Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-ÖPNV
GRDrs 1078/2023
Stuttgart,
11/22/2023



Überführung Sondertickets in deutschlandweite Tickets (JTBW und Ausbildungsticket27)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Der Überführung des JugendTicket BW in ein rabattiertes DeutschlandTicket JugendBW zum 1. Dezember 2023 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass für die Landeshauptstadt Stuttgart gegenüber dem JugendTicket BW (JTBW) keine Mehraufwendungen entstehen.

2. Der Überführung des „AusbildungsTicket 27“ in ein rabattiertes deutschlandweit gültiges „AusbildungsTicket27“ zum 1. Dezember 2023 wird zugestimmt.

3. Dem Zuschuss für das rabattierte DeutschlandTicket 27 für Studierende analog zum AusbildungsTicket 27 wird zum 1. Dezember 2023 mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zuschuss am 31. März 2024 ausläuft und nicht verlängert wird.



Begründung:


Zu Beschlussantrag 1:

Ausgangslage und aktuelle Entwicklung

Das JugendTicketBW (JTBW) wurde in allen Verbünden in Baden-Württemberg zum 1. März 2023 eingeführt. Die Einführung des JTBW inkl. der entsprechenden Mitfinanzierung der Landeshauptstadt Stuttgart wurde bereits im Juli 2022 vom Gemeinderat beschlossen (vgl. GRDrs 444/2022). Im Zuge der Einführung des Deutschland-Tickets zum 1. Mai 2023 kamen im politischen Raum Überlegungen auf, das JTBW in ein rabattiertes Deutschland-Ticket (DT) zu überführen. Das JTBW zum Preis von aktuell 365 Euro bzw. 30,42 Euro monatlich kann innerhalb des DT aufgrund des deutlich größeren räumlichen Geltungsbereiches für junge Menschen nochmals an Attraktivität gewinnen.

In den letzten Wochen haben daher das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, der Landkreistag und der Städtetag Baden-Württemberg gemeinsam nach Modellen für die Umsetzung dieses Vorhabens gesucht. Oberste Prämisse für die kommunale Seite in diesen Verhandlungen war, dass mit der Überführung des JTBW in das DT keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Land- und Stadtkreise einhergehen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wird für das rabattierte DT eine neue Förderrichtlinie auflegen, die sich an die Stadt- und Landkreise als kommunale ÖPNV-Aufgabenträger richtet. Neben der Übernahme des Preises, der Bezugsberechtigung, des Wohnort- und Bildungsstandortprinzips wird eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr angestrebt. Damit ergeben sich für die Nutzenden keine Verschlechterungen, sondern ausschließlich Vorteile durch den erweiterten Geltungsbereich im gesamten Bundesgebiet.

Das JTBW als rabattiertes Deutschland-Ticket,
das neue DeutschlandTicket Jugend BW

Das neue rabattierte DT soll auf den Regularien des JTBW aufbauen. Dieses Jahres-Abonnement zum Preis von 30,42 Euro im Monat kann von folgenden Kunden erworben werden:
Bei einer Überführung des JTBW in ein rabattiertes Deutschland-Ticket sollen die Rahmenbedingungen, insbesondere der Berechtigtenkreis sowie der Preis, unverändert übernommen werden. Das Ticket gilt allerdings nicht mehr nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit. Die Umsetzung soll zum 1. Dezember 2023 erfolgen. Wer aktuell bereits ein JTBW besitzt, muss nichts unternehmen. Das JTBW wird automatisch auf das rabattierte DT umgestellt.

Die Überführung des Landesweiten Jugendtickets BW in ein DeutschlandTicket Jugend BW erfordert auch die Anpassung der „Vereinbarung über die Finanzierung des landesweiten JugendticketsBW im VVS“. Diese hat noch im Nachgang zu erfolgen, wobei der Verteilungsschlüssel für die Finanzierungsbeiträge zwischen den kommunalen Aufgabenträger beibehalten werden soll.

Finanzielle Ausgangslage

Die wirtschaftlichen Nachteile, die durch die erfolgte Tarifabsenkung des DT auf
49 Euro/Monat entstehen, werden aktuell zu jeweils 50 Prozent von Bund und Ländern
finanziert. Bislang ist die Finanzierung vollumfänglich nur für das Jahr 2023 gesichert. Der Ausgang der Verhandlungen für die Finanzierung in den Folgejahren, die zwischen Bund und Ländern strittig ist, bleibt vorerst offen. Die kommunalen Aufgabenträger lehnen eine Beteiligung strikt ab.
Die weitere Rabattierung innerhalb des Deutschlandtickets (unterhalb der 49 Euro) soll wie bisher beim JTBW zu 70 Prozent vom Land und zu 30 Prozent von den ÖPNV-Aufgabenträgern getragen werden (vgl. GRDrs 444/2022).

Durch die Umstellung reduziert sich nach ersten Berechnungen des Landes für etliche kommunale Aufgabenträger der Finanzierungsaufwand, einige Aufgabenträger müssten
allerdings etwas mehr Geld in die Hand nehmen. Diese unterschiedlichen finanziellen Wirkungen im Vergleich zum JTBW sollen über ein Solidarmodell der kommunalen Aufgabenträger untereinander („Härtefallausgleich“) ausgeglichen werden. Die Abstimmung hierüber soll noch im Herbst 2023 erfolgen. Die Verbundlandkreise werden in die Gespräche eine Obergrenze für ihre Mitfinanzierung an der Härtefallregelung einbringen. Ziel ist dabei, dass kein kommunaler Aufgabenträger schlechter gestellt wird als bei der Finanzierung des JTBW.

Zu Beschlussantrag 2:

Für die Nicht-Berechtigten des ab 1. März 2023 eingeführten JTBW, die über 27 Jahre sind und somit keinen Anspruch auf das JTBW haben, zahlt die Stadt Stuttgart seit 1. März 2023 einen Zuschuss zu dem von der SSB angebotenen „AusbildungsTicket 27“. Im Rahmen der Beschlussfassung der GRDrs 751/2022 hat der Verwaltungsausschuss dem Antrag Nr. 400/2022 zugestimmt, dass der gewährte Zuschuss der Stadt für die durch das landesweite Jugendticket ab 1. März 2023 nicht berücksichtigten Stuttgarterinnen und Stuttgarter in Ausbildung (Duale Ausbildung und Meisterschüler/-innen), die über 27 Jahre alt sind, fortgeführt wird. Um auch weiterhin die Personengruppe nicht zu benachteiligen, bedarf es der Zustimmung, dass das AusbildungsTicket 27 in ein rabattiertes D-Ticket überführt werden kann.

Zu Beschlussantrag 3:

Seit März 2023 können Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Azubis mit dem Jugendticket BW für 365 Euro im Jahr den Regional- und Nahverkehr landesweit benutzen. Das JTBW kann im genannten Personenkreis bis einschließlich dem 26 Lebensjahr erworben werden. Studierende über 26 Jahren mussten einen höheren Betrag für ein ÖPNV-Ticket aufwenden. Mit dem AusbildungsTicket 27 werden ausschließlich die Auszubildenden und Meisterschülerinnen und Meisterschüler über 27 Jahren unterstützt. Um die Studierende ab 27 Jahren nicht zu benachteiligen, wurde in der Verwaltungsausschusssitzung vom 27. Juli 2023 eine einmalige finanzielle Hilfe für Studierende ab 27 für das Wintersemester 2023/2024 gemäß Antrag 211/2023 beschlossen. Die Kosten für ein AusbildungsTicket 27 für Studierende werden übergangsweise von der Landeshauptstadt Stuttgart für Studierende mit Hauptsitz Stuttgart und über 27 Jahren seit dem 1. September 2023 finanziell gefördert.
Entsprechend der Überführung vom AusbildungsTicket 27 in ein rabattiertes D-Ticket, soll analog dazu auch ausschließlich für das Wintersemester 2023/2024 das AusbildungsTicket 27 für Studierende ab 27 in ein deutschlandweites Ticket überführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung des städtischen Anteils der kommunalen Aufgabenträger des Landesweiten Jugendtickets (LWJT) und des Zuschusses für das „AusbildungsTicket 27“ erfolgt im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben des Schulverwaltungsamtes, Kontengruppe 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen.

Zu Beschlussantrag 1:

Zu den finanziellen Auswirkungen bei einer Überführung des JTBW in das DT für die LH Stuttgart folgt, dass, gemäß dem Fördermittelantrag für das landesweit gültige JugendticketBW, den der VVS beim Land Baden-Württemberg am 17.11.2022 gestellt hat, der Finanzierungsbetrag durch die Aufgabenträger im Verbund rund 17,5 Mio. beträgt. Davon entfallen 5,85 Mio. Euro auf die Landeshauptstadt Stuttgart. In der VVS-Aufsichtsratssitzung am 17.10.2023 wurde auf Basis der Juli-Verkaufszahlen durch den VVS ein von den Aufgabenträgern zu leistender Finanzierungsbedarf für das ab 1.12. gültige D-Ticket JugendBW in Höhe von insgesamt 11,9 Mio. Euro prognostiziert. Auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfallen davon 4,12 Mio. Euro. Dies würde einer Ersparnis in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro entsprechen. Aufgrund der vereinbarten Härtefallregelung muss die LHS von Ihrer Ersparnis laut aktueller Schätzung des WVI noch rund 200.000 Euro abgeben, was die Ersparnis entsprechend auf rund 1,5 Mio. reduziert. Die 200.000 Euro sind ein Schätzwert des Gutachters. Die tatsächliche abzugebende Summe hängt von der realen Nachfrageentwicklung ab und kann dementsprechend noch steigen, was die Ersparnis noch weiter reduzieren würde.

Darüber hinaus sind sämtliche Werte derzeit noch Prognosen und die tatsächlich benötigten Zuschussmittel sind erst bekannt, wenn die Spitzabrechnungen auf Basis der echten Verkaufszahlen vorliegen. Festgehalten werden kann lediglich, dass für die Überführung ins D-Ticket JugendBW nicht mehr Mittel aufgewendet werden müssen als für das landesweite Jugendticket.

Zu Beschlussantrag 2:

Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst aktuell für 826 Abonnenten ein AusbildungsTicket 27. Aktuell beträgt der monatliche Zuschuss je Abonnement 19,75 Euro (50,17 Euro – 30,42 Euro). Somit beträgt der Zuschussbedarf für diese Kundengruppe insgesamt derzeit 16.313,15 Euro pro Monat. Durch die Überführung ins „D-Ticket 27“ reduziert sich ab Dezember der Zuschussbedarf pro Abonnent und Monat auf 18,58 Euro (49 Euro – 30,42 Euro). Der monatliche Zuschussbedarf beträgt auf Basis des derzeitigen Kundenbestands zukünftig 15.347,08 Euro. Die LHS spart durch die Überführung des JugendticketBW ins D-Ticket JugendBW also 966,42 pro Monat. Die monatlichen Zuschusswerte sind auf Basis der aktuellen Kundenzahlen ermittelt und können bei zusätzlicher Nachfrage auch entsprechend steigen.

Zu Beschlussantrag 3:
Zusätzlich zu den unter 2) genannten Abonnements haben 249 Studierende über 27 Jahre ein AusbildungsTicket27 und werden von der LHS bezuschusst. Auch hier beträgt der Zuschuss pro Abonnement und Monat aktuell 19,75 Euro und zukünftig 18,58 Euro. Derzeit beläuft sich der Zuschuss je Monat für die 249 Kunden auf 4.917,75 Euro. Ab Dezember 2023 bis einschließlich März 2024 beträgt der monatliche Zuschuss 4.626,42 Euro.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und JB haben mitgezeichnet.




Dr. Frank Nopper

Anlagen

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