Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
52
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VerhandlungDrucksache:
594/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 08.02.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2022 - Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse v. 2012/2013 bis 2022/2023 sowie der Beschlüsse in d. zugehörigen Sachstandsberichten, - Anträge zu Angebotsveränderungen u. zum weiteren Ausbau

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 12.12.2022, öffentlich, Nr. 102
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 27.01.2023, öffentlich, Nr. 1
jeweiliges Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 30.11.2022, GRDrs 594/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015, dem 5. Sachstandsbericht 2014 (GRDrs 640/2014), dem 6. Sachstandsbericht 2015 (GRDrs 233/2015), der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017, dem 7. Sachstandsbericht 2016 (GRDrs 658/2016), dem 8. Sachstandsbericht 2018 (GRDrs 688/2018), der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021, dem 9. Sachstandsbericht 2020 (GRDrs 707/2020) sowie der Haushaltsbeschlüsse 2022/2023 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).

2. Den aufgeführten Angebotsumstellungen (Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7) wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Schaffung von 73 Ganztagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie ein Platzausbau bei den 3- bis 6-Jährigen insgesamt von 91 Plätzen. Bei den Kleinkindplätzen führen v. a. Vorgaben des KVJS, bedarfsgerechte Umwandlungen von 0-3 Jahren zu 3-6 Jahren sowie die Schließung von Einrichtungen (siehe Ausführliche Begründung zu Beschlussantrag 2, S. 12) in der Gesamtsumme zu einem Platzabbau von 157 Kleinkindplätzen. Die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für unter 6-Jährige führt zu einem Platzabbau von 38 Hortplätzen.

3. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen (Anlage 4, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).

4. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 14,1157 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1c). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 14,1157 Stellen (6,3402 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 5,3252 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,200 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,1795 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,0708 Stellen in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 27,0855 Stellen gestrichen werden. Davon 0,8872 Stellen in Entgeltgruppe S 9, 5,6038 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 13,0939 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 4,4864 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,6533 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 2,3609 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü. 5. Der dargestellten Finanzierung (Anlage 2, Finanzübersicht) wird zugestimmt. Diese Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.


An StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) gewandt erläutert BMin Fezer zur Beschlussantragsziffer 2, wenn beispielhaft eine Kleinkindgruppe bedarfsgerecht in eine Mischgruppe umgewandelt würde, hätte dies zur Folge, dass fünf Kleinkindgruppenplätze entfallen und zehn Plätze für ältere Kinder hinzukämen. Bei Kleinkindplätzen würde sich also ein Abbau ergeben.

Vorgaben des KVJS für eine Platzreduzierung gingen beispielsweise auf nicht mehr stimmige bauliche räumliche Gegebenheiten zurück. Die Verwaltung könne nicht immer im Detail Auskunft über eine Einrichtungssituation geben, da diese in der Regel in der Zuständigkeit der freien Träger liege. Weiter führt sie aus, die Schließung von Einrichtungen freier Träger resultiere auf vielerlei Gründen (Veräußerung der Liegenschaft, fehlende bauliche Entwicklungspotenziale, Personalmangel, bauliche Mängel, Konflikte mit Vermietern). Wenn möglich, werde das Jugendamt aber gerne unterstützend tätig.

Zu der in der Folge von StRin Tiarks geäußerten Annahme, dass es aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten tatsächlich insgesamt weniger Plätze geben wird, erklärt die Vorsitzende, aktuell könne sie keine Aussagen zu der Gesamtbilanz bei Hortplätzen bis hin zu Kleinkindplätzen treffen. Ihre Erläuterung habe sich auf die Kleinkindplätze bezogen. Sie habe versucht darzustellen, weshalb es angesichts von Schwankungen keinen kontinuierlichen Aufbau in allen Bereichen geben könne.

Durch StRin Meergans (SPD) wird an den Sachstandsbericht Kindertagesstättenbetreuung erinnert. Dieser diene auch für die Fälle, in denen sich Maßnahmen verzögerten oder nicht umgesetzt werden könnten, um dann Mittelanpassungen/-umwidmungen vorzunehmen. Zudem gebe es den Jahresbericht zu der Kindertagesbetreuung. Die dort enthaltenen Informationen zu belegten und zu nicht belegten Plätzen erlaubten einen realistischeren Überblick über die Versorgungssituation. Sie hofft, dass dieser Jahresbericht in Bälde in aktualisierter Form vorgelegt wird.


Abschließend stellt BMin Fezer fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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