Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1164/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Sondereinflüsse – Ämterbudgets, Dolmetscherkosten, Kinderbetreuung gem. § 16a SGB II

Beantwortung / Stellungnahme

Dolmetscherkosten

Für Dolmetscherkosten wurden vom Jobcenter seither aus dem Sachkostenbudget anteilige Mittel von 10.000 EUR eingeplant. Im Jahr 2019 wurden für Dolmetschereinsätze rd. 29.000 EUR benötigt. Infolge der Pandemie gingen die Kosten für Dolmetschereinsätze in 2020 auf rd. 18.600 EUR zurück. Aufgrund der prognostizierten Bestandsentwicklung für Menschen im Fluchtkontext wird davon ausgegangen, dass die Kosten nach der Pandemie wieder auf Vor-Pandemie-Niveau ansteigen. Dies würde ca. 320 Einsätzen pro Jahr entsprechen.
Die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) kann die Ämter finanziell nicht unterstützen. Für den Dolmetscherdienst stehen lediglich 10.000 EUR im Jahr zweckgebunden für Schulungen der Dolmetscher zur Verfügung.
Der städtische Dolmetscherdienst wird von der Abteilung Integrationspolitik koordiniert. Die Einsätze der Dolmetscher*innen werden aus dem Sachkostenbudget der beauftragenden Fachämter finanziert. Dieser Service wird derzeit regelmäßig von fünf Fachämtern in Anspruch genommen: Jobcenter, Jugendamt, Gesundheitsamt, Sozialamt und Schulverwaltungsamt. Mit der Vereinheitlichung der Dolmetschersätze für haupt- und nebenberufliche Dolmetscher*innen ab 2022 (GRDrs. 27/2021) sind ab 2022 unter Umständen höhere Aufwendungen der Ämter für die Dolmetschereinsätze verbunden. SI-IP wird deshalb ein gesamtstädtisches Konzept ab 2023/2024 entwickeln, um die künftigen Bedarfe genauer zu erfassen.
Das Sozialamt verwaltet ein Budget für Dolmetschereinsätze der freien Träger in der Flüchtlingssozialarbeit (Integrationsmanagement). Hierfür wurden 60.000 EUR p.a. in 2022 und 2023 angemeldet.
Mit den beantragten 20.000 EUR wären die Dolmetscherkosten des Jobcenters im Doppelhaushalt 2022/2023 voraussichtlich vollumfänglich gedeckt ohne Einschnitte an anderen Stellen des Sachkostenbudgets.

Übernahme von Kinderbetreuungskosten in a-typischen Fällen (Kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II)

Bei den sogenannten a-typischen Kinderbetreuungsfällen handelt es sich um Einzelfälle, bei denen für die Leistungsberechtigten wegen der fehlenden Kinderbetreuung eine Arbeitsaufnahme, eine Erweiterung der Arbeitszeiten, eine flexible Arbeitszeit, ein Arbeitsplatzerhalt, eine Ausbildung in Voll- oder Teilzeit oder ähnliches erschwert bzw. verhindert wird. Die Kinderbetreuung kann in diesen Fällen nicht über reguläre institutionelle Angebote abgedeckt werden, z. B. in Randzeiten, in Ferienzeiten usw.
Dabei geht es um Übergangszeiten/Überbrückungen mit dem Ziel, einen regulären Kinderbetreuungsplatz zu finden. Die persönlichen Ansprechpartner*innen im Jobcenter haben damit die Möglichkeit, bedarfsgerecht eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme, auch bei einer prekären Kinderbetreuungssituation, zu unterstützen.
Der zukünftige Bedarf ist schwer zu prognostizieren, da die Ausgaben in 2020 aufgrund der Pandemie keine geeignete Planungsgrundlage darstellen. Die persönlichen Ansprechpartner*innen des Jobcenters haben einen Bedarf von 45 Fällen für das laufende Jahr 2021 angemeldet. Die Kosten im Einzelfall orientieren sich an den üblichen Pflichtleistungen, beispielsweise bis zu 5,50 EUR pro Stunde in Anlehnung an die Kostenerstattung für Tagesmütter. Bei einem Budget von 20.000 EUR und 45 Fällen können ca. 440 EUR pro Fall (80 Betreuungsstunden) finanziert werden. Im Jahr 2020 wurden 619 EUR pro Fall ausgegeben.
Der Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) stehen Mittel für die kursbegleitende Kinderbetreuung zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden bereits bis zum 31.07.2022 vergeben. Im Rahmen der Sprachförderung werden nur ganze Sprachkursgruppen gefördert. In die kursbegleitende Kinderbetreuung können Kleinkinder (Kinder von 0 bis 3 Jahre) aufgenommen werden. Diese Regelung wurde mit dem Jugendamt abgestimmt. Eine Einzelförderung für die Zielgruppe Erziehungsberechtigte mit kleinen Kindern unter 3 Jahren ist in der Konzeption für die kursbegleitende Kinderbetreuung nicht vorgesehen. Aus diesen Gründen können dem Jobcenter keine Mittel für die Kinderbetreuung in atypischen Fällen zur Verfügung gestellt werden.

Das Jugendamt unterstützt jede unbürokratische Hilfestellung, die den Müttern zukommt, damit deren Kinder in der Wartezeit bestmöglich versorgt sind. Das Jobcenter hilft in begründeten Einzelfällen, bei denen das Jugendamt nicht so schnell helfen kann. Es handelt sich im Jobcenter ausschließlich um Übergangszeiten beziehungsweise um eine Überbrückung, ohne die die Arbeits-/ Ausbildungsaufnahme scheitern würde oder die Fortsetzung der Arbeit oder Ausbildung nicht möglich wäre. Es entstehen keine Doppelstrukturen.

Mit den beantragten 20.000 EUR könnten diese einzelfallbezogenen Maßnahmen im Doppelhaushalt 2022/2023 umgesetzt werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

---

435/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, 552/2021 CDU-Gemeinderatsfraktion, 685/2021 SPD-Gemeinderatsfraktion, 1086/2021 FDP-Gemeinderatsfraktion, 1087/2021 FDP-Gemeinderatsfraktion




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




<Anlagen>