Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 43/2015
Stuttgart,
03/03/2015



Übernahme von Bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesschule der Mühlbachhofschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.03.2015



Beschlußantrag:

Die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Mühlbachhofschule zum Schuljahr 2015/16 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.



Begründung:


Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:

o Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.

o Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.

o Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule. Die aussagekräftige Bewerbung muss neben der reinen Interessenbekundung ein auf die Schule abgestimmtes pädagogisches Ganztageskonzept enthalten.

o Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.

o Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungs- amt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulver- waltungsamt eingeladen.

o Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.

o Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

o Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.


Mühlbachhofschule

Für die Mühlbachhofschule hat zunächst die Arbeiterwohlfahrt Stuttgart ihr Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen weiterer Träger gingen nicht ein. Nach der gegenseitigen Vorstellung der pädagogischen Ansätze, Haltungen und Konzeptionen von Träger und Schule, kamen beide Seiten einvernehmlich zu dem Schluss, dass aus pädagogischer Sicht eine Trägerschaft durch Arbeiterwohlfahrt Stuttgart an der Mühlbachhofschule nicht in Frage kommt, da die Vorstellungen grundsätzlich unterschiedlich und nicht miteinander vereinbar waren.

Die Mühlbachhofschule kann sich das Jugendamt Stuttgart als Träger im Bereich der Ganztagesgrundschule an der Mühlbachhofschule sehr gut vorstellen. Die Konzepte und pädagogischen Grundsätze stimmen überein, das Anforderungsprofil kann vom städtischen Träger Jugendamt erfüllt werden.

Das städtische Jugendamt ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger und gut im Stadtteil Nord als Träger verankert (Kita, Horte, Stadtteilrunden, etc.). Die Mühlbachhofschule hat großes Interesse daran, dass das städtische Jugendamt ihr Kooperationspartner im Ganztagsschulbetrieb wird und die Trägerschaft übernimmt.

Die Mühlbachhofschule startet zum Schuljahr 2015/16 mit dem Ganztagsbetrieb in teilgebundener Form. Der Landeserlass erging bereits im Frühjahr 2014.



Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs 6/2013 dargestellt. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/15 gesichert.


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann



Anlagen

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