Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 997/2023
Stuttgart,
10/04/2023


Spielstätte Freie Tanz- und Theaterszene



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023

Bericht:

Gemäß Beschlussvorlage GRDrs 462/2023 hatten im Frühsommer Gespräche zwischen Kulturverwaltung und der Freien Tanz und Theater Szene (FTTS) zu räumlichen Bedarfen und Anforderungen an einen künftigen Produktions- und Aufführungsort stattgefunden. Im Folgenden wurde das ehemalige Penthouse als möglicher Produktions- und Aufführungsort der Freien Tanz und Theater Szene FTTS untersucht. Eine erste Machbarkeitsstudie kommt zu dem Schluss, dass die frühere Großraumdiskothek, bei entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderats, für den genannten Zweck ausgebaut und genutzt werden kann. Folgende Komponenten sind hierbei relevant:

1. Die Verhandlungsgespräche zwischen Eigentümer und Kulturverwaltung in Abstimmung mit der FTTS werden fortgeführt. Nach Bereitstellung entsprechender Mittel soll die FTTS Mieterin des künftigen Produktions- und Aufführungsorts werden.

2. Die weiteren Planungen sehen zunächst die vertiefte Prüfung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und die Entwicklung von Kostenszenarien vor. Aus Kosten-, Zeit- und Kapazitätsgründen ist es naheliegend, dass FTTS anschließend beauftragt wird, die anstehenden Umbaumaßnahmen zu veranlassen und als Bauherr zu fungieren.

3. Die erforderlichen Mittel für den Gebäudeumbau, dessen Miete und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten, werden anhand einer ersten Einschätzung zur Kenntnis dargestellt. Diese Kosten werden im weiteren Verlauf detailliert, verifiziert und erneut vorgestellt.



Zu 1. Die Kulturverwaltung hat umgehend Verhandlungen mit dem Eigentümer des vormals als Großraumdiskothek genutzten Penthouses in Stuttgart Feuerbach aufgenommen. Die FTTS befürwortet die Umsetzung der Einrichtung eines Produktions- und Aufführungsortes, da der Standort nach Einschätzung aller Beteiligten gute Voraussetzungen für das geplante Vorhaben bietet (Lage, Erreichbarkeit durch eine optimale ÖPNV-Anbindung, geeignete/r Gebäudestruktur und -zustand). Zwischen dem Eigentümer und der Kulturverwaltung finden aktuell weitere Gespräche zur möglichen Anmietung und geplanten baulichen Maßnahmen statt. Sowohl die FTTS als künftige Nutzerin als auch der Vermieter sind an einem langfristigen Mietverhältnis von 15 Jahren interessiert.

Zu 2. Prüfung der Machbarkeit und Kostenschätzung
Zu 3. Mittelbedarf im DHH 2024/2025
Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Projektsteuerung /430 Transferaufwendungen
270,0
Miete, Nebenkosten/430 Transferaufwendungen
189,0
312,0
372,0
372,0
372,0
Finanzbedarf
459,0
312,0
372,0
372,0
372,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Bau- BaunebenkostenMöglicher Baubeginn im Jahr:
2024
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2025
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
AuszGr 781
17.850,0
13.090,0
4.760,0
Finanzbedarf
17.850,0
13.090,0
4.760,0
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

Raumprogramm Penthouse FTTS

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Mitzeichnung WFB vom 27.9.pdf
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GRDrs. 997-2023 StN 17 an 41.pdf
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Anlage 1_Raumprogramm Penthouse FFTS.pdf