Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5675-00
GRDrs 955/2023
Stuttgart,
10/06/2023



Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.10.2023
12.10.2023



Beschlußantrag:

Die Stadtverwaltung (vertreten durch das Amt für Sport und Bewegung) beteiligt sich an
der Ausschreibung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit folgendem Projekt:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Bundeshaushalts 2023 Finanzmittel in Höhe von 400 Mio. EUR für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen.

Ziel des Bundesprogramms ist es, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus, insbesondere bei Sportstätten zu unterstützen.

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur Städte und Gemeinden. D.h. Antragssteller und Förderempfänger sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Projekt in Privateigentum (insbesondere Vereinseigentum) befindet. Eine Weiterreichung der ggf. erhaltenen Fördermittel an den jeweiligen Verein ist ausdrücklich vorgesehen.

Entsprechend den formalen Bedingungen des Förderprogramms bedarf es eines Beschlusses des jeweiligen Gemeinderats, aus dem hervorgeht, dass die Teilnahmen an den entsprechenden Interessensbekundungsverfahren vom Gemeinderat gebilligt werden.

Eine Vorfestlegung auf mögliche Zuschüsse ist damit nicht verbunden.



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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