Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1341/2013
Stuttgart,
02/14/2014



Einrichtung neuer Schülerhäuser ab dem Schuljahr 2014/2015



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.02.2014
12.03.2014
13.03.2014



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über den Stand der Einrichtung von Schülerhäusern wird Kenntnis genommen.

2. Ab Schuljahr 2014/2015 werden an folgenden Schulen weitere Schülerhäuser eingerichtet:
3. Der Auswahl der pädagogischen Partner (städtische und nicht städtische Träger der Jugendhilfe) wird, wie von der Verwaltung in der Begründung vorgeschlagen,
zugestimmt.


4. Sofern räumliche Kapazitäten vorhanden sind, können auch die Kinder in den Gruppen bis 14 Uhr essen. Hierfür wird ein Essenspreis von 3,25 € erhoben (siehe Anlage 3 der GRDrs. 1341/2013).


Begründung:


1. Bericht über die Einrichtung von Schülerhäusern – aktueller Stand

Derzeit befinden sich 17 Schülerhäuser in Betrieb:

In städtischer Trägerschaft:
Gruppenanzahl gesamt im SJ 2013/2014
lange Gruppen
kurze Gruppen
1. GS Riedenberg
    4
    6
2. GS Kaltental
    3
    2
3. Ameisenbergschule
    4
    2
4. Neuwirtshausschule
    3
    1
5. Wilhelmsschule Wangen
    5
    4
6. Reisachschule
    6
    5
7. Albschule
    5
    4
8. Österfeldschule
    4
    8
    34 Gruppen
    (680 Plätze)
32 Gruppen
(640 Plätze)
In nicht städtischer
Trägerschaft:
lange Gruppenkurze Gruppen
9. Kirchhaldenschule
    5
    4
10. Schwabschule10
    2
11. GWRS Ostheim
    6
    2
12. Pestalozzischule
    4
    6
13. Riedseeschule
    5
    4
14. Steinbachschule
    4
    4
15. Herbert-Hoover-Schule
    3
    2
16. Pragschule
    6
    3
17. Luginslandschule
    3
    5
46 Gruppen
(920 Plätze)
32 Gruppen
(640 Plätze)
Summe:80 Gruppen
(1600 Plätze)
64 Gruppen
(1280 Plätze)
Neun dieser Schülerhäuser (Nr. 4-8 und Nr. 14-17) mit 780 Plätzen in langen und 720 Plätzen in kurzen Gruppen konnten zum Schuljahr 2013/14 den Betrieb aufnehmen, die restlichen bestehen schon seit dem Schuljahr 2012/13. Damit wurde dem Betreuungsnotstand an den einzelnen Schulstandorten gut und zeitnah entgegengewirkt.

Die Einrichtung von zwei weiteren beschlossenen Schülerhäusern (Grundschule Zazenhausen und Engelbergschule) wurde im Einvernehmen mit der Schulgemeinde zeitlich verschoben.

Das Schülerhaus an der Grundschule Zazenhausen wird im kommenden Schuljahr eingerichtet. Bei der Engelbergschule müssen noch die Raumressourcen geprüft werden. Diese hängen ab vom Raumbedarf der Realschule Weilimdorf, die sich auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule befindet, sowie der Engelbergschule selbst, die sich mit der Einführung des Schülerhauses auf den Weg zur Ganztagesgrundschule macht. Die Umsetzung ist deshalb erst im Schuljahr 2014/2015 geplant.

Akzeptanz des Betreuungsangebotes:
Inzwischen sind die Rückmeldungen über die bestehenden Schülerhäuser sehr positiv. Zu Beginn jedes Schülerhauses bedarf es zwar intensiver Überzeugungsarbeit mit den Eltern, weil mit der Standarderhöhung zur Gewährleistung des verbindlichen Angebots gegenüber der bisherigen Flexiblen Nachmittagsbetreuung weniger flexible Buchungsmöglichkeiten bestehen. Gutes Personal lässt sich nur gewinnen, wenn auch eine gewisse Konstanz bei den Arbeitsverträgen gewährleistet werden kann. Beim Aufzeigen dieser Zusammenhänge zeigt sich in der Regel, dass durch die bessere Qualität der Betreuung und die ansprechende Ausstattung der Räume die Vorbehalte gegenüber dem neuen Betreuungssystem in der Regel schwinden und die neuen Rahmenbedingungen akzeptiert werden.

Raumausstattung:
Durch die bedarfsgerechte Raumausstattung und das Einrichten von Themenräumen können die ehemaligen Betreuungsräume der Verlässlichen Grundschule und der Horte ideal umgewandelt werden. Es gibt inzwischen viele Beispiele für eine gut funktionierende Doppelnutzung von Klassenzimmern, die anfängliche Vorbehalte zunehmend überwinden. Die Räume werden bzgl. der Ausstattung so angepasst, dass sie morgens im Schulbetrieb und nachmittags in der Schulkindbetreuung ohne große Einschränkungen für alle Beteiligten gut nutzbar sind. Entsprechende Absprachen und Regelungen des Lehrkörpers und des pädagogischen Personals tragen ebenfalls zu einer guten gemeinsamen Nutzung bei.

Personal:
An allen Schulen konnten die Träger gut qualifiziertes Personal finden. Dabei ergänzen nun Berufsgruppen wie beispielsweise Sport- und Gymnastiklehrer, Kunsttherapeuten und Ergotherapeuten die vorhandenen pädagogischen Fachkräfte und tragen damit zu einer guten Mischung von Qualifikationen des Personals bei. Alle Beteiligten sehen eine Bereicherung in der Tatsache, dass Personen mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten mit den Kindern arbeiten.

Es entstehen dadurch sehr vielfältige Angebote für die Kinder. Auch langjährige Betreuungskräfte der Verlässlichen Grundschule konnten teilweise in die Schülerhäuser wechseln. Für die Schulgemeinde und vor allem für die Kinder bietet dies Kontinuität und Verlässlichkeit in der Betreuung.

Essensangebot:
Am schwierigsten gestaltet sich an vielen Standorten die Essenssituation. Oft lassen die räumlichen und technischen Voraussetzungen vor Ort nur eine begrenzte Anzahl an Mittagessen zu. Es wurde an den einzelnen Standorten das Möglichste getan, um unter den vorhandenen Gegebenheiten so viel Mittagessen wie nötig anzubieten. Allerdings ist das Limit an den meisten Standorten mittlerweile erreicht.

Da es sich bei den Schülerhäusern um einen Interim handelt, sind die finanziellen, die räumlichen und somit die baulichen Umsetzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Durch die steigende Zahl an Kindern, die aber inzwischen im Nachmittagsangebot bis 17:00 Uhr betreut werden, ist es aus Kapazitätsgründen zunehmend notwendig, Grenzen zu ziehen. Vorrangig müssen die Kinder in den langen Gruppen versorgt werden. So kann es vorkommen, dass Kinder aus kurzen Gruppen, die bisher im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis 14:00 Uhr betreut waren und von den Betreuungskräften ein warmes Mittagessen in Eigenregie der Schule zum Selbstkostenpreis erhalten haben, im Zuge des Schülerhaus-Ausbaus künftig kein warmes Essen mehr erhalten können.

In Einzelfällen gibt es noch begrenzte Kapazität für diese Kinder. Hierfür wird ein Buchungsbaustein etabliert (Anlage 2 zu GRDrs. 1341/2013) und Wartelisten eingeführt. Wichtig ist, den Eltern zu vermitteln, dass an das Mittagessen im Schülerhaus – ebenso wie im Interim der Ganztagesschule – nicht dieselben Erwartungen geknüpft werden können wie an eine Mensa, die erst im zweiten Schritt mit der Einrichtung der Ganztagesgrundschule noch baulich geschaffen werden muss. Die Situation wird sich ändern, sobald die Mensa für die Ganztagesschule fertig gestellt ist. Ab diesem Zeitpunkt gibt es ausreichend Kapazitäten, damit alle Kinder dieser Schule, für die dies gewünscht ist, ein warmes Mittagessen erhalten können.

Einen Überblick über die Situation der Essensversorgung in bestehenden Schülerhäusern bietet die Zusammenstellung im Anhang (Anlage 1 zu GRDrs. 1341/2013).

Buchungsbausteine:
Die Entgelttabelle, in der auch die in GRDrs. 576/2013 beschlossene Anpassung der Elternentgelte vorgenommen wurde, ist Anlage 2 zu entnehmen. Des Weiteren ist auch die Entgelttabelle für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und flexiblen Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2014/2015 angeschlossen (siehe Anlage 3).






2. Einrichtung weiterer Schülerhäuser

Folgende Schulen wollen ein Schülerhaus als Vorstufe zur Ganztagsschule einrichten:

Schule
Prognostizierte
Gruppenzahl
Geplanter
Beginn
Schuljahr
Nachmittagsgruppen bis 17:00Mittags-gruppen
bis 14:00
    1. Grundschule Obertürkheim
4
2
2014/15
    2. Wilhelm-Hauff-Schule
5
2
2014/15
    3. Uhlandschule
4
2
2014/15
    4. Franz-Schubert-Schule
4
3
2014/15
    5. Mönchfeldschule
4
2
2014/15
    6. GS Zazenhausen
4
2
2014/15
    7. Jakobschule
5
3
2014/15
8. Martin-Luther-Schule
7
8
2014/15
9. Maria-Montessori-Schule
4
2
2014/15
10. Engelbergschule
4
2
2014/15
Gesamtsumme
45
28
Wie die Erfahrung mit den ersten Schülerhäusern zeigt, brauchen die Schulen vor der Einrichtung eines Schülerhauses einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für räumliche und konzeptionelle Überlegungen und für die Information von Eltern und Lehrerkollegium. Den Schulgemeinden ist klar, dass die Entscheidung für ein Schülerhaus die künftige Weiterentwicklung zur Ganztagesschule voraussetzt. Deshalb haben einige Schulen beim Schulverwaltungsamt um eine längere Bedenkzeit gebeten.

Derzeit sind noch vier Schulen in ihrer Entwicklung unentschieden. Sofern diese sich noch für die Einrichtung eines Schülerhauses ab dem Schuljahr 2014/15 entscheiden sollten, können für die finanziellen Auswirkungen nur Prognosen erstellt werden.

Auch hat sich im Zuge der Einrichtung von 17 Schülerhäusern gezeigt, dass das Verfahren je Schule ganz individuell angegangen werden muss und sich als sehr viel aufwändiger gestaltet als dies im Vorfeld eingeschätzt wurde – und zwar für die individuelle Erstellung eines Raumkonzeptes, für eine Lösung der schwierigen Mittagessensfrage, die Nachqualifizierung des vorhandenen städtischen Personals (GRDrs. 856/2011, vorrangig in Schülerhäusern mit Träger Jugendamt eingesetzt) und für die laufende Begleitung der Bedarfsentwicklung, der Schulgemeinde und der Träger.





3. Trägerauswahl
Bei der Umwandlung der Betreuung der Verlässlichen Grundschule und Flexiblen Nachmittagsbetreuung in ein Schülerhaus wird vor Beginn des neuen Schuljahres der Betreuungsbedarf der Eltern im kommenden Schuljahr 2014/15 abgefragt, um den Personaleinsatz möglichst exakt zu planen. Gruppen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung, die aktuell ggf. nur bis 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr eine Betreuung bieten, werden zeitlich bis 17.00 Uhr verlängert und personell dem Hortstandard entsprechend ausgestattet.

Kriterien für die Trägerauswahl (vgl. GRDrs 417/2012):

· Für das vorhandene Personal des Jugendamtes und des Schulverwaltungsamtes werden neue Einsatzorte benötigt, an denen die bisherigen Arbeitsverträge beibehalten werden können.

· Der städtische bzw. nicht städtische Träger der Jugendhilfe erbringen bereits umfangreiche Leistungen für die Schulen wie z.B. Hortangebote oder stellen Räume zur Verfügung. Kinder und Familien erwarten zu Recht Kontinuität bezüglich bestehender Einrichtungen und Kooperationen.

· Die Schulgemeinden äußern Wünsche bezüglich des künftigen pädagogischen Partners.

Die Rahmenbedingungen in den Schulen sind sehr unterschiedlich, sodass – wie auch die nachfolgende Tabelle zeigt – nur sehr beschränkte Auswahlmöglichkeiten bestehen. Sofern personelle Gründe für die Auswahl des Trägers eine Rolle spielen, wird dies in der jeweiligen Trägerauswahlentscheidung dargestellt.


Für die Schülerhäuser, die zum Schuljahr 2014/15 an den Start gehen sollen, haben die Prüfungen bezüglich der Trägerschaft zu folgenden Ergebnissen geführt:

SchuleTrägerGrund für die Auswahl des Trägers
1. Franz-Schubert-SchuleJugendamtDie Standorte werden für die Weiterbeschäftigung des Personals des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes dringend benötigt. Die Schulen wünschen einen städtischen Träger, um personelle Kontinuität zu gewährleisten.
An den Standorten Nr. 1, 2 und 5 bestehen Horte in städtischer Trägerschaft Bei Standort Nr. 5 wurde das Jugendamt bereits mit GRDrs. 371/2013 als Träger für die dem Schülerhaus zum Schuljahr 2015/16 nachfolgende Ganztagsschule beschlossen.
2. JakobschuleJugendamt
3. MönchfeldschuleJugendamt
4. GS ZazenhausenJugendamt
5. Martin-Luther-SchuleJugendamt
6. GS ObertürkheimJugendhaus g GmbHlangjährige Kooperation der Schule mit dem Träger und starke Vernetzung im Stadtteil
7. UhlandschuleCaritasDas Angebot des Hortes an der Schule einschließlich der Verlässlichen Grundschulbetreuung erfolgt derzeit durch diesen Träger
8. Wilhelm-Hauff-SchuleCaritasDas Angebot des Hortes an der Schule einschließlich der Verlässlichen Grundschulbetreuung erfolgt derzeit durch diesen Träger
9. Maria-Montessori-SchuleJugendhaus g GmbHlangjährige Kooperation der Schule mit dem Träger und starke Vernetzung im Stadtteil. Die Räume des benachbarten Jugendhauses könnten mit genutzt werden.
nachrichtlich:
10. Engelbergschule
Jugendamtbereits mit GRDrs. 280/2013 beschlossen


4. Personelle Auswirkungen
Die Einrichtung der Schülerhäuser hat innerhalb der Stadtverwaltung auch stellenplanmäßige Auswirkungen. So wurden und werden entsprechend qualifizierte Mitarbeiter/innen im Zuge der Personalplanung und -weiterentwicklung vom Schulverwaltungsamt an das Jugendamt übertragen. Das städtische Personal der Verlässlichen Grundschule kann so in Zukunft adäquat in der Schulkindbetreuung weiterbeschäftigt werden und zum Jugendamt wechseln oder innerhalb der Verlässlichen Grundschule an eine andere Schule umgesetzt werden.

Weiter kann so dem vorherrschenden Fachkräftemangel gut entgegen gewirkt werden, sodass alle erforderlichen Stellen pünktlich zu Schuljahresbeginn besetzt sind. Das Jugendamt macht die Stellenanteile direkt geltend, weshalb die finanziellen Auswirkungen nicht Gegenstand dieser Vorlage sind und nicht dargestellt werden.


Betroffen sind im Schuljahr 2014/15 folgende Schulen, für die der städtische Träger vorgesehen ist:

SchuleStellen
Franz-Schubert-Schule
2,337
Mönchfeldschule
1,487
Engelbergschule
2,307
GS Zazenhausen
1,666
Summe SJ 14/15
7,797
Die Stellenübertragungen für die Übernahme von Personal in Schülerhäuser des städtischen Trägers summieren sich daher wie folgt:

Schuljahr 2012/13 (GRDrs. 417/2012):5,179 Stellen
Schuljahr 2013/14 (GRDrs. 260/2013)18,381 von 22,098 Stellen *)
Schuljahr 2014/157,797 Stellen
Summe31,357 Stellen

*) Die Schülerhäuser an der Grundschule Zazenhausen und Engelbergschule wurden zum Schuljahr 2013/14 beschlossen, sind bisher aber noch nicht gestartet. Aus diesem Grund erfolgte keine Stellenübertragung. Die zu übertragenden Stellenanteile für die Grundschule Zazenhausen haben sich aufgrund der Einrichtung einer weiteren Gruppe Verlässliche Grundschule im Schuljahr 2013/14 erhöht.


Finanzielle Auswirkungen

Nachfolgend sind die Betriebskosten und investiven Kosten dargestellt unter der Voraussetzung, dass alle genannten Schülerhäuser tatsächlich umgesetzt werden und wie geplant starten.

Weitere vier Schulen haben bis zum offiziellen Fristende am 31.12.2013 kein Votum bezüglich ihrer Weiterentwicklung im Sinne des Schulkindbetreuungskonzeptes abgegeben. Dennoch wurden vorsorglich 2 weitere Schulen in die Berechnung mit einbezogen, so dass auch eventuelle Nachmeldungen noch berücksichtigt werden können. Als Prognose dafür wurden 10 Nachmittagsgruppen bis 17 Uhr und 5 Vormittagsgruppen bis 14 Uhr als Grundlage für die Berechnung der Kosten herangezogen. Diese Planung entspricht einem Bedarf an Betreuung bis 17:00 Uhr von 50% und bis 14:00 Uhr von 25% aller Klassen an diesen Schulen.



I. Betriebskosten
2014
2015
Doppelhaushalt 2014/2015 - Ansatz
5.989.700 €
7.271.700 €
Mittelbedarf für Schülerhäuser nach aktuellem Stand und Prognose
Start ab SJ 2012/2013
2.779.400 €
2.779.400 €
Start ab SJ 2013/2014
3.071.700 €
3.071.700 €
Start ab SJ 2014/2015
1.145.200 €
3.435.700 €
Summe
6.996.300 €
9.286.800 €
abzüglich Mittel für eingesparte Hort- und VGB-Gruppen des Jugendamtes ( 821.000 € sind bereits im Ansatz Doppelhaushalt 2014/2015 enthalten)
325.700 €
484.300 €
Gesamtbedarf
6.670.600 €
8.802.500 €
Ermittelter Mehrbedarf
680.900 €
1.530.800 €
Zusammen
2.211.700 €
Zur Finanzierung des Mehrbedarfs werden nicht verbrauchte Mittel aus dem Haushaltsjahr 2013 herangezogen.

II. Investive Mittel:

Um weitere Schülerhäuser einrichten zu können, ist eine Übertragung der noch nicht verbrauchten investiven Mittel bis zum Haushaltsjahr 2016
erforderlich.


Beteiligte Stellen

Referate AK und WFB haben mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs. 1341/2013, Situation der Essensversorgung
Anlage 2 zur GRDrs. 1341/2013, Buchungsbausteine Schülerhaus
Anlage 3 zur GRDrs. 1341/2013, Entgelttabelle VGS





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Anlage 3 zu GRDrs. 1341_2013.xlsAnlage 3 zu GRDrs. 1341_2013.xlsSituation der Essensversorgung - Aufstellung 2013-10-31.xlsxSituation der Essensversorgung - Aufstellung 2013-10-31.xlsxEntgelttabelle 2014-01-13.xls