Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1316/2013
GZ:
OB
Sitzungstermin: 18.12.2013
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, BMin Fezer
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in System-
bauweise
- Grundsatzbeschluss -

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 06.12.2013, öffentlich, Nr. 171
Ergebnis: Verweisung ohne Votum

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 16.12.2013, öffentlich, Nr. 156
Ergebnis: Vorberatung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.12.2013, öffentlich, Nr. 612
Ergebnis: mündlicher Bericht zum Antrag Nr. 991/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion. Einvernehmen wird darüber hergestellt, die abends stattfindenden Beratungen der Bezirksbeiräte abzuwarten und für die Beschlussfassung im Gemeinderat einen für Feuerbach und Möhringen weiterentwickelten Beschlussvorschlag zur Verfügung zu stellen.


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 04.12.2013, GRDrs 1316/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Festlegung von Standorten
2. Für die Errichtung der Systembauten inklusive Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 21,25 Mio. €. Der Bevollmächtigung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG), die Systembauten im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der SWSG eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 2 % der Gesamtkosten von 21 Mio. € (ohne Ausstattung) zuzüglich 4 % Nebenkosten, somit rd. 440.000 €.


Der Antrag Nr. 998/2013 vom 17.12.2013 der FDP-Gemeinderatsfraktion ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

EBM Föll verzichtet angesichts der Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen, im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Umwelt und Technik auf eine Präsentation der Standorte. Seine einführenden Ausführungen u. a. zu gestern stattgefundenen Beratungen von Bezirksbeiräten sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

EBM Föll:
"Zum Standort Mühlhäuser Straße in Stuttgart-Hofen hat gestern der Bezirksbeirat Mühlhausen einstimmig seine Zustimmung erteilt.

Weiterhin hat der Bezirksbeirat Möhringen einstimmig den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die beiden Standorte Kurt-Schumacher-Straße und Lautlinger Weg (EnBW-Fläche) gleichrangig zu prüfen und den Standort zu realisieren, der sich schneller umsetzen lässt. Dabei kann eine Planung mit zwei Systembauten vom Typ B - insgesamt 159 Plätze - realisiert werden.

Im Bezirksbeirat Feuerbach wurde der nachstehende Beschluss gefasst:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, vorrangig, vertieft, zügig und nachvollziehbar die Vorschläge Wohnheim ehemaliges Fahrion-Areal, Freigelände westlich des Wohnheims (für Systembauten), Grundstück am Kreisverkehr Oswald-Hesse-Straße/Klagenfurther Straße (alte Tankstelle) für Systembauten und Schelmenäcker Süd für Systembauten in dieser Reihenfolge zu prüfen und in der Bezirksbeiratssitzung am 25.02.2014 zu berichten.
2. Die Standortvorschläge Burgherrenstraße und Hattenbühl werden unverändert im Bezirksbeirat abgelehnt. Der erste Punkt wurde einstimmig und der zweite Punkt mit 9 Ja- und 5 Nein-Stimmen beschlossen.

Aus Sicht der Verwaltung kann so verfahren werden, wie das die Bezirksbeiräte beschlossen haben, um das Ganze auch in einem möglichst umfassenden und breiten Konsens zu machen. Wir sind der Überzeugung, dass wir mit der Vorgehensweise dann die 1.000 Plätze auch zeitnah realisieren können, die wir im Jahr 2014 benötigen.

Sie wissen, dass wir aller Voraussicht nach auch für 2015 weitere Standorte benötigen. Das sage ich noch mal in aller Klarheit und Ausdrücklichkeit. Aber jetzt geht es darum, dass wir im Jahr 2013 vor Weihnachten die Beschlüsse von Ihnen bekommen, die es uns ermöglichen, entsprechend Maßnahmen zu ergreifen, damit wird diese rund 1.000 Unterkunftsplätze, die wir 2014 über die Anmietungen hinaus benötigen, auch realisieren können.

Wir würden Ihnen natürlich die Prüfergebnisse vorlegen. Wenn Sie uns das Einvernehmen signalisieren, würden wir Ihnen einen geänderten Beschlussantrag für die morgige Sitzung dann auch vorlegen, wo wir das einarbeiten, was jetzt das Ergebnis ist. Ich will aber ausdrücklich nochmals erklären, dass die Verwaltung an dem Standort Zazenhäuser Straße in Stuttgart-Zuffenhausen festhält. Dort gab es ja bei Stimmengleichheit eine Ablehnung im Bezirksbeirat Zuffenhausen. Wir halten aber diesen Standort nach wie vor für geeignet. Wir benötigen ihn auch, das muss man in aller Offenheit und Klarheit sagen. Im Stadtbezirk Zuffenhausen ist aus unserer Sicht die vorgeschlagene Alternative eine deutlich schlechtere Alternative. Wir haben Ihnen das ja gestern im UTA dargelegt.

Das heißt, unsere Vorschläge lauten:

- Standort im Neckarpark im Stadtbezirk Bad Cannstatt
- Standort in der Mühlhäuser Straße im Stadtbezirk Mühlhausen
- Standort Im Wolfer in Stadtbezirk Plieningen
- Standort in der Zazenhäuser Straße im Stadtbezirk Zuffenhausen
- Im Stadtbezirk Möhringen entsprechend dem Bezirksbeiratsbeschluss verfolgen wir parallel die Standorte Kurt-Schumacher-Straße und Lautlinger Weg.
- Im Stadtbezirk Feuerbach würden wir die Prüfung entsprechend dem Beschluss des Bezirksbeirats Feuerbach vornehmen. Bezüglich des Wohnheims werden wir selbstverständlich auch prüfen, welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, weil es da ja nicht nur um eine Anmietung geht, sondern wir logischerweise auch die Gebäudesubstanz, den Gebäudezustand, die Voraussetzungen so prüfen müssen, dass wir hier nicht, wenn die Anmietung schon vergleichsweise teuer ist, in eine Investitionsverpflichtung hineingeraten, die das Ganze zu einem im Grunde genommen dann auch nicht finanzierbaren Vorschlag macht. Sie haben uns ja auch einen finanziellen Rahmen gegeben in den Haushaltsberatungen, wie wir das in den Jahren 2014 und 2015 umsetzen können.

Ich habe immer gesagt, wir prüfen ergebnisoffen. Ich glaube, das haben wir mit der gestrigen Präsentation bewiesen, dass wir die Prüfung alternativer Vorschläge nicht unter dem Gesichtspunkt gemacht haben, wie schneidet der Verwaltungsvorschlag im Lichte dieser Prüfung am besten ab, sondern wir haben das ergebnisoffen gemacht und haben ja durchaus dargelegt, welche Alternative wir im Stadtbezirk Feuerbach und welche Alternativen wir im Stadtbezirk Möhringen aus den gemachten Vorschlägen heraus präsentieren können.

Von daher glaube ich, dass es sinnvoll und richtig ist, ein solches Verfahren an den Tag zu legen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Weg, der jetzt auch in intensiver Diskussion vor Ort mit erarbeitet wurde, mitgehen würden.

Darüber hinaus ist ja gestern noch der Antrag der FDP-Fraktion eingereicht worden, sich auf den Standort Wohnheim im Fahrion-Areal festzulegen. Wir würden es jetzt vorziehen, entsprechend dem Bezirksbeirat zu verfahren, zumal eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Festlegung ins völlig Ungewisse hinein wäre. Eine Festlegung würde die Verhandlungsposition der Stadt nicht gerade stärken, eigentlich bräuchte man sich gar nicht mehr zusammenzusetzen, sondern sagen, wir unterschreiben blanko und setzen Sie die Beträge ein, die Sie für angemessen erachten. Von daher würden wir diese Vorgehensweise - entsprechend dem FDP-Antrag - jetzt nicht für sachgerecht halten. Aber der FDP-Antrag ist ja auch vor der Bezirksbeiratssitzung gestellt worden und sicherlich insoweit zeitlich auch durch die Bezirksbeiratssitzungen ein Stück weit überholt.

Ich will mich ganz ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, stellvertretend bei Herrn Spatz und bei Herrn Wolf bedanken, die diese Arbeit geleistet haben, auch vor Ort in den Bezirksbeiräten die Darstellungen gemacht haben. Das ist viel, viel Arbeit gewesen. Ich will mich natürlich auch bei den Bezirksvorstehern und Bezirksbeiräten sehr herzlich bedanken, weil es nicht selbstverständlich ist, dass wir da eine vernünftige Diskussion über ein nicht immer einfaches Thema hinbekommen. Und ich glaube, dass die Diskussion ganz überwiegend auch zum Ausdruck gebracht hat, dass wir uns hier in Stuttgart nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung stellen, da haben wir keine Wahl, sondern dass wir diese humanitäre Aufgabe, nämlich diese Flüchtlinge unterzubringen, auch ernst nehmen und in einer angemessenen und vertretbaren Form lösen wollen. Und dass das eine Aufgabe ist, die jetzt nicht nur die Verwaltung oder der Gemeinderat wahrzunehmen hat, sondern die eine Aufgabe ist, die alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt betrifft. Und dass wir in dieser Stadt eben auch eine offene, tolerante und liberale Willkommenskultur pflegen wollen. Ich glaube, das ist auch ganz wichtig, dass wir das in solchen Diskussionen immer wieder zum Ausdruck bringen, damit die wenigen anderen Töne, die da gelegentlich zum Ausdruck kommen, nicht überhand nehmen".

StRin Fischer (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StR Kanzleiter (SPD) und StR Zeeb (FW) bedanken sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung der Vorlage und insbesondere dafür, dass es gelungen ist, die Bezirksbeiräte und die Bevölkerung einzubeziehen.

Trotz der Untersuchung von Alternativen muss laut StRin Fischer gewährleistet bleiben, dass die Stadt ihre Unterbringungspflicht im Jahr 2014 erfüllen kann. Die Belegung von Notunterkünften müsse unbedingt vermieden werden. Von einer gemeinschaftlichen humanitären Aufgabe spricht StR Kotz. Mit der gewählten Vorgehensweise, so StR Kanzleiter, sei es gelungen, vor Ort eine hohe Akzeptanz zu erreichen. Die nun noch anstehenden Prüfungen, und es müsse sich um ernsthafte Prüfungen handeln, dürften nicht dazu führen, dass in einem Stadtbezirk keine Plätze vorgesehen werden. Ein solches "Hinausprüfen" werde nicht akzeptiert. StR Zeeb reklamiert für seine Fraktion und die FDP-Gemeinderatsfraktion, dass zu vielen Standorten frühzeitig Alternativen angemahnt und eingefordert wurden. Angesichts der unbekannten Größenordnung zukünftiger Zuweisungen sollten auch bislang als ungeeignet angesehene Standorte sowie unkonventionelle Lösungen weiter ernsthaft geprüft werden, bevor in konfliktbehaftete Gebiete hineingegangen wird. Einstimmig von Bezirksbeiräten abgelehnte Standorte sollten nicht weiter verfolgt werden. Die Prüfung komplexer bau- und planungsrechtlicher Aspekte von Standorten könne nicht innerhalb weniger Tage erfolgen. Nach Erinnerung von StR Klingler (FDP) hat er sich in der Beratung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 06.12.2013 als einziges Ausschussmitglied kritisch zu den Standorten Kauslerweg, Hattenbühl und Burgherrenstraße geäußert. Anschließende Begehungen seiner Fraktion mit Vertretern der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion hätten zu den nun zur Prüfung anstehenden Alternativstandorten geführt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung habe sich der gestrige Antrag Nr. 998/2013 erledigt. Mit der jetzigen Vorgehensweise werde auch den weiteren Anträgen seiner Fraktion Rechnung getragen und es werde gewährleistet, dass die im Verlauf des Jahres 2014 zugewiesenen Personen untergebracht werden können. Daran ändere sich auch nichts, wenn einige Bauten erst erst im Herbst/Winter fertiggestellt werden. Mit dem sich nun abzeichnenden Vorgehen zeigt sich StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) ebenfalls einverstanden. Da das humanitäre Thema aber mit dem Jahr 2014 nicht erledigt sein werde und auf neue menschenwürdige Unterbringungsrichtlinien gehofft werde, sollte die Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten weitergehen (Fortsetzung des Stuttgarter Weges/möglichst dezentrale Unterbringung). Zudem müssten bei bestehenden Unterkünften, und dazu habe seine Fraktionsgemeinschaft einen Haushaltsantrag gestellt, Verbesserungen erfolgen. Um Flüchtlinge in die Stuttgarter Stadtgesellschaft integrieren zu können, sei des Weiteren eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels notwendig.

Zum Ausdruck bringt StR Stopper (90/GRÜNE), dass es nicht sein kann, Standorte, z. B. aufgrund von Anwohnerkritik, nicht weiterzuverfolgen. Auch Flüchtlinge hätten ein Anrecht darauf, in einer möglichst guten Umgebung und möglichst guten Unterkünften untergebracht zu werden. Dieser Verantwortung müsse sich der Gemeinderat stellen. Daher komme es für seine Fraktion nicht in Frage, Standorte angesichts von Problemen vor Ort auszuschließen. Vorrang habe für ihn, so StR Zeeb, sich für das Wohl der Stuttgarter Bürger einzusetzen. Er und StR Klingler fordern die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion auf, sich ebenfalls Gedanken über Alternativstandorte zu machen. Außer Frage steht für StR Klingler, der sich für eine Fortsetzung des Stuttgarter Weges ausspricht, dass der Gemeinderat Verantwortung für die Flüchtlinge hat. Kommunalpolitik müsse aber auch auf berechtigte Ängste der Bürgerschaft eingehen. Gegen Ende der Aussprache zitiert StR Stopper aus dem Antrag Nr. 984/2013 der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 09.12.2013 folgende Frage: "Welche Auswirkungen hat eine Unterbringung von Flüchtlingen in unmittelbarer Nähe unter anderem auf die Sicherheit der Schulkinder auf dem Schulweg, aber auch auf die Grund- und Immobilienwerte? Vermieter wird darüber hinaus die möglichen Mietentwicklungen interessieren." Als fragwürdig wertet er, dass dieser Antrag vor der Feuerbacher Bezirksbeiratssitzung am 10.12.2013 gestellt wurde.

Im Verlauf der Aussprache betont BMin Fezer, wenn ein Standort gefunden ist, beginne die eigentliche Arbeit erst. Diese Arbeit werde im Wesentlichen von der Sozialverwaltung, von den Betreuungsträgern und den Freundeskreisen geleistet. Im April 2013 habe die Verwaltung dem Gemeinderat einen neuen, verbesserten und mit den Freien Wohlfahrtsträgern vereinbarten Betreuungsschlüssel zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sozialverwaltung sei überzeugt davon, dass mit diesem Betreuungsschlüssel und mit der Arbeit der Freundeskreise die Bedürfnisse der Flüchtlinge abgedeckt werden können.

Sie bedankt sich ausdrücklich bei den Trägern, welche die Betreuung übernehmen und bei den Freundeskreisen. Von diesen seien in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet worden und dies werde auch in Zukunft gelingen.

Weiter bedankt sie sich bei den Bürgern, die bereits jetzt schon in Bezirksbeiratssitzungen Signale gegeben haben, Freundeskreise aufzubauen. Genau diese Kulisse werde benötigt, um Konflikte, die vereinzelt befürchtet werden, nicht entstehen zu lassen.

Dass gute Erfahrungen in der Vergangenheit gemacht worden sind, zeigten nicht zuletzt die in den vergangenen Monaten kurzfristig bezogenen Standorte in Vaihingen und Stuttgart-Nord. Dank der genannten Akteure sei es gelungen, Befürchtungen zu zerschlagen. Das vorhandene funktionierende Betreuungssystem werde natürlich auch an den neuen Standorten angeboten.

Gegenüber StR Rockenbauch fährt sie fort, gezwungenermaßen müssten auch größere Unterbringungseinheiten realisiert werden. Größere Unterkünfte wiesen jedoch auch Vorteile auf. Der Stuttgarter Weg bestehe nicht nur in einer kompletten dezentralen Unterbringung in möglichst kleinen Einheiten, sondern er zeichne sich mit dadurch aus, dass eine Mischung von unterschiedlich großen Unterkünften besteht und stufenweise Auszüge aus größeren in kleinere Einheiten stattfinden. An diesem Stuttgarter Weg werde festgehalten.

Zum Thema der Standortprüfungen bezieht sich StR Klingler auf die gestrige Sitzung des Feuerbacher Bezirksbeirates. Dort sei vom Vertreter des Amtes für Liegenschaften und Wohnen, Herrn Wolf, zu verschiedenen Standorten erklärt worden, dass diese nicht infrage kommen, da es bislang nicht gelungen sei, die Eigentümer zu kontaktieren. Dies bestätige die Einschätzung seiner Fraktion, dass an manchen Standorten solche komplexen Prüfungen nicht innerhalb von 14 Tagen seriös durchführbar sind.

Das Wohnheim auf dem ehemaligen Fahrion-Areal in Stuttgart-Feuerbach wird zwar von StRin Fischer als mögliche Alternative angesehen, sie legt jedoch Wert darauf, dass der beschlossene finanzielle Rahmen nicht gesprengt wird. Die anderen Alternativen in Feuerbach gehörten ebenfalls vertieft geprüft. Von StR Kotz wird die Hoffnung geäußert, dass der Standort Wohnheim Fahrion-Areal realisiert werden kann. Der Bezirksbeirat sei sich darüber im Klaren, dass für den Fall, dass dieser Standort umgesetzt werden kann, dort mehr Plätze angesiedelt werden als ursprünglich für Feuerbach angedacht. Angesichts vorhandener Perspektiven dürfe der Zeitdruck nicht zu übereilten Entscheidungen führen. Da das Wohnheim in Feuerbach derzeit bewohnt ist, geht StR Klingler davon aus, dass dort Probleme mit dem Brandschutz etc. zügig ausgeräumt werden können. Danach merkt dieser Stadtrat an, in der gestrigen Sitzung des Feuerbacher Bezirksbeirates habe ein Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Bezirksbeiratsmitglied erklärt, für die Standortsuche werde offensichtlich mehr Zeit benötigt.

Angesichts des gestrigen Votums des Feuerbacher Bezirksbeirats sieht StR Klingler die Standorte Hattenbühl und Burgherrenstraße als hinfällig an. Darauf eingehend betont EBM Föll, der Verwaltungsvorschlag für die morgige Ratssitzung werde nicht die Ziffer 2 des Feuerbacher Bezirksbeiratsbeschlusses übernehmen (Ablehnung der Standorte Hattenbühl und Burgherrenstraße). Vielmehr werde vorgeschlagen, die Ziffer 1 des Feuerbacher Bezirksbeiratsbeschlusses in den Beschlussantrag aufzunehmen. Standorte könnten nicht abschließend ausgeschlossen werden, solange es im Stadtbezirk Feuerbach keinen realisierungsfähigen Standort gibt. Die Verwaltung wolle nicht das Signal geben, dass sie sich bei zu starker Kritik zurückzieht. Angestrebt werde in Feuerbach, einen oder mehrere Standorte für Flüchtlingsunterkünfte zu realisieren. Um welchen Standort bzw. um welche Standorte es sich dabei handelt, sei offen. Vor diesem Hintergrund könnten die Standorte Hattenbühl und Burgherrenstraße nicht abschließend ausgeschlossen werden. Mit Nachdruck macht der Vorsitzende weiter deutlich, dass die Realisierung von Flüchtlingsunterkünften unter großem Zeitdruck erfolgen muss. Derzeit würden der Landeshauptstadt monatlich 120 Personen zugewiesen. Diese Zahlen könnten im Laufe des Jahres 2014 durchaus noch ansteigen. Da nicht klar ist, wie sich die Flüchtlingszahlen tatsächlich entwickeln, müsse die Verwaltung flexibel reagieren.

Als ärgerlich empfindet es der Erste Bürgermeister, dass StR Zeeb von Alibi-Prüfungen spricht. Nachgewiesenermaßen seien die Prüfungen der Verwaltung ergebnisoffen. Mit dem Beschluss des Bezirksbeirats Möhringen ergebe sich die Möglichkeit, in Feuerbach Alternativen zu prüfen (Verwaltungsvorschlag Kauslerweg = 78 Plätze/die Standorte Kurt-Schumacher-Straße und Lautinger Weg können jeweils mit zwei Systembauten überbaut werden und damit haben beide Möhringer Standorte eine Kapazität von jeweils 159 Plätzen).

Auf StR Rockenbauch eingehend stellt EBM Föll klar, für die Flüchtlingsunterkünfte würden keine Container sondern Systembauten verwendet. Er bittet darum, darauf zu achten, nicht durch die Wahl des Begriffes Container in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck zu erwecken.

Für die morgige Sitzung des Gemeinderates beantragt StR Klingler im weiteren Verlauf eine separate Abstimmung zu den Standorten Burgherrenstraße und Hattenbühl.

Zu einer Wortmeldung von StR Zeeb erklärt EBM Föll, der Standort in der Zazenhäuser Straße, Stadtbezirk Zuffenhausen, sei ein geeigneter und grundsätzlich genehmigungsfähiger Standort, der auch zur Verfügung steht. Der Bezirksbeirat habe diesen Standort mit Stimmengleichheit abgelehnt. Eine erneute Befassung sei vom Bezirksbeirat nicht beantragt worden. Zum Vorschlag, einen Standort auf einem Parkplatz vorzusehen, habe die Verwaltung gestern erklärt, dass dieser Vorschlag nicht für möglich angesehen wird. Daher werde der Vorschlag Zazenhäuser Straße Teil des Beschlussantrages der Verwaltung für die morgige Gemeinderatssitzung sein. Zeitlich gebe es nicht mehr die Möglichkeit, den Bezirksbeirat erneut damit zu befassen; es sei nicht möglich, jederzeit Standortalternativen zu prüfen. Um Notunterkünfte zu vermeiden, müsse in die operative Umsetzung gegangen werden.

Von StR Kotz wird angeregt, dass die Verwaltung zu Beginn des neuen Jahres über die weitere Vorgehensweise berichtet.

Gegen Ende der Aussprache teilt EBM Föll zusammenfassend mit, die Verwaltung werde dem Gemeinderat bezogen auf den Stadtbezirk Feuerbach morgen vorschlagen, die bisherige Beschlussantragsziffer 1b durch die Ziffer 1 des gestrigen Bezirksbeiratsbeschlusses zu ersetzen. Somit werde es zu den Standorten Burgherrenstraße und Hattenbühl weder einen positiven noch einen negativen Beschlussvorschlag der Verwaltung geben. Er wiederholt, solange die Prüfergebnisse entsprechend des Bezirksbeiratsbeschlusses nicht vorliegen, könne die Verwaltung keine Standorte ausschließen. Zu Recht würden ergebnisoffene Prüfungen erwartet.

Zudem erklärt er zum Möhringer Standort Kauslerweg, dieser Standort sei vom Tisch. Im Stadtbezirk Möhringen sei man bereits weiter. Dort gebe es mit der Kurt-Schumacher-Straße und dem Lautlinger Weg grundsätzlich zwei genehmigungsfähige Standortalternativen. Mit diesen könnten mehr Plätze als durch den Standort Kauslerweg geschaffen werden. Einer dieser beiden Standorte, nämlich der Lautlinger Weg, habe noch die Einschränkung, dass man dort mit dem Grundstückseigentümer noch keine Regelung getroffen hat. Der andere Standort, Kurt-Schumacher-Straße, sei in jedem Fall umsetzbar. In Möhringen würden für beide Standorte Bauanträge eingereicht. Letzten Endes werde man sehen, welcher der beiden Standorte realisiert wird; in Möhringen, und dies sagt der Erste Bürgermeister ausdrücklich zu, werde natürlich nur eine der beiden Alternativen realisiert.

Des Weiteren betont der Vorsitzende, es werde weder ein Hinausprüfen aus einem Stadtbezirk geben noch, dass als Folge konstruktiver Vorschläge in Stadtbezirken über das Vorgesehene hinaus weitere Standorte ausgewiesen werden.

Einigkeit sieht StR Kanzleiter bei allen Ratsmitgliedern darin, dass die nach Stuttgart kommenden Menschen untergebracht werden müssen. Zum Teil bestehende Ressentiments könnten nur durch eine geschlossene Haltung des Gemeinderates aufgefangen werden. Insoweit sei es wichtig, dass allen Stadtbezirken die Bereitschaft abverlangt wird, sich an dieser Gemeinschaftsaufgabe zu beteiligen.

Zum Abschluss sagt EBM Föll zu, dem Gemeinderat werde ein ergänzter, neu gefasster Beschlussantrag für die morgige Gemeinderatssitzung zugeleitet.


Einvernehmen wird darüber erzielt, diesen Tagesordnungspunkt als Vorberaten anzusehen und ihn ohne Votum an den Gemeinderat zu verweisen.

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