Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB/T
GRDrs 897/2021
Stuttgart,
05/11/2022



Grundsatz- und Vorprojektbeschluss Hattenbühlschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Feuerbach
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.05.2022
31.05.2022
28.06.2022
29.06.2022



Beschlußantrag:



Begründung:


1. Aktuelle Schul- und Raumsituation
Die Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach ist derzeit eine 3,25-zügige Grundschule. Aufsiedlungen innerhalb des Schulbezirks sowie die aktuellen Altersjahrgangszahlen zeigen bereits ab dem aktuellen Schuljahr 2021/22 die sukzessive Weiterentwicklung zu einer stabilen 4-Zügigkeit aus dem eigenen Schüleraufkommen heraus an.

Daneben besteht im Stadtbezirk Feuerbach seit Jahren ein sehr großer Bedarf an Ganztagesschulplätzen; sowohl die 3-zügige Bachschule als auch die 3-zügige Hohewartschule stoßen, räumlich betrachtet, an ihre Kapazitätsgrenze. Diese hohe Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten findet in der hier fortgeschriebenen Raumkonzeption Beachtung, welche die Einrichtung einer 4-zügigen Grundschule mit Ganztagsschulangebot an der Hattenbühlschule vorsieht.

Auf Basis des Schulkonferenzbeschlusses vom 11.05.2017 hat der Gemeinderat mit GRDrs 989/2016 der Antragstellung zum 01.10.2018 und damit der Einrichtung einer Ganztagsgrundschule (GTS) in Wahlform an der Hattenbühlschule zugestimmt. Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung sowie die Mittagessensorganisation der Ganztagsschule an der Hattenbühlschule zu. Zum Schuljahr 2019/20 startete die Hattenbühlschule daraufhin sukzessive als formell eingerichtete GTS in Wahlform.

Bisher steht der Hattenbühlschule am Standort eine nutzbare Programmfläche von 1.794 m² zur Verfügung. Dies entspricht einer 3-4 zügigen Halbtagesschule. Als 4-zügige GTS ist nach dem Modellraumprogramm des Landes sowie des Stuttgarter Standards für Ganztagesgrundschulen eine Programmfläche von bis zu 2.570 m² notwendig.

Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat nun untersucht und Vorschläge aufgezeigt, wie sich der Raumbedarf der künftig 4-zügigen Ganztagesschule der Hattenbühlschule pädagogisch sinnvoll und in Bezug auf die Bauabläufe und sehr umfassenden Sanierungsbedarfe auch logistisch bestmöglich abbilden lässt. Um unter Einbezug des Bestandsgebäudes eine sinnvolle pädagogische Gliederung der Raumzusammenhänge zu schaffen, werden für die Klassenstufen insgesamt 4 Raum-Cluster mit jeweils 4 Klassenzimmern und Differenzierungsmöglichkeiten geschaffen. Dies ermöglicht eine bestmögliche und zukunftsorientierte räumliche Zonierung, um dem pädagogischen Anspruch für das Unterrichten, den Ganztag, Differenzierung und individuelle Förderungsmöglichkeiten zu schaffen.

In den Bestandsgebäuden sind jedoch aufgrund der vorgegebenen Bestandsstruktur und der zu erwartenden Flächenbedarfe für die technische Modernisierung (zu erwartender, zusätzlicher Flächenbedarf für Technik/Infrastruktur) neben der neu zu konzipierenden Mensa, dem Ganztagsbereich sowie der Verwaltung nur 2 Raum-Cluster für die jeweils 4-zügigen Klassenstufen sinnvoll realisierbar. Hierzu wird einerseits eine Erweiterung der Bestandsgebäude sowie ein separater Neubau für die beiden fehlenden Cluster für zwei Klassenstufen sowie hierzu notwendige Räume, wie zwei Lehrerstützpunkte u.Ä., vorgeschlagen.

Der konkrete Neubaubedarf für die Schulerweiterung unter Berücksichtigung der Bestandsstrukturen und Schaffung von Clusterstrukturen im Bestand liegt somit bei rd. 700 m² reiner Programmfläche (nur Neubau, zzgl. Erweiterungsfläche im Bestand, vgl. Anlage 1). Auf Grund der zwingend notwendigen baulichen Anpassung der Bestandsstruktur wird es auch hier noch zu einem Flächenzuwachs kommen. Dieser wird im Verlauf der weiteren Planung konkretisiert und aufgezeigt.


2. Bauliche Situation
Die Schulanlage der Hattenbühlschule wird als eine große Sanierungsmaßnahme im Schulsanierungsprogramm geführt. Bereits 2014 wurde im Auftrag des Hochbauamts durch das Architekturbüro K+H Architekten ein Sanierungsgutachten erstellt. Zielsetzung war, mögliche Synergieeffekte und aktuelle gesetzliche Vorgaben einzubinden, sowie eine zukunftsfähige Ertüchtigung der Liegenschaft insgesamt zu gewährleisten.

Hieraus ergibt sich für die Schulgebäude sowie die Turnhalle umfassender Sanierungsbedarf:


Zum Zeitpunkt des Sanierungsgutachtens 2014 war man noch von einem weitestgehenden Erhalt der Bestandsstruktur ausgegangen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung zur Ganztagsschule sind nennenswerte Raumfehlbedarfe zu decken bzw. strukturelle Defizite abzustellen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Büro EGGER KOLB ARCHITEKTEN untersucht, inwieweit die Raumfehlbedarfe durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestand oder durch Neu- und Erweiterungsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Auf Grundlage dieser Randbedingungen wurden verschiedene Varianten entwickelt, analysiert und bewertet. Dies führte zu dem Ergebnis, dass neben den empfohlenen Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen der Schule ein 2-geschossiger Neubau eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung des Schulkomplexes darstellt. Durch diesen Baustein im Westen des Schulkomplexes entsteht zudem ein halboffener Innenhof als neue Mitte des Schulcampus.

Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden die 2014 erhobenen Sanierungsbedarfe technisch und wirtschaftlich geprüft und in den Gesamtprojektrahmen einbezogen. Ebenfalls wurde die Möglichkeit der Vergrößerung der vorhandenen Sportflächen qualitativ geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass eine Erweiterung der Sportflächen aus pädagogischer und baulicher Sicht nicht empfohlen werden kann.



Quelle: Machbarkeitsstudie Ganztagesschule am Standort Hattenbühlschule - Stuttgart-Feuerbach, Büro EGGER KOLB ARCHITEKTEN



3. Schulbetrieb ab Schuljahr 2022/23
Die Machbarkeitsstudie schlägt vor, die Sanierung mit Erweiterung des Bestandes und den Neubau in einzelnen Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Hierfür wird es, je nach Bauphase, notwendig werden, Teile des Schulbetriebs in Interimsräumen unterzubringen.

Dies soll über eine neu zu errichtende interimistische Containeranlage am Standort erfolgen. Diese wird zusammen mit den jeweils nutzbaren Bestandsflächen zu jeder Bauphase für 4 Züge konzipiert sein. Dadurch können die notwendigen Räume für den Unterrichts- und Ganztagesbetrieb sowie der sukzessiven Erweiterung der Zügigkeit bis zum Ende der Gesamtmaßnahmen am Standort abgebildet werden. Nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahmen werden die Container nicht mehr benötigt und daher vollständig zurückgebaut.

Bis diese Containeranlage und nach Baufertigstellung dann der Erweiterungsbau bezogen werden können, steigen die Schüler- und Klassenzahlen der Hattenbühlschule, wie oben genannt, allerdings bereits so stark an, dass mehrere Klassen ab dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr im Bestandsgebäude untergebracht werden können und ausgelagert werden müssen. Ohne diese Auslagerung kann der Unterrichtsbetrieb an der Hattenbühlschule räumlich nicht mehr zuverlässig bis zum Bezug des Erweiterungsbaus abgebildet werden. Für diese temporäre Auslagerung steht das Gebäude der ehemaligen Föhrichschule zur Verfügung und wird den Bedürfnissen der Hattenbühlschule angepasst. Mit der Schulleitung der Hattenbühlschule wird eng abgestimmt, wie die Auslagerung bis zum Bezug des Modulbaus am Standort pädagogisch sinnvoll im Schulalltag integriert und konzeptionell umgesetzt werden kann.

Interimsmaßnahmen am Schulstandort

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob eine Komplettauslagerung der Schulfunktionen im Interim möglich ist. Dies ist auf dem Grundstück nicht darstellbar. Deshalb wurde die Sanierung der Bestandsschule in zwei Bauabschnitte geteilt bei gleichzeitiger Reduzierung der im Interim abzubildenden Programmfläche. In der Betrachtung der Interimsmaßnahmen wurde darauf geachtet, dass die Containeranlagen ohne große Umbaumaßnahmen den Raumbedarf je Bauphase abdecken. Nach Untersuchung verschiedener Varianten ergibt sich folgende Anordnung:


Quelle: Machbarkeitsstudie Ganztagesschule am Standort Hattenbühlschule - Stuttgart-Feuerbach, Büro EGGER KOLB ARCHITEKTEN

Container- Bau 1 – zur Aufnahme der Funktionen des allgemeinen Unterrichts. Hinsichtlich der hangförmigen Ausprägung des Freibereiches ist die Verortung der Containeranlage im oberen Bereich auf einem Plateau die kostengünstigere Variante. Die konkrete Lage ist im weiteren Projektverlauf in Abhängigkeit zur internen Organisation zu prüfen.

Container-Bau 2 – Speiseversorgung
Container-Bau 3 – Auslagerung der Verwaltung in einer der Bauphasen. Damit ist auch die Barrierefreiheit gewährleistet.

Im Vorfeld der Planung von Interimsmaßnahmen am Standort Hattenbühlschule wurden die umliegenden Schulstandorte im Stadtbezirk Feuerbach hinsichtlich möglicher mittelfristiger Ausweichquartiere während der Sanierungsphase geprüft. Diese stellten jedoch – auch vor dem Hintergrund der Gesamtschulentwicklung im Stadtbezirk - keine umsetzbare Lösung dar.


4. Standort des Neubaus
Für den neu zu erstellenden Erweiterungsbau wurden verschiedene Standorte baurechtlich, städtebaulich sowie schulorganisatorisch geprüft.

Der Standort direkt auf dem Schulgrundstück ermöglicht den direkten Anschluss des Neubaus an das Bestandsgebäude der Hattenbühlschule. Die bestehende Grundstücksfläche der Schule bietet ausreichend Platz, um eine 4-zügige Ganztagsgrundschule unterzubringen. Auch die gemäß der allgemeinen Schulbauempfehlung vorgesehene Pausenhoffläche kann für die Schülerinnen und Schüler weiterhin mehr als ausreichend abgebildet werden; so würde ein rechnerischer Bedarf von 2.240 m² offener Pausenfläche für eine 4-zügige Grundschule benötigt.
An der Hattenbühlschule stehen nach Fertigstellung aller baulichen Maßnahmen rd. 7.600 m² offene Pausenfläche zur Verfügung.

Die direkte Verzahnung von Neubau und Bestandsgebäude ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sich ohne Einschränkungen während des gesamten Schultags selbstständig im Schulgebäude bewegen zu können. Durch die flexiblen Möglichkeiten der Raumnutzung werden pädagogisch sinnvolle Synergieeffekte an der Schnittstelle Unterricht und Ganztag nutzbar gemacht.


5. Bauliche Umsetzung
Die Sanierung / Erweiterung / Neubau erfolgt in einzelnen Bauphasen bei laufenden
Schulbetrieb, wobei das bestehende Schulgebäude inkl. Turnhalle & Garderobe in 2 Bauabschnitten saniert / umgebaut wird. Der Schulneubau wird als erster Baustein unabhängig von dem Schulbetrieb errichtet. Er bietet zudem nach Fertigstellung einen vollständig funktionierenden 2-Zügigen Klassenbaukörper mit den entsprechenden Nebennutzflächen an. In Summe ergibt sich eine Gesamtdauer der Baumaßnahme inkl. der Interimsmaßnahmen auf dem Gelände von ca. 5,5 Jahren.

Seitens Städtebau wird der Verlagerung der Garage/Abstellraum auf einen Standort außerhalb des Baufenster nicht zugestimmt – diese soll innerhalb des Baufensters bleiben. Zudem ist zu prüfen, ob der Container 3 zum Schutz der dortigen Bäume auf die Rasengittersteinfläche vor der Garage verlagert werden kann. Dies hätte auch zum Vorteil, dass die Stellplätze erhalten bleiben.
Die Dachflächen sind flächig mit Begrünung auszustatten, die Kombination mit PV ist möglich.
Fassadenflächen sind umfassend zu begrünen, insbesondere sonnenexponierte Fassadenflächen.

Bei der Konzeption der Interimsmaßnahmen wurde unter Abwägung der Abläufe während der Bauphase sowie der Kosten/Nutzen ein moderater Mittelweg gewählt, welcher einerseits die wichtigsten Schulfunktionen inklusive einen angemessenen Raummehrbedarf im Interim abbildet, andererseits die Gesamtdauer der Baumaßnahme nicht durch zu viele Bauabschnitte unnötig in die Länge zieht. Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. Interim betragen ca. 34,3 Mio. Euro (Stand Juli 2021).
Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde wie üblich eine Baupreissteigerung in Höhe von 2,5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt. Bis zur baulichen Realisierung in den Jahren 2025 bis 2030 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Abschluss VgV-Verfahren 3.Quartal 2023
Planungsstart 3.Quartal 2023
Baubeginn Neubau Herbst 2025
Baubeginn Umstrukturierung/Sanierung Frühjahr 2027
Fertigstellung Herbst 2030


6. Barrierefreiheit
Die Anforderungen der DIN 18040 werden im Zuge der Sanierung und Entwicklung im Rahmen der Möglichkeiten im baulichen Bestand berücksichtigt. Der Einbau eines Aufzugs in den Bestandsgebäuden ist vorgesehen.


7. Energetische Komponenten
Die allgemeinen städtischen Standards werden im Zuge des Neubaus und der Sanierung der Bestandgebäude berücksichtigt. Im Rahmen der Planung bis zum Projektbeschluss wird untersucht inwieweit die Gebäude / Liegenschaft die Anforderungen bzgl. klimaneutraler Energieversorgung bzw. Unterschreitung der energetischen Mindeststandards bis hin zu Plusenergie erreichen können. Ein eventueller Anschluss an eine klimaneutrale Energieversorgung in Feuerbach wird geprüft. Auf den Dächern und den technisch, funktional und gestalterisch sinnvollen Fassaden ist der Bau einer Photovoltaikanlage in Kombination mit Begrünungen vorgesehen. Das detaillierte energetische Konzept ist zu entwickeln und mit dem Amt für Umweltschutz abzustimmen. Zur Baubeschlussvorlage wird das Konzept mit dem energetischen Datenblatt vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten gliedern sich voraussichtlich wie folgt:

Neu- und Erweiterungsbauten 15,3 Mio. EUR

Interimsbauten 3,5 Mio. EUR
Sanierung Schulgebäude und Turnhalle 15,5 Mio. EUR
Summe 34,3 Mio. EUR

Kostenstand Juni 2021 / Grobkostenannahme Die Finanzierung der bis zum Projektbeschluss benötigten Planungsmittel in Höhe von 2.450.000 EUR erfolgt aus dem Sonderprogramm Schulsanierung, Projektnummer 7.401907 im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Projektnummer 7.401193 – Hattenbühlschule, Generalsanierung und Ganztagesschule. Mittel Schulsanierungsprogramm
Im Rahmen des Sonderprogramms Schulsanierung sind für die Hattenbühlschule aktuell 2.690.000 EU’R berücksichtigt und im Haushalt eingeplant. Zuschüsse
Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung für die Baumaßnahmen beim Land einen Antrag auf Schulbauförderung bzw. GTS-Förderung sowie auf Sanierungs- und Umbauförderung stellen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden. Personal
Aufgrund der baulichen Maßnahmen für die Ganztagesgrundschule ist nicht mit zusätzlichen Personalstellen im Sekretariats- bzw. Hausmeisterbereich zu rechnen. Folgelasten
Die Höhe der zusätzlichen Folgelasten für die vorgeschlagenen Maßnahmen wird im weiteren Verfahren beziffert.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Raumprogramm
Anlage 2: Auszug Machbarkeitsstudie und Sanierungsbedarfe


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