Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
377
4
Verhandlung
Drucksache:
806/2014
GZ:
T
Sitzungstermin:
03.12.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der
Niederschlagswassergebühr ab 01. Januar 2015
Vorgang:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 02.12.2014, öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 14.11.2014, GRDrs 806/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts ab 1. Januar 2015 bleibt mit 1,64 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge unverändert.
2. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2015 auf 0,69 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.
3. Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 08. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.
4. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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