Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
10-2
GRDrs
986/2017
Stuttgart,
10/27/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
Berger Festplatz, Neuanschaffung der Zeltplane
Beantwortung / Stellungnahme
Im Jahr 1994 und im Jahr 2009 wurde eine neue Zeltplane für den Berger Festplatz beschafft. Es liegen bisher keine Beanstandungen des TÜV´s bei der Abnahme des Zeltes in Bezug auf die Zeltplane vor. Der Zeltmeister hat beim Abbau am 7. Oktober 2017 ebenfalls keine Mängel feststellen können.
Die Verfärbungen der hellen Zeltplane begründen sich in den Witterungseinflüssen und würden bei einer neuen Zeltplane nach kurzer Zeit ebenfalls wieder vorhanden sein, auch mit einer Reinigung der Plane können die Verfärbungen nicht entfernt werden.
2017 wurde der für den Betrieb der durchschnittlichen 10 Veranstaltungen pro Jahr erforderliche Lärmschutzvorhang erneuert. Die Kosten betrugen rund 31.200 €.
Derzeit wird vom Amt für Liegenschaften und Wohnen bzw. dem Tiefbauamt ermittelt, welche Sanierungsarbeiten für die Bodenplatte erforderlich sind. Die Nutzung der Fläche ist durch den TÜV in dem jetzigen Zustand bis Ende 2018 erlaubt.
Vor diesem Hintergrund wird die Neubeschaffung der Zeltplane derzeit als nicht erforderlich und nicht wirtschaftlich angesehen. Zunächst ist die Sanierung der Bodenplatte abzuwarten.
In der Sitzung des Ausschusses Sport und Kultur des Bezirksbeirats Stuttgart-Ost am 23.10.2017 wurde angeregt, eine neue Zeltplane bzw. eine Schalldämmung für das Festzelt aus Lärmschutzaspekten zu beschaffen. Die Anbringung einer Schalldämmung ist jedoch aufgrund der Statikberechnung des Mittelmastes vom TÜV nicht zugelassen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
368/2017 CDU
417/2017 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
696/2017 Freie Wähler
Dr. Fabian Mayer
Bürgermeister
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