Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1079/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.11.2017



Barrierefreiheit in Bezirksrathäusern und anderen öffentlichen Gebäuden

Beantwortung / Stellungnahme

Öffentliche Neubauvorhaben werden generell barrierefrei hergestellt. Bei größeren Umbaumaßnahmen werden im Rahmen der baulichen Möglichkeiten ebenfalls die Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt.

Sachstand Öffentliche Gebäude

Mit Ausnahme bei den Bezirksrathäusern gibt es keine zentrale Übersicht über den jeweiligen Status der Barrierefreiheit. Eine Bedarfsliste mit Kostenschätzung, wie im Haushaltsantrag Nr. 517/2017 Ziffer 2 beantragt, müsste manuell erstellt werden, was vom Aufwand her nicht kurzfristig leistbar ist.

Sachstand Bezirksrathäuser

Aktiv vorangetrieben wurde in den vergangenen Jahren die Herstellung der Barriere-freiheit in den Bezirksrathäusern. Wie in der Haushaltsvorlage GRDrs 1245/2015 dargestellt, sind 17 der 24 Bezirksrathäuser bereits barrierefrei. 5 weitere befinden sich momentan in der Umsetzung bzw. Planung und für 2 Bezirksrathäuser besteht aus den nachgenannten Gründen aktuell kein Handlungsbedarf.

Wangen

Für die barrierefreie Erschließung des Bezirksrathauses Wangen durch Einbau eines Personenaufzuges wurde im Doppelhaushalt 2014/2015 ein Betrag von 450 T€ bereitgestellt. Die Baugenehmigung liegt vor und die Leistungen sind ausgeschrieben, die Maßnahme wird in 2018 umgesetzt.

Stammheim

Für das Bezirksrathaus Stammheim wurden im Doppelhaushalt 2016/2017 investive Mittel in Höhe von 585 T€ für die barrierefreie Erschließung (Personenaufzug) und weitere 568 T€ für die Fassadensanierung bereitgestellt. Für den Anbau des außenliegenden Personenaufzuges ist der Ankauf zusätzlicher Flächen erforderlich. Der Abschluss des Kaufvertrags ist nach längeren Verhandlungen nunmehr für November 2017 vorgesehen. Im Anschluss wird das Baugesuch erstellt und eingereicht. Die Maßnahmen werden 2018/2019 umgesetzt.

Münster

Für das Bezirksrathaus Münster wird empfohlen, auf den Aufzug zur Erschließung des 1. OG zu verzichten und stattdessen den Archivraum zum Behinderten-WC umzubauen. Der geschätzte Kostenrahmen beläuft sich auf 130 T€. Die Umsetzung ist in 2018/2019 geplant.

Hedelfingen

Für das Bezirksrathaus Hedelfingen sind im Entwurf des DHH 2018/2019 investive Mittel in Höhe von 557 T€ („Grüne Liste“, Teil II „Neue Vorhaben“) für die barrierefreie Erschließung - Anbau außenliegender Personenaufzug und Einbau Behinderten-WC im EG eingestellt. Die Umsetzung könnte in 2018/2019 erfolgen.

Mühlhausen

Für das Bezirksrathaus Mühlhausen (Palm‘sches Schloss) wird entsprechend der Empfehlung der Denkmalschutzbehörde mit Baumaßnahmen erst nach Auszug des Notariats Anfang 2018 und der sich dann ergebenden räumlichen Möglichkeiten begonnen.

Möhringen

Das Bezirksrathaus Möhringen besteht aus zwei Gebäuden. Das Gebäude Maierstr. 1 ist barrierefrei, das Nebengebäude Oberdorfplatz 16 nicht. Ein Außenaufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit wird vom Landesdenkmalamt wegen zu großer Eingriffe in die Fassade abgelehnt. Die möglichen Varianten - in Form von Rampen - würden nur Zugänge ins Erdgeschoss schaffen, nicht aber ins Obergeschoss. Nach Aussage der Bezirksverwaltung werden Behinderte und Mütter mit Kinderwagen zurzeit gut und sehr individuell im Bezirksrathaus Maierstr. 1 empfangen und betreut, auch wenn es um Angelegenheiten geht, die im Gebäude Oberdorfplatz 16 angeboten werden. Eine Änderung des Ist-Zustandes ist deshalb nicht empfehlenswert.

Sillenbuch

Die Untersuchungen des Bezirksrathauses Sillenbuch wurden aufgrund der Planungen für ein neues Bürger- und Veranstaltungszentrum bis auf Weiteres zurückgestellt (siehe „Rote Liste“, S. 14 – Planungsmittel bis LPH 7, 2.400 T€).




Vorliegende Anträge/Anfragen

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517/2017 Nr. 2 SPD
627/2017 SÖS-LINKE-PluS
817/2017 FDP





Michael Föll
Erster Bürgermeister




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