Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 890/2014
Stuttgart,
11/18/2014



Übernahme von pädagogischen Bildungs- und Freizeitangeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Grund- und Werkrealschule Stammheim



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.12.2014
18.12.2014



Beschlußantrag:

1. Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der GWRS Stammheim zum Schuljahr 2015/16 wird dem städtischen Jugendamt übertragen. Die Übertragung der Trägerschaft erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Landes Baden-Württemberg zur Einrichtung der Ganztagsgrundschule.


Begründung:


1. Ausgangslage

Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:

o Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.

o Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.

o Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule.
o Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.

o Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungssamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.

o Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.

o Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

o Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.

Bislang bestand die Möglichkeit, dass Schulen, die den Antrag auf Ganztagsschule im Herbst eines Jahres gestellt haben, nicht zwingend im Folgeschuljahr starten mussten, sondern die Aufnahme des Ganztagsbetriebes auch erst im übernächsten Schuljahr nach Antragstellung erfolgen konnte. Um ausreichend Zeit für pädagogische Konzeption, bauliche Maßnahmen und ggf. Einrichtung oder Anmietung von Interimsräumen zu haben, hat die Verwaltung den Schulen bisher empfohlen, den späteren Startzeitpunkt zu wählen. Künftig wird mit Verankerung der Ganztagsgrundschule im Schulgesetz diese Möglichkeit entfallen und eine Schule muss direkt im nächsten Schuljahr nach Antragsstellung als Ganztagsschule eingerichtet werden.

Der Wegfall des Pufferjahres wirkt sich auf das Interessenbekundungsverfahren aus. Künftig kann nicht mit dem Verfahren gewartet werden bis der Einrichtungserlass des Landes auf Einrichtung einer Ganztagsschule vorliegt. Der Erlass ergeht zwischen April und August des Jahres, in dem die Ganztagsschule künftig starten muss. Somit würden dem Träger nur noch wenige Monate für eine Erarbeitung des pädagogischen schulspezifischen Konzeptes mit der Schule und für die Personalgewinnung bleiben. Das Interessenbekundungsverfahren muss daher künftig bereits nach Antragstellung auf Einrichtung einer Ganztagsschule beim Land erfolgen - vorbehaltlich der Genehmigung des Landes (siehe GRDrs. 590/2014).


2. Grundschule der GWRS Stammheim Die Grundschule der GWRS Stammheim startet voraussichtlich zum Schuljahr 2015/16 mit dem Ganztagsbetrieb in Wahlform. Der Antrag beim Land Baden-Württemberg wurde zum 01.10.14 gestellt.



Für die GWRS Stammheim hat das städtische Jugendamt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen anderer Träger gingen nicht ein. Das Konzept des städtischen Jugendamtes erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich.

Das städtische Jugendamt ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger, gut im Stadtteil Stammheim als Träger verankert (Kita, Horte, Stadtteilrunden, etc.) und kooperiert seit Jahren mit der GWRS Stammheim und den anderen Einrichtungen (z.B. Jugendhaus, Jugendfarm). Die GWRS Stammheim hat Interesse daran, dass das städtische Jugendamt Kooperationspartner in der Ganztagsschule wird und die Trägerschaft übernimmt. Das langjährige, bewährte Personal der Verlässlichen Grundschule möchte am Ganztagsschulkonzept mitarbeiten und am Schulstandort verbleiben. Beim Träger Jugendamt ist gewährleistet, dass das Personal als städtisches Personal weiterhin zu den gleichen vertraglichen Bedingungen beschäftigt werden kann.


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs. 6/2013 dargestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 berücksichtigt (siehe GRDrs. 590/2014).


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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