Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1365/2013
Stuttgart,
12/11/2013



Finanzierungsvereinbarung zum Neubau der John-Cranko-Schule und Errichtung einer rechtlich unselbstständigen „Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der württembergischen Staatstheater Stuttgart“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.12.2013
19.12.2013



Beschlußantrag:

1. Auf Grundlage der im Entwurf beigefügten Finanzierungsvereinbarung (Anlage 1) zum Neubau der John-Cranko-Schule beteiligt sich die Landeshauptstadt Stuttgart als Rechtsträgerin der „Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der württembergischen Staatstheater Stuttgart“ an den Baukosten und an den Kosten für die Erstausstattung der neu zu errichtenden John-Cranko-Schule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart. Die Stiftung erwirbt das hälftige Eigentum am Neubaugrundstück. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart errichtet eine rechtlich unselbstständige Stiftung mit dem Namen „Stiftung zur Förderung der John-Cranko-Schule der württembergischen Staatstheater Stuttgart“. Diese erhält die beigefügte Stiftungssatzung (Anlage 3).

3. Die Stiftung wird mit Stiftungskapital in Höhe von 26 Mio. Euro ausgestattet. Das Kapital wird durch Beiträge der Stadt (16 Mio. Euro) und von Porsche (10 Mio. Euro) aufgebracht, die jeweils in vier gleichen Jahresraten von 2014 bis 2017 in das Sondervermögen (Stiftung) eingezahlt werden.


Begründung:


Gemäß § 1 des Staatstheatervertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner je zur Hälfte sämtliche mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, durch Betriebseinnahmen nicht gedeckten Sach- und Personalausgaben.

Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (ausgenommen denkmalpflegerische Verpflichtungen des Landes). Sie gilt ferner auch in vollem Umfang für die Ballettschule der Württembergischen Staatstheater Stuttgart.


1. John-Cranko-Schule – Ballettschulneubau

1971 verwirklichte John Cranko seine Idee, in Stuttgart eine Ballettschule zur Ausbildung von Nachwuchstänzern und -tänzerinnen zu gründen. Die John-Cranko-Schule zählt zu den renommiertesten Ballettschulen der Welt. 2011 feierte die Schule ihr 40-jähriges Jubiläum.

Seit ihrer Gründung ist die Schule in einer umgebauten und erweiterten alten Druckerei (Urbanstr. 94) untergebracht. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und genügt den Ansprüchen der Ballettschule nicht mehr.

Vor diesem Hintergrund wird seit längerem ein angemessener Neubau für die John-Cranko-Schule verbunden mit einer Probebühne für die Ballettkompanie diskutiert, der nun auf dem Gelände des „Alten Wasserwerks“, Werastraße 27, verwirklicht werden soll (Beschluss des Verwaltungsrats der Staatstheater Stuttgart vom 5. Oktober 2009). Am 3. Mai 2010 beschloss der Verwaltungsrat, einen Planungswettbewerb für den Neubau europaweit auszuschreiben. Eine Vertreterin der Staatlichen Hochbauverwaltung hat das Grundstück und seine Möglichkeiten sowie den Entwurf der Auslobung am 19. April 2011 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt (vgl. Niederschrift Nr. 191). Die Preisgerichtssitzung fand am 18. und 19. November 2011 statt.

Am 19. November 2011 wurde die Entscheidung der Jury im Planungswettbewerb für den Neubau der John-Cranko-Schule bekanntgegeben. Gemeinsam mit den Staatstheatern hat die Staatliche Hochbauverwaltung ein Raumprogramm entwickelt, das auch im Verwaltungsrat der Staatstheater in unterschiedlichen Entwicklungsstadien mehrfach vorgestellt und besprochen wurde. Das vorliegende Raumprogramm, das der Verwaltungsrat am 25. Juli 2011 formal zur Kenntnis nahm, ist nach Aussage der Staatlichen Hochbauverwaltung auch im Vergleich mit ähnlichen Institutionen im In- und Ausland angemessen.

Mit GRDrs 668/2011 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Land Baden-Württem­berg eine Finanzierungsvereinbarung über den Neubau der John-Cranko-Schule zu schließen, die auf den damaligen Beschlüssen basieren sollte.

Im April 2013 wurde durch einen Projektsteuerer eine aktualisierte Kostenschätzung sowohl im Verwaltungsrat der Staatstheater als auch im Verwaltungsausschuss der Stadt vorgestellt. Danach lagen die voraussichtlichen Gesamtkosten (Grunderwerb, Baukosten sowie Gesamtkosten für die Erstausstattung) bei knapp 60 Mio. EUR.

Nach mehreren Gesprächsrunden über mögliche Einsparungen wurde von den Beteiligten – Württembergische Staatstheater, Land mit Landesbauverwaltung und Stadt – im Sommer 2013 eine tragfähige Lösung erarbeitet.

Die finanziellen Eckdaten stellen sich unter Berücksichtigung der Einsparungen wie folgt dar:

- Baukosten (einschließlich eines Risikopuffers von 5,1 Mio. EUR): 44,90 Mio. EUR
- Einrichtung (7,0 Mio. EUR, abzgl. Anteil Staatstheater 50 %): 3,50 Mio. EUR

Zwischensumme: 48,40 Mio. EUR

- Bodenwert für das Neubaugrundstück von ca. 6.000 qm: 2,19 Mio. EUR

Summe: 50,59 Mio. EUR

Der auf die Landeshauptstadt Stuttgart entfallende Anteil beträgt 25,295 Mio. EUR zuzüglich Grunderwerbsteuer und Nebenkosten für den Kauf des Neubaugrundstücks.

Zwischenzeitlich konnte Herr Staatssekretär Rust auch eine Einigung mit den Architekten bezüglich der Fassadengestaltung erzielen. Die Architekten schlagen nunmehr eine kostengünstigere Sichtbetonfassade mit einem Einsparpotential von rd. 180.000 EUR vor. Zur Einhaltung der vereinbarten Kosten von 44,9 Mio. EUR müssen im Zuge der weiteren Planung nun weitere 720.000 EUR eingespart werden. Die Architekten sehen sich in der Lage, dies durch eine wirtschaftlichere Ausführungsplanung und sparsame Standards zu realisieren. Damit kann die vereinbarte Kostenobergrenze eingehalten werden.

Alle weiteren entstehenden Kosten und Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit der genannten Baumaßnahme und dem Umzug sind von den Württembergischen Staatstheatern Stuttgart aus eigenen Mitteln, d.h. ohne eine zusätzliche finanzielle Beteiligung von Stadt und Land, zu tragen.

Mit der Eröffnung des Neubaus der John-Cranko-Schule wird zum Schuljahresbeginn 2017/2018 gerechnet.


2. Gründung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung

Die Dr. Ing. h.c. Porsche AG hat sich mit Schreiben vom 04.12.2013 bereit erklärt, den Neubau der John-Cranko-Schule zu unterstützen und 10 Mio. EUR in eine zu gründende rechtlich unselbständige Stiftung der Landeshauptstadt Stuttgart einzubringen, deren Rechtsträgerin die Stadt damit auch ist.

Stiftungszweck der rechtlich unselbständigen Stiftung, die gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 2 GemO als Sondervermögen der Stadt Stuttgart geführt wird, ist die Realisierung des Neubaus der John-Cranko-Schule, nicht jedoch die Finanzierung der laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten, die weiterhin nach dem Staatsvertrag von Stadt und Land je zur Hälfte zu übernehmen sind. Die Stiftung wird mit einem Stiftungskapital in Höhe von 26 Mio. EUR ausgestattet. Das Kapital wird durch Beiträge der Stadt von 16 Mio. EUR (die in Höhe von jeweils 4 Mio. EUR im Doppelhaushalt 2014/2015 veranschlagt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind) und von der Dr. Ing. h.c. Porsche AG in Höhe 10 Mio. EUR, die in vier gleichen Jahresraten von zusammen 6,5 Mio. EUR (4 Mio. EUR Stadt, 2,5 Mio. EUR Porsche) in den Jahren 2014 bis 2017 in das Sondervermögen eingebracht werden.

Mit dem Stiftungsvermögen wird ein Eigentumsanteil von 50% am Grundstück der John-Cranko-Schule erworben. Gemeinsam mit dem vom Land aufzubringenden Anteil (26 Mio. EUR) werden vom Land bzw. den Württembergischen Staatstheatern die notwendigen Investitionen (Bau- und Grundstückskosten sowie Kosten für die Erstausstattung in Höhe von 3,5 Mio. EUR) von insgesamt rd. 52 Mio. EUR finanziert. Mit dem Erwerb des Eigentumsanteils durch die Stiftung wird das Finanzvermögen der Stiftung in Anlagevermögen umgewandelt und damit langfristig gesichert. Der Eigentumsanteil der Stiftung wird den Württembergischen Staatstheatern unentgeltlich überlassen.

Für die Zustiftung der Dr. Ing. h.c. Porsche AG wird zwischen der Stadt und dem Unternehmen eine Vereinbarung (vgl. Anlage 2) abgeschlossen (sog. Stiftungsgeschäft). Die Regularien für die rechtlich unselbständige Stiftung (u.a. Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit, Stiftungsvermögen) werden in einer Stiftungssatzung fixiert (vgl. Anlage 3). Mit Schreiben vom 02.12.2013 hat das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften bestätigt, dass der Satzungsentwurf, der vom Gemeinderat zu beschließen ist, den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung entspricht.


Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2014/2015 und in der Finanzplanung für die Jahre 2016 und 2017 sind bislang jeweils 4,0 Mio. EUR für die Württembergischen Staatstheater Stuttgart zum Neubau der John-Cranko-Schule eingeplant. Gemeinsam mit den von der Firma Dr. Ing. h.c. Porsche AG im Wege der Zustiftung von jeweils 2,5 Mio. EUR in den Jahren 2014 bis 2017 zur Verfügung gestellten Mitteln wird der von der Landeshauptstadt aufzubringende Finanzierungsanteil für den Neubau der John-Cranko-Schule erbracht und damit die Gesamtfinanzierung des städtischen Anteil sichergestellt.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1 Finanzierungsvereinbarung
2 Stiftungsgeschäft
3 Stiftungssatzung



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Anlage 1  FV John Cranko Schule Stand 02122013.pdfAnlage 1 FV John Cranko Schule Stand 02122013.pdfAnlage 2 zu GRDrs 1365.pdfAnlage 2 zu GRDrs 1365.pdfAnlage 3 zu GRDrs 1365.pdfAnlage 3 zu GRDrs 1365.pdf