Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 5603-03.00
GRDrs 620/2018
Stuttgart,
07/05/2018



SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH
Jahresabschluss 2017




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich18.07.2018



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der vorgelegten Form festzustellen,
2. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten,
3. den Gewinnvortrag der vergangenen Jahre von 31.294,69 EUR und den Jahresüberschuss von 2.822,98 EUR auf neue Rechnung vorzutragen,
4. zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die KMS & Dumann GmbH zu wählen.



Begründung:


Die SBS-Sportstätten Betriebs-GmbH Stuttgart (SBS) wurde vor elf Jahren von der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Alleingesellschafterin gegründet. Durch die zentrale Steuerung der Vermietung der unterschiedlichen Arten städtischer Sportanlagen (Bezirkssportanlagen, Ballsporthallen, Vereinssportanlagen, Schulsportanlagen, Turn- und Versammlungshallen) insbesondere an Vereine und andere Nutzer sollen die vorhandenen Nutzungspotenziale weiter ausgeschöpft werden. Neben den organisatorischen Vorteilen wird durch die Zwischenvermietung der Sportanlagen an die SBS auch weiterhin ein Vorsteuerabzug aus laufenden Aufwendungen und Investitionen im Stadthaushalt möglich sein.




Jahresabschluss 2017

Im Jahr 2017 gab es keine besonderen Vorkommnisse, die sich auf den Jahresabschluss gravierend ausgewirkt hätten.

Die Umsatzerlöse 2017 haben sich gegenüber dem Vorjahr um 29 TEUR auf 955 TEUR reduziert und lagen damit etwas unter Plan (959 TEUR). Grundsätzlich werden die Erlöse aus der Vermietung von Vereins- und Bezirkssportanlagen, des Sportzentrums Cannstatter Wasen sowie der Schulsportanlagen und der Turn- bzw. Versammlungshallen erzielt. Die Gliederung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar (in TEUR):

Die bei der SBS anfallenden Arbeiten werden im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durch Mitarbeitende des Schulverwaltungsamtes und des Amtes für Sport und Bewegung übernommen. Daher hat die SBS kein eigenes Personal und somit auch keine Personalkosten. Als Geschäftsführung sind die Abteilungsleiterin der Abteilung Zentrale Verwaltung des Amtes für Sport und Bewegung, Frau Klein, sowie der Abteilungsleiter der Abteilung Gebäudemanagement / Schul- und Schulsportanlagen des Schulverwaltungsamtes, Herr Bellviure, bestellt. Die Geschäftsführung erhält keine Vergütung.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gab es mit 1.030 TEUR eine Erhöhung zum Vorjahr um 9 TEUR. Dabei bildet der Pachtaufwand der LHS mit 1.000 TEUR die größte Position. Dieser wird unter Berücksichtigung der bei der LHS für die Pachtgegenstände angefallenen Abschreibungen und laufenden Betriebs- und Erhaltungsaufwendungen festgelegt und entspricht den Vorjahreswerten. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 9 TEUR auf 30 TEUR an. Dies war Forderungsverlusten in Höhe von 7 TEUR und Einzelwertberichtigungen auf Forderungen von 5 TEUR geschuldet. Dagegen sanken die Kosten der laufenden Buchführung um
2 TEUR auf 9 TEUR.

Aufgrund der Differenz zwischen dem zu zahlenden Pachtzins und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen einerseits und den geringeren Entgelten der Endnutzer andererseits erhält die SBS als Zwischennutzer von der LHS (Sportförderung) ein so genanntes Preisauffüllendes Entgelt. Dieses betrug in 2017 104 TEUR, das ohne die abzuführende Umsatzsteuer als sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von 87 TEUR (VJ 50 TEUR) gebucht wird.

Nach Abzug der Ertragssteuern in Höhe von 10 TEUR verbleiben ein Jahresüberschuss von 2.822,98 EUR (VJ 3.318,77 EUR), der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

Der Jahresabschluss wurde von der KMS & Dumann GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine Feststellungen. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem ist die SBS im Beteiligungsbericht dargestellt.



Die Referate JB und SOS haben der Vorlage zugestimmt.





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung







Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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