Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
243
8
VerhandlungDrucksache:
433/2015
GZ:
WFB 9011-05
Sitzungstermin: 15.07.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 29.06.2015, GRDrs 433/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 1, dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Anlage 2 zu-gestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden von EBM Föll folgende Anträge aufgerufen:

Zum Thema Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingsunterbringung
- Antrag Nr. 240/2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 14.07.2015
- Antrag Nr. 242/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 14.07.2015

Zum Thema Finanzierung des Klinikums Stuttgart
- Antrag Nr. 238/2015 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 10.07.2015
- Antrag Nr. 243/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 14.07.2015
- Antrag Nr. 245/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 14.07.2015

Die vorstehend genannten Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Angesichts der Anträge zum Klinikum Stuttgart (KS) weist EBM Föll auf den heutigen Tagesordnungspunkt 14 "Klinikum Stuttgart / Nachtragswirtschaftsplan 2015", GRDrs 524/2015, heutige NNr. 249, hin. Zudem steht dieses Protokoll in Zusammenhang mit dem heutigen TOP 15 „Klinikum Stuttgart / Zentraler Neubau am Standort Mitte (ZNB) / Baubeschluss des 2. Bauabschnitts – Neubau Haus F“, heutige NNr. 250, und der dazu ausgeteilten Tischvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 14.07.2015. Diese Tischvorlage ist der NNr. 250 beigefügt.

Anschließend nimmt er folgende Korrektur der GRDrs 433/2015 vor: Auf der Vorlagenseite 1, dritter Spiegelstrich sowie im darunter liegenden Spiegelstrich sind die Beträge von 1.477.000 Euro in 1.447.000 Euro zu ändern. Er bittet diesen Zahlendreher zu entschuldigen.

Danach geht der Erste Bürgermeister auf die Anträge ein und betont, die Verwaltung sehe das Thema Betreuungsschlüssel als ein Thema für die Haushaltsplanberatungen an, da dieses im Gesamtkontext des Stadthaushaltsplanentwurfs gesehen werden muss. Der bei einem Betreuungsschlüssel von 1:120 (SPD-Antrag) im Jahr 2015 anfallende Betrag sei zwar überschaubar (Zusatzaufwand rund 295.000 Euro / bei einem Schlüssel von 1:100 (Antrag SÖS-LINKE-PluS) rund 790.000 Euro), aber in den Folgejahren würden die Anträge erhebliche Folgelasten auslösen (1:120 1,6 Mio. Euro / Jahr, 1:100 4,34 Mio. Euro / Jahr). Die zur Refinanzierung der städtischen Aufwendungen vorgesehene Landespauschale basiere auf einem Betreuungsschlüssel von 1:140. Zumindest in der quartalsbezogenen Ist-Belegung gebe es in der Landeshauptstadt tatsächlich einen Schlüssel von 1:129 (Hausorganisation) und von 1:122 (Sozialbetreuung). Je nach Belegung gebe es bei den tatsächlichen Schlüsseln natürlich Schwankungen. Unabhängig davon wie hier vorgegangen werden soll, werde dies von der Verwaltung als Haushaltsthema angesehen, um angesichts des damit einhergehenden Finanzvolumens im Rahmen einer Gesamtschau eine Abwägungsentscheidung vornehmen zu können.

Hinsichtlich der Nachfinanzierung der erhöhten Baukosten Olgahospital / Frauenklinik (23 Mio. Euro) seien die dazu gestellten Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS gleich lautend. Nach dem Nachtragswirtschaftsplan 2015 des KS müsste dies zunächst das Klinikum tragen. Dies entspreche auch seinem Verständnis der vierseitigen Vereinbarung. Ob es sich wirklich um 23 Mio. Euro letztlich handle sei heute allerdings noch nicht absehbar. Vielmehr basiere der Betrag von 23 Mio. Euro auf einer Prognose. Der Best Case dieser Prognose besage Gesamtkosten in Höhe von 351 Mio. Euro für das Olgahospital und für die Frauenklinik, während der Worst Case von einer Summe von rund 361 Mio. Euro ausgehe. Der Betrag von 23 Mio. Euro stelle einen Mittelwert der prognostizierten Kostensteigerung dar. Als Entgegenkommen wolle er folgenden Vorschlag unterbreiten: Bis das abschließende Sanierungskonzept mit all seinen Facetten und über den vierseitigen Vertrag Einigkeit vorliegt, erfolgt für die Mehrkosten des KS eine Zwischenfinanzierung (Finanzierung der 23 Mio. Euro bis Ende 2016 durch die Stadt über das Baukonto). Dadurch würde das KS nicht belastet. Die für die Zwischenfinanzierung anfallenden Zinsen erhielte das KS aus dem Stadthaushalt ersetzt. Dies wäre angesichts der ordentlichen Liquidität der Stadt die günstigste Form einer Zwischenfinanzierung. Ende 2016 sei dann sicherlich bekannt, ob es sich tatsächlich um 23 Mio. Euro handelt und ob dieses dann im Gesamtkontext aller offenen Klinikumfragen geregelt werden kann. Damit könnte dieses aus dem KS-Nachtragswirtschaftsplan (Vermögensplan und Kreditermächtigungen) herausgenommen werden.

Für den Neubau des Hauses F werde dann noch von der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS beantragt, die im Jahr 2015 anfallende Investitionsrate von 8,1 Mio. Euro als Trägerzuschuss zu deklarieren. So vorzugehen lehne er ab, da dies offensichtlich der vierseitigen Vereinbarung wiederspreche. So zu handeln sei auch nicht notwendig, da entsprechend der vierseitigen Vereinbarung bis zur Fertigstellung des Hauses F die Zwischenfinanzierung der Investitionskosten dieses Gebäudes über die Liquidität der Stadt vorgenommen werden soll. Diese Zwischenfinanzierung belaste das KS im Ergebnis ebenfalls nicht. Es gebe die Regelung, dass die Zwischenfinanzierung zwar an Zins abgerechnet werde, aber dass dieses dem KS wieder ersetzt wird. Somit neutralisiere sich der Zinsaufwand des KS für die Zwischenfinanzierung der Bauten. Dieses erhalte das KS als Erlös aus dem Stadthaushalt.


Faktisch werde insoweit diese Liquidität zinslos zur Verfügung gestellt. Erst im Kontext der Endfinanzierung des Hauses F müsse eine abschließende Regelung gefunden sein. Vor 2019 sei dieser Bau aber nicht fertig gestellt. Formal gesehen werde eine Erhöhung der Kreditermächtigung im Nachtragswirtschaftsplan des KS benötigt. Diese müsse aber nicht in Anspruch genommen werden. Analog sei in der Vergangenheit auch bei anderen Vorhaben vorgegangen worden.


Aussprache
Für ihre Fraktionen signalisieren StR Kotz (CDU), StRin Fischer (90/GRÜNE), StRin von Stein (FW) und StR Prof. Dr. Maier (AfD) Zustimmung zu der Nachtragshaushaltssatzung in der vorliegenden Form. Ebenfalls zustimmend äußert sich StR Dr. Oechsner (FDP). Von StRin Fischer und StR Adler (SÖS-LINKE-Plus) wird dabei an die Ablehnung des Verkehrsprojekts Rosensteintunnel erinnert. Eingeräumt wird von StR Prof. Dr. Maier, dass eine endgültige Positionierung seiner Fraktion noch aussteht. Diese werde vor der morgigen Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

Die Anträge werden von StR Körner (SPD) und StR Adler begründet.

StR Kotz plädiert wie EBM Föll dafür, das Thema Betreuungsschlüssel in den Haushaltsplanberatungen zu besprechen. Dazu merkt er an, in den von ihm geführten Gesprächen habe er keine Anzeichen für Betreuungsdefizite erhalten. Von daher werde seine Fraktion die Anträge ablehnen. Für die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion macht StRin Fischer deutlich, dass eine Absenkung des Betreuungsschlüssels grundsätzlich für erforderlich angesehen wird. Bisher gebe es zwar positive Rückmeldungen aus den Unterkünften, aber die Belegung der Unterkünfte stehe erst am Anfang. Eine Dringlichkeit, diese Absenkung bereits mit dem Nachtragshaushalts umzusetzen, werde allerdings, und entsprechend äußert sich StR Dr. Oechsner nicht gesehen. Dagegen macht StR Körner höhere Betreuungsbedarfe bei der großen Anzahl neu ankommender Flüchtlinge und bei der großen Anzahl traumatisierter Flüchtlinge geltend. Der Nachtragshaushaltsplan werde insbesondere deshalb aufgestellt, um der Flüchtlingsthematik Rechnung zu tragen. Wenn vor diesem Hintergrund einer sofortigen Absenkung des Betreuungsschlüssels nicht gefolgt würde, wäre dieses ein Armutszeugnis für die städtische Flüchtlingspolitik. Mit einer solchen Schlüsselverbesserung geht für ihn auch eine Erhöhung der Akzeptanz bei der Flüchtlingsunterbringung einher. Mit Nachdruck wirbt er nochmals dafür, den Antrag seiner Fraktion zu unterstützen. Für StR Adler ergibt sich die Notwendigkeit für die von seiner Fraktionsgemeinschaft beantragte Schlüsselverbesserung aus Äußerungen der Betreuungsorganisationen. Zu einer Absenkung des Betreuungsschlüssels auf 1:120 signalisiert StR Prof. Dr. Maier Zustimmung. Die Meinung, dass die von den Betreuungsträgern an die Fraktionen herangetragenen Aufgeregtheiten nicht übernommen werden sollten, vertritt StR Stopper (90/GRÜNE). Der Betreuungsschlüssel sei lediglich eine Komponente bei der Aufnahmequalität von Flüchtlingen. Der faktische Betreuungsschlüssel sei in der Realität häufig besser als 1:136. Seine Fraktion nehme dieses Thema sehr ernst, aber es handle sich um eine dauerhafte Haushaltsbelastung, die bei einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen auch noch zunehmen könnte.

Daher müsse eine Schlüsselverbesserung auf der Basis konkreter Zahlen entschieden werden und zudem müsse aufgezeigt werden, nach welchen Kriterien ein Schlüssel festgelegt werden soll. Die dazu vereinbarte Vorgehensweise sehe vor, dass die Träger gemeinsam mit der Verwaltung über den Betreuungsschlüssel verhandeln. Anschließend solle dann dem Gemeinderat ein Vorschlag dazu unterbreitet werden, ob und wenn ja wie der Betreuungsschlüssel aus Sicht der Verwaltung am besten einvernehmlich mit den Trägern verändert werden kann. Bisher liege dazu nichts vor. Die Gründe der Träger, weshalb sie einen Schlüssel von 1:100 als notwendig erachten, seien zwar genannt, allerdings erscheine seiner Fraktion davon Manches nicht plausibel. Zur Haltung der Verwaltung werde eine Vorlage erwartet, in der dargestellt wird, weshalb die Verwaltung welche Schlüsselveränderung für angebracht ansieht. Die Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion könne manche Trägeraussagen nachvollziehen. Insofern würde dann eine Schlüsselverbesserung unterstützt, wenn das Angesprochene von der Verwaltung vorliegt. Den Trägern könnte dann auch zu den Etatberatungen gesagt werden, dass man sich zum 01.01.2016 auf einen anderen Schlüssel einstellen kann. Letztlich müsse dies der Gemeinderat im Dezember entscheiden.

Mit dem Vorschlag des Ersten Bürgermeisters zum KS zeigt sich StR Kotz im Namen seiner Fraktion einverstanden. Wenn bei einem Eigenbetrieb Darlehen zur Aufgabenerfüllung erforderlich seien, werde es im Sinne von Haushaltsklarheit und -wahrheit als sinnvoll angesehen, diese auch dort anfallen zu lassen, wo die Aufgabenerledigung stattfindet. Nur dann könnten auch die Bürger erkennen, wo welcher Investitionsbedarf besteht und welche Bereiche defizitär sind. Das im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion verwendete Argument der Gefahr von immer größeren wirtschaftlichen Schwierigkeiten des KS treffe ja bei 100%igen städtischen Töchtern nicht zu. Dem befriedenden Vorschlag des Vorsitzenden werde gefolgt. Für StR Adler steht die Notwendigkeit, das KS auch über das Jahr 2016 hinaus finanziell deutlich zu entlasten, außer Frage. Unterstrichen wird von StRin Fischer, ihre Fraktion habe bereits im Krankenhausausschuss zum Ausdruck gebracht, dass die Stadt bei der Finanzierung der Mehrkosten Olgahospital / Frauenklinik in der Pflicht gesehen wird und Entsprechendes in den Haushalt eingestellt werden muss. Hierzu habe EBM Föll für ein Jahr eine Zusage gemacht. Eigentlich sollten diese 23 Mio. Euro aber in den Doppelhaushalt 2016/2017 insgesamt aufgenommen werden. Bei einer Einstellung in den Nachtragshaushalt könne man derzeit die Vor- und Nachteile für die Stadt und das KS nicht erkennen. Da andere Eigenbetriebe ebenfalls Finanzierungsbedarfe aufweisen, tendiere er für eine Regelung über den kommenden Doppelhaushalt. Für diesen Weg spreche auch, die erst noch anstehende Endabrechnung. Zur Verdeutlichung seines Vorschlags berichtet der Vorsitzende, da sich dieser Bau bereits im Betrieb befinde, müsste eigentlich die Endfinanzierung geregelt werden. Da aber die tatsächlichen Mehrkosten noch nicht bekannt seien, werde vorgeschlagen, die Zwischenfinanzierung dann eben bis auf Weiteres über das Baukonto vorzunehmen. Für dieses Baukonto bestehe die Regelung, dass das KS, das die Zinsaufwendungen dafür zu tragen habe, seine Aufwendungen von der Stadt als Ertragszuschuss ersetzt bekommt. Im Ergebnis werde also damit das KS nicht belastet. Liquidität der Stadt werde gebunden, aber dies sei so oder so der Fall. Eine Regelung sollte dann erfolgen, wenn Klarheit über die abschließenden Kosten herrscht.

BM Wölfle merkt an, er verstehe den Vorschlag zu den 23 Mio. Euro +/- x so, dass bis auf unbestimmte Zeit dadurch eine finanzielle Belastung des KS nicht entsteht. Diese Summe 23 Mio. Euro +/- x müsse ja aber in einem Haushalt der Stadt auftauchen. Wenn die Abrechnung nicht vor Ende 2017 erfolge, stelle sich diese Frage nicht. Als möglich erachtet StR Adler, im Anschluss an eine Zuschussgewährung in Höhe von 23 Mio. Euro nach Vorlage der Schlussabrechnung Ende 2016 oder 2017 über dann gegebenenfalls notwendige weitere Schritte zu sprechen.

Zum Antrag stellt StRin Fischer, dass die Finanzierungskosten nicht dem KS obliegen, sondern dass diese nach Vorliegen der Endabrechnung von der Stadt übernommen werden.

Herr Lux (KS-PR) zeigt sich für die Personalvertretung mit dem Vorschlag von EBM Föll, so wie er ihn verstanden, hat einverstanden (Zwischenfinanzierung wird bis zur Endabrechnung über das Baukonto abgewickelt, sodass das KS keine zusätzlichen Belastungen zu tragen hat, die das Personal über Optimierungsmaßnahmen abdecken müsste). Damit wäre wohl das KS zumindest in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 von diesen Mehrkosten entlastet. Der Gemeinderat selber habe es dann im Rahmen von Haushaltsbeschlüssen in der Hand, ob die Kosten komplett von der Stadt übernommen werden. Den Vorschlag des Ersten Bürgermeisters sieht er für die kommenden zwei Jahre als Kompromiss an. Die Interpretation durch Herrn Lux wird von EBM Föll als zutreffend bezeichnet.

Anschließend betont StRin Fischer zum Haus F, und im Verlauf der Aussprache schließt sich dem StR Adler an, in den letzten Vorlagen zum KS sei immer von einem zentralen Neubau (ZNB) gesprochen worden. Daher werde es nicht als sinnvoll angesehen, die Effizienzrendite rein auf das Haus F zu beziehen. Ihre Fraktion wolle, dass die Gesamtinbetriebnahme des ZNB zur Grundlage gemacht wird. Bis zu dieser Gesamtinbetriebnahme solle die Stadt im Wege eines Ertragszuschusses die Bauzinsen übernehmen. Zur Finanzierung der Mehrkosten des Hauses F beschreibt EBM Föll nochmals seinen Vorschlag. Hierbei geht er davon aus, dass das Haus F ohnehin bis 2019 über das Baukonto zwischenfinanziert wird. Somit falle beim KS bis zur Inbetriebnahme keinerlei Ergebnisbelastung aus irgendeiner Finanzierung an. Bis dahin sei die Frage zu klären, ob man dieses dann erst mit Gesamtinbetriebnahme, voraussichtlich 2025, oder bereits zuvor macht. Nach den Zahlen, die der Finanzverwaltung vorliegen, reiche die Gesamteffizienzrendite von 11,5 Mio. Euro aus, um die Finanzierungsbelastung abzudecken. Im weiteren Fortgang könne dies aber sicherlich nochmals durchgerechnet werden. Er sehe keine Notwendigkeit, insbesondere nicht im Wege eines Nachtragshaushalts, dieses bereits jetzt abschließend zu regeln. Für den Nachtragsplan und übrigens auch für den Doppelhaushalt 2016/2017 spiele dies keine Rolle. Entweder verbleibe dieses Thema bis 2019, oder bis zur Gesamtfertigstellung 2025 in der Zwischenfinanzierung. Nach den bisherigen Festlegungen werde seitens der Stadt kein Investitionszuschuss für das Haus F und das Haus E geleistet. Dies sei die klare Maßgabe und Finanzierungsgrundlage. Wenn überhaupt gehe es beim Haus F um die Dauer der Zwischenfinanzierung. Eine Zwischenfinanzierung sei weder im Doppelhaushalt noch in der Finanzplanung geplant.

StR Kotz, so BM Wölfle, weise zum Haus F zurecht auf den Passus Vorlagenseite 4, unten hin "Die jährliche Effizienzrendite nach Fertigstellung von Haus F ist zur Finanzierung des Eigenanteils ausreichend". Darüber habe der Krankenhausausschuss ausführlich diskutiert und er dazu die Tischvorlage vorgelegt (s. NNr.250), damit der Ausschuss, die entsprechenden Formulierungen aus den unterschiedlichen Dokumenten vor sich hat. Dieser zitierte Passus müsste bei einem entsprechenden Beschluss geändert werden ("Nach Fertigstellung ZNB…")

Dass festgestellt ist, dass der ZNB vom KS eigenfinanziert werden muss, stellt StR Adler nicht in Frage. Der Gemeinderat sei aber wie bei anderen Beschlüssen auch frei Veränderungen vorzunehmen. Dies werde hier als dringend geboten angesehen.

Durch Herrn Lux wird an ein Schreiben des Personalrats an die Verwaltung und an den Gemeinderat zum Thema ZNB erinnert. Das Projekt ZNB sei in der Vergangenheit unter einer anderen Bezeichnung (ZIM/ZOM) geführt worden und damals habe Klarheit darüber bestanden, dass die Zwischenfinanzierung bis zur kompletten Projektfertigstellung erfolgen soll. Dem wiederspricht EBM Föll. In der Vergangenheit habe es sich bei ZIM/ZOM und ZNB um ein Projekt gehandelt. Aktuell zerlege sich dieses in zwei unabhängige Projekte nämlich in Haus F und Haus E. Die Untersuchung von Ernst & Young besage eindeutig, die Entscheidung über das Haus F impliziere keinen Automatismus für irgendeine wie auch immer geartete Entscheidung zum Haus E. Somit handle es sich um zwei eigenständige Projekte und zudem müsse gesagt werden, die Vereinbarung habe sich stets auf die Gesamteffizienzrendite bezogen. Diese Rendite sei nicht projektweise zugeordnet worden. Aber dieses Thema müsse nun nicht gelöst werden. Gelöst werden müssten ohnehin noch viele andere Themen und in deren Kontext müssten auch diese Fragen einer Lösung zugeführt werden. Wenn seinem Vorschlag gefolgt würde, hätte das KS im Wirtschaftsplan in den Jahren 2016 und 2017 keine Belastungen, weder aus Mehrkosten des Olgahospitals / Frauenklinik noch aus dem Haus F.

Da StRin Fischer an ihrem Antrag festhält erachtet es EBM Föll als logische Konsequenz über die Position "Mehrkosten des Olgahospitals sind im Haushalt 2016/2017 zu finanzieren" in den kommenden Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. Die von StR Körner gewünschte Finanzierung über den Nachtragshaushalt 2015 müsse heute bzw. in der morgigen Sitzung des Gemeinderates entschieden werden. Sollte der Rat eine Finanzierung dieser Mehrkosten im Jahr 2016 (23 Mio. Euro) befürworten, wäre, angesichts der Vorbelastung durch Flüchtlingsunterkünfte (74,6 Mio. Euro), eine Beratung zum Finanzhaushalt 2016 nahezu verzichtbar.

Zum Ende der Aussprache wird von StR Körner mitgeteilt, auch seine Fraktion halte an ihrem Antrag (Nr. 238/2015) fest. Die SPD-Gemeinderatsfraktion sehe es als sinnvoll an, jetzt die 23 Mio. Euro dem KS zur Verfügung zu stellen. Laut BM Wölfle besteht eine Zusage, dass das KS bezogen auf die Mehrkosten des Olgahospitals bis zur Endabrechnung nicht belastet wird.


Einen Teil des Gemeinderates habe er so verstanden, dass die Stadt, wann auch immer die Abrechnung erfolgt, die komplette Endfinanzierung für das Olgahospital übernimmt. Dies unterstreicht StRin Fischer und EBM Föll merkt an, wann immer die Endabrechnung vorliege, könne dies der Gemeinderat entscheiden. Desweiteren erachtet er gegenüber StR Kotz, der sich nicht in der Lage sieht heute eine Umformulierung der Vorlage vorzunehmen, Textinterpretationen des vierseitigen Vertrages als nicht erforderlich. Dieser Vertrag werde ohnehin nicht eingehalten. Zwar sei die Stadt all ihren Verpflichtungen nachgekommen, aber bei dieser Vereinbarung gebe es noch drei weitere Partner. Im Kontext der wirtschaftlichen Sanierung des KS müsse ohnehin über viele Fragenstellungen diskutiert werden. Dabei, und dies habe er auch beim Gespräch des Oberbürgermeisters mit dem KS-Personalrat und ver.di erklärt, müsse man sich auch über eine Fortschreibung des vierseitigen Vertrages über 2018 hinaus unterhalten; die Sanierung werde nicht bis 2018 abgeschlossen sein. Von daher sei jetzt doch nicht der Zeitpunkt, um sich mit den kompliziertesten Interpretationen auseinanderzusetzen, zumal diejenigen, die dies heute versuchen, bei der Ausarbeitung der vierseitigen Vereinbarung nicht beteiligt waren. Vor diesem Hintergrund habe er dem pragmatischen Zwischenfinanzierungsvorschlag gemacht.

Zusammenfassend wird von StRin Fischer erklärt, ihre Fraktion nehme zum Haus F die Position ein, dass hier die Fertigstellung des ZNB abgewartet werden soll. Hierzu werde eine Vorlagenergänzung gewünscht und es sollte darüber abgestimmt werden, dass hier nicht nur auf das Haus F sondern auf den gesamten ZNB (Haus F und Haus E) Bezug genommen wird. Die Frage des Umgangs mit den 23 Mio. Euro Mehrkosten Olgahospital / Frauenklinik will sie noch in ihrer Fraktion beraten. Daraufhin zeigen sich StR Körner und StR Adler einverstanden Abstimmungen über ihre Anträge zum KS bis zur morgigen Sitzung des Gemeinderates zurückzustellen.





Im Verlauf der Aussprache stellt EBM Föll zum Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingsunterbringung fest:

- Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag Nr. 242/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS (Betreuungsschlüssel 1:100 / Nachtragsaufwand für den Zeitraum 1. September 2015 bis 31. Dezember 2015 791.400 Euro) bei 2 Ja-Stimmen und 15 Gegenstimmen mehrheitlich ab.
- Der Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 240/2015 (Betreuungsschlüssel 1:120 / Zusätzlicher Aufwand 2015 295.000 Euro) bei 6 Ja-Stimmen und 11 Gegenstimmen mehrheitlich ab.


Zu den KS-Anträgen wird am Ende der Aussprache Einvernehmen darüber hergestellt, dass diese in der morgigen Sitzung des Gemeinderates zur Abstimmung gestellt werden sollen. Durch EBM Föll wird zugesagt, die Verwaltung werde sicherstellen, dass morgen der Gemeinderat über die Nachtragshaushaltssatzung abstimmen kann. Zusätzlich zum Verwaltungsvorschlag werde dazu die Satzungsvariante vorgelegt, die sich daraus ergebe, sollte dem Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 238/2015 zugestimmt werden.

Mit der Feststellung, dass die GRDrs 433/2015 vorberaten ist, schließt anschließend EBM Föll diesen Tagesordnungspunkt ab.

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