Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 773/2012
Stuttgart,
10/26/2012



Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH
- Anpassung der Zuschussvereinbarung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich07.11.2012



Beschlußantrag:

1. Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Stuttgart stimmt einer Erhöhung des Zuschusses an die Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) um einmalig 5 % im Jahr 2013 sowie weiteren jährlichen Anpassungen um jeweils 1,8 % in den Jahren 2014 bis 2017 zu. Die Dynamisierungsbeträge stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Jahr 2017 findet eine Überprüfung der Kostenentwicklung statt.

2. Für das Haushaltsjahr 2013 sind die Mehrkosten in Höhe von 25.309 € aus den nicht benötigten Mitteln für das Metropolticket zu decken. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2014 bis 2017 sind im städtischen Haushalt zu veranschlagen.


Begründung:


Vertragliche Situation

Im Jahr 1995 wurde der VVS von einem Unternehmer- in einen Mischverbund umgewandelt. Seit dieser Zeit sind das Land Baden-Württemberg, der Verband Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und der Rems-Murr-Kreis in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträger neben den Verkehrsunternehmen auch Gesellschafter des VVS. Für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben, wie z.B. der konzeptionellen Planung, der Koordination des Leistungsangebots und der Vermarktung sowie der Einnahmeaufteilung erhält der VVS von den Verkehrsunternehmern und den öffentlichen Gesellschafter eine finanzielle Förderung.

Grundsätzlich sind die Zuschüsse der Aufgabenträger-Gesellschafter nicht dynamisiert. Die Zuschussvereinbarung enthält jedoch eine Klausel, nach der eine jährliche Überprüfung der Zuschüsse und ggf. eine Anpassung vorgesehen ist. Seit 1995 wurde der Zuschuss der öffentlichen Aufgabenträger-Gesellschafter (Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart, Landkreise, LHS) lediglich einmal im Jahr 2000 erhöht (GRDrs 4/2000). Der Zuschuss der LHS beträgt seither jährlich 506.179 €.

Das Land Baden-Württemberg hat die Zuschussvereinbarung mit Wirkung ab 2006 gekündigt und an die Neukonzeption der landesweiten Verbundförderung angepasst. Die Zahlungen des Landes sind seither in einem Verbundfördervertrag geregelt und haben sich aufgrund der Neukonzeption über 5 Jahre hinweg um ca. 10 % verringert.

Aktuell werden von den öffentlichen Gesellschaftern folgende Zuschussbeträge jährlich an den VVS gezahlt:

Aufgabenträgerjährlicher Zuschuss
Land Baden-Württemberg
731.078 €
Verband Region Stuttgart
944.867 €
LHS
506.179 €
Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-Murr
1.012.358 €
Summe
3.194.482 €


Anpassung des Zuschusses ab 2013

Das Aufgabenspektrum des VVS erweitert sich kontinuierlich, was aus strategischer Sicht sinnvoll und notwendig ist. Zunehmend engagiert sich der VVS auf Wunsch der Gesellschafter in zukunftsgerichteten Innovationsprojekten, wie z.B. Online-Ticket, Echtzeitinformation, Mobilitätskarte als Baustein nachhaltiger Mobilität. Die hierfür gewährten Fördermittel von anderer Seite decken lediglich einen Teil der Einführungskosten. Aus den Projekten entstehende Personal- und Folgekosten muss der VVS in voller Höhe tragen. Dazu kommt, dass die allgemeine Teuerungsrate in den Jahren 2000 – 2011 im Schnitt pro Jahr durchschnittlich 1,8 % betrug. Die Tarifsteigerungen im TVöD lagen im Zeitraum 2000 – 2013 mit durchschnittlich 1,8 % ebenfalls in dieser Höhe. Um mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, musste sich der VVS in den vergangenen Jahren mehrfach neu strukturieren. Trotzdem musste das Budget im Jahr 2012 für die klassischen Aufgaben des VVS gekürzt werden.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den VVS zwei Möglichkeiten: Entweder die Reduzierung zusätzlicher Aktivitäten oder die Anpassung der Aufgabenträger-Zuschüsse. Der VVS ist nun mit der Bitte um eine Zuschusserhöhung an die Aufgabenträger-Gesellschafter herangetreten und hat zwei Varianten erarbeitet.

Variante A: einmalige Anpassung um 10 %

Mit einer einmaligen Zuschusserhöhung um 10 % könnte die Zuschuss-Lücke aus den vergangenen Jahren weitgehend geschlossen werden. In Anbetracht der derzeitigen Preiserhöhungsraten wäre die Zuschusserhöhung in ca. 6 Jahren aufgebraucht.

Bei einer einmaligen Anpassung um 10 % würde sich der jährliche Zuschuss der LHS von derzeit 506.179 € um rund 50.618 € auf 556.797 € erhöhen.

Variante B: einmalige Anpassung um 5 % plus jährliche Dynamisierung

Neben einer einmaligen Anpassung um 5 % im Jahr 2013 wird der Zuschuss auf Basis einer angenommenen Indexentwicklung von 1,8 % p. a. ab 2014 bis 2017 dynamisiert.

Für die LHS würde sich damit eine Erhöhung des Zuschusses in 2013 um 25.309 € auf 531.488 € ergeben. In den folgenden Jahren würde die jährliche Steigerung zwischen ca. 9.500 und 10.100 € betragen.

Der Wunsch und die Notwendigkeit einer Zuschusserhöhung aus Sicht des VVS sind nachvollziehbar. Die Landkreise haben die Anpassung nach Variante B bereits beschlossen. Beim Verband Region Stuttgart ist die Beschlussfassung am 07.11.2012 ebenfalls für diese Variante vorgesehen.

Die Verwaltung schlägt vor, sich diesem Vorgehen anzuschließen. Im städtischen Doppelhaushalt 2012/2013 sind die Zuschussbeträge an den VVS jeweils nur in der bisherigen Höhe veranschlagt. Die Mehrkosten für das Jahr 2013 können aus nicht benötigten Mitteln für das Metropolticket gedeckt werden. Die Dynamisierungsbeträge für die Jahre 2014 – 2017 werden unter den Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gestellt. Im Jahr 2017 findet eine Überprüfung der Kostenentwicklung statt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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