Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 425/2015
Stuttgart,
06/16/2015



ESF-Bundesprogramm Langzeitarbeitslose



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.06.2015
01.07.2015
02.07.2015



Beschlußantrag:

1. Die Beteiligung am ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Beschaffung und Vergabe einer Coachingmaßnahme wird zustimmt.

3. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 6,00 Stellen in Entgeltgruppe 10 wird Kenntnis genommen. Das Jobcenter wird ermächtigt, ab sofort außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 6,00 Stellen in EG 10 wie folgt einzustellen:

Begründung:


I. Ausgangslage

Mit dem ESF Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (ESF-LZA) unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Jobcenter bei der Vermittlung und Integration von Langzeitarbeitslosen ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss. Im Mittelpunkt stehen dabei die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmer-Coaching - auch nach der Aufnahme einer Beschäftigung - sowie der Ausgleich von geringerer Leistungsfähigkeit durch im Zeitverlauf abnehmende Lohnkostenzuschüsse. Das Programm wird bundesweit mit insgesamt rund 885 Mio. Euro zum einen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (470 Mio. Euro) und zum anderen dem SGB-II-Eingliederungstitel (415 Mio. Euro) über die Jahre 2015 bis 30. Juni 2020 finanziert. Gefördert werden bis zu 33.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Da die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in reguläre, wertige und nachhaltige Beschäftigung ein zentrales Ziel des Jobcenters Stuttgart bleibt, hat sich das Jobcenter um die Beteiligung am Programm mit einem Fördervolumen von 7,36 Mio. Euro beworben und mit Zuwendungsscheid vom 23. April 2015 in diesem Umfang die Bewilligung erhalten.

Das Projekt beginnt nach Ziffer 3 der Förderrichtlinie mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

Die Tätigkeit der Betriebsakquisiteure/Betriebsakquisiteurinnen muss nach Vorgabe des BMAS bis zum 1. August 2015 beginnen.


II. Schwerpunkt und Zielsetzung des ESF-LZA-Bundesprogramms

Ziel des ESF-LZA-Bundesprogramms ist der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Die persönlichen Ansprechpartner/persönliche Ansprechpartnerinnen des Jobcenters Stuttgart werden motivierte langzeitarbeitslose leistungsberechtigte Frauen und Männer, die den vorgegebenen ESF-LZA-Förderkriterien entsprechen, aus ihrem Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) identifizieren.

Bezogen auf die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen hat das Jobcenter Stuttgart gute Erfahrungen bei der Umsetzung des Bausteins „Passiv-Aktiv-
Transfer“ (PAT) des baden-württembergischen Landesarbeitsmarktprogramms „Gute und sichere Arbeit“ gemacht. Anders als im Falle der PAT- oder § 16e SGB II - Arbeitsverhältnisse müssen die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse des ESF-LZA-Bundesprogramms in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig sein (inkl. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung).

Die Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber erhalten für die Einstellung der eLb Lohnkostenzuschüsse, die im Verlaufe der Beschäftigungsverhältnisse abgeschmolzen werden. Für die teilnehmenden Frauen und Männer werden individuelle Förderpläne erstellt, die die individuellen Qualifikationsdefizite der teilnehmenden Frauen und Männer erheben und anschließend ausgleichen.

Angestrebt werden nachhaltige Integrationen durch ergänzende Stabilisierungsmaßnahmen während der gesamten Förderperioden („Coaching on the job“).
III. Teilnehmerpotential/Anzahl an beantragten Förderfällen Jobcenter Stuttgart

Im Jobcenter Stuttgart wurde zum Zeitpunkt der ESF-LZA-Antragstellung ermittelt, dass rund 3.000 eLb die formalen Fördervoraussetzungen für das ESF-LZA-Bundesprogramm erfüllen. Das Bundesprogramm beruht auf freiwilliger Teilnahme. Es ist davon auszugehen („Erfahrungswerte“), dass ein verhältnismäßig kleiner Anteil der formal für das Bundesprogramm infrage kommenden eLb für die tatsächliche Teilnahme gewonnen werden kann. Auf Basis des festgestellten Teilnehmerpotentials und der positiven Erfahrung des Jobcenters Stuttgart mit dem Eingliederungsinstrument PAT, wurden beim Bundesverwaltungsamt (BVA) Gelder für insgesamt 208 Förderfälle, davon 14 Intensivförderungen, beantragt.


IV. Personalbedarf

Nach den Vorgaben des Bundes errechnen sich aus der Höhe der Förderfälle vier Betriebsakquisiteurinnen/Betriebsakquisiteure und bis zu neun Coaches. Die Betriebsakquisiteure/Betriebsakquisiteurinnen sind zwingend im Jobcenter vorzuhalten. Das begleitende Coaching kann entweder selbst erbracht oder vergeben werden. Das Jobcenter bevorzugt eine Vergabe, da die Verteilung des Coachingaufwandes nicht eindeutig prognostizierbar ist. Um das von Dritten durchgeführte Coaching zu unterstützen und Übergangszeiten abzufedern, stellt das Jobcenter einen der vom Bund geförderten Coaches selbst ein.

Da die Administration des ESF-Bundesprogramms nach dem sehr aufwändigen Zuwendungsrecht gestaltet ist, benötigt das Jobcenter zur Abwicklung des Programms (Mittelabruf und Nachweis der erbrachten Kosten, Administration der Lohnkostenzuschüsse usw.) zusätzliche Personalkapazitäten im Umfang einer Stelle.

Da der zusätzliche Personalbedarf auf die Laufzeit des ESF-Programms und die Dauer der Nacharbeiten befristet ist, wird die zusätzliche Personalkapazitäten als Ermächtigungen ausgestaltet.

Betriebsakquisiteurinnen/Betriebsakquisiteure für die Dauer von 24 Monaten

Betriebsakquisiteurinnen/Betriebsakquisiteure sollen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber gezielt für die Einstellung von Personen der Zielgruppe gewinnen und Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber beraten. Sie sind zentrales Bindeglied zwischen Arbeitgeberinnen / Arbeitgeber, Jobcenter und Coach der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Bewerberinnen/Bewerber und Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber. Sie stimmen sich hinsichtlich der Unternehmensansprache eng mit dem Arbeitgeberteam ab und nutzen auch dessen Kontakte. Gleichzeitig arbeiten sie eng mit den persönlichen Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen zusammen.




Die Aufgabenstellung im Einzelnen (vorgegebene Programmbestandteile):

Coach für die Dauer von 23 Monaten

Die Coaches beraten und unterstützen jeden Teilnehmer während der Programmteilnahme – mindestens aber während der ersten sechs Monate – mit dem Ziel, deren Leistungsvermögen zu steigern, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und sie dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern. Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebes oder am Arbeitsplatz. Im Einzelfall kann die Betreuung auch in den Räumlichkeiten des Jobcenters bzw. des mit dem Coaching beauftragten Trägers außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten oder bei der Teilnehmerin/beim Teilnehmer zu Hause stattfinden. Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil des Coachings. Hierzu arbeitet der Coach eng mit Betriebsakquisiteurin/Betriebsakquisiteur, Arbeitgeberin/Arbeitgeber und persönlichem Ansprechpartner/persönlicher Ansprechpartnerinnen des Teilnehmenden zusammen.



Die Aufgabenstellung im Einzelnen (vorgegebene Programmbestandteile):

Finanzverantwortliche/r ESF-LZA-Bundesprogramm bis 31. Dezember 2017

Die Förderrichtlinie macht hinsichtlich der finanztechnischen Abwicklung und Dokumentation, wie z. B. Mittelabruf und Nachweis der erbrachten Kosten, Administration der Lohnkostenzuschüsse, Kalkulation und Abrechnung der zuwendungsfähigen Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben aufwändige und detaillierte Vorgaben.

Die Aufgabenstellung im Einzelnen:

Aus den Aufgaben des Finanzverantwortliche/r ESF-LZA-Bundesprogramm ergibt sich die Notwendigkeit der Beschäftigung der zusätzlichen Fachkraft bis 31. Dezember 2017. Bis einschließlich Juli 2017 wird es zu geförderten Arbeitsaufnahmen kommen, die auch in der Folgezeit mit einem erhöhten Mittelabruf sowie einer umfangreichen Dokumentations-/Berichtspflicht einhergeht.


V. Finanzielle Auswirkungen

Laut Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 23.04.2015 erhält das Jobcenter Stuttgart eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 7.362.121,40 Euro für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 30.06.2020 (Bewilligungszeitraum).

Der Bewilligung liegt der Finanzierungsplan zu Grunde, der zuwendungsfähige Gesamtausgaben von 864.856,56 Euro in 2015, von 2.866.822,27 Euro in 2016, von 2.711.064,57 Euro in 2017, von 757.198,00 Euro in 2018, von 122.230,00 Euro in 2019 und von 39.950,00 Euro in 2020 vorsieht.

Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zählen die Personalkosten der vier Betriebsakquisiteurinnen/Betriebsakquisiteuren und des Coaches sowie, bei Vergabe an einen Dritten, die Maßnahmekosten für Coaching. Weiterhin die Kosten tätigkeitsbezogener Qualifizierungen der Betriebsakquisiteure, Förderleistungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Qualifizierung und Mobilitätshilfen) und Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber. In die zuwendungsfähigen Ausgaben ist eine Verwaltungskostenpauschale von 23 Prozent auf Basis der zuwendungsfähigen Gehälter der Betriebsakquisiteure und des Coaches einkalkuliert, womit alle Sach- und Verwaltungskosten abgegolten werden.

Übersicht der Zuwendung/zuwendungsfähigen Ausgaben laut Finanzierungsplan:



Durch die verspätete Umsetzung des Projekts zum 01.08.2015 werden Ausgaben in 2015 und in den Folgejahren nicht wie geplant anfallen. Nach Anpassung der Planung muss ggf. in 2016 ein Änderungsantrag gestellt werden. Die zuwendungsfähigen Personalkosten und die Verwaltungs-/Sachkostenpauschale werden aktuell wie folgt kalkuliert:



Zur administrativen Unterstützung des Programms ist ein/e Finanzverantwortliche/r erforderlich. Die Personalausgaben zählen nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, können aber teilweise aus der Verwaltungs-/Sachkostenpauschale gedeckt werden: In 2015 und 2016 vollumfänglich, in 2017 anteilig.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Summe
Finanzverantwortliche/r (1,0 Stellen EG 10)
29.676,92
64.300,00
64.300,00
158.276,92
0,00
Mittel aus der Verwaltungs-/ Sachkosten-pauschale
34.128,46
73.945,00
38.678,92
0,00
0,00
0,00
146.752,38
Differenz
(zu Lasten komm. HH
-4.451,54
-9.645,00
25.621,08
0,00
0,00
0,00
11.524,54

Der ungedeckte Aufwand von insgesamt rd. 11.500 Euro wird gedeckt aus eingesparten Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU). Die KdU Einsparung insgesamt wird auf rd. 829 TEUR geschätzt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Referat AK hat die Vorlage mitgezeichnet.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






zum Seitenanfang