Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1374/2019
Stuttgart,
11/22/2019
Haushalt
2020/2021
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
26.11.2019
Maßnahmen zur Barrierefreiheit städtischer Einrichtungen
Beantwortung / Stellungnahme
Der in der Vorlage GRDrs 469/2018 aufgelistete Bedarf an Hörschleifen in Bürgerhäusern wurde zwischenzeitlich bei den Objekten mit positiver Bedarfsmeldung verifiziert. Demnach sind insgesamt 6 Bürgerhäuser (Hedelfingen, Freiberg/Mönchfeld, Schlossscheuer Stammheim, Kelter Wangen, Zehntscheuer Zuffenhausen und Bürgerhaus Rot) vorrangig mit Hörschleifen auszustatten.
Für die Nachrüstung mit Hörschleifen werden Mittel von 15.000 € pro Bürgerhaus benötigt. Für die 6 in 2020/2021 nachzurüstenden Bürgerhäuser werden somit insgesamt 90.000 € benötigt.
Bei den übrigen Bürgerhäusern besteht vor Ort derzeit kein konkreter Bedarf. Eine Nachrüstung kann schrittweise erfolgen, wenn ohnehin größere Baumaßnahmen anstehen.
Die Maßnahmen im Kursaal (Anpassungen bei behindertengerechten Toiletten), beim Stadtmessungsamt (automatische Türsteuerung) und im Rathaus (barrierefreie Anpassung der öffentlichen Toiletten, Sitzungssäle und Brandschutztüren) werden aus dem laufenden Bauunterhaltungsbudget abgedeckt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
./.
649/2019 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
<Anlagen>