Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1172/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Zuschuss für das Feministische Frauengesundheitszentrum

Beantwortung / Stellungnahme

Im Feministischen Frauengesundheitszentrum (FFGZ e. V.) Stuttgart engagieren sich Frauen aus unterschiedlichen Berufen für die gesundheitlichen Belange von Frauen. Es wird Beratung bei allen gynäkologischen Erkrankungen und rund um das Thema Kinderwunsch, Verhütung usw. angeboten. In den Räumen des FFGZ in der Kernerstr. 31 haben sich noch die Bellis Frauenschule für Homöopathie und Naturheilkunde und die Praxisgemeinschaft (Naturheilkunde für Frauen) niedergelassen.

Insbesondere ist zu klären, was mit der unabhängigen Beratung gemeint ist, ob Doppelstrukturen existieren oder andere vergleichbare Stellen dann ebenfalls einen Zuschuss beanspruchen würden.

OB-ICG teilt dazu mit:
Das FFZG hat sich bei OB-ICG mit einem Förderantrag gemeldet. OB-ICG schlägt vor, dass die Arbeit des FFZG konstruktiv von OB-ICG begleitet wird, damit in den nächsten Haushaltsberatungen entsprechende Aussagen für eine Förderung gemacht werden können.

Erst danach kann eine Förderung geprüft werden. Dazu benötigen wir umfassende Unterlagen und Nachweise über Finanzierung, Personalausstattung, Raum- und Nebenkosten und die Angabe, welche Ausgaben mit dem Zuschuss gedeckt werden sollen.

Der Antrag wird deshalb von der Fachverwaltung nicht befürwortet.




Vorliegende Anträge/Anfragen

630/2017 SÖS-LINKE-PluS




Werner Wölfle
Bürgermeister




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