Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
176/2024
Stuttgart,
06/27/2024
Förderung im Bereich Kulturelle Bildung in den Jahren 2024 und 2025
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
1. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten 2024 und 2025 folgende institutionelle Zuwendungen.
Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
BLOMST! gUG
75.000
75.000
2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei
1.
einmaliger Förderung
und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,
2.
erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p.a.
,
sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
3.
Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR
p.a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2024/2025 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p.a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist
und regelmäßig über 290.000 EUR p.a. beträgt
,
auch wenn diese
zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht oder um max. 10% erhöht wurde.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.
Die im Bereich Kulturelle Bildung zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 rechnen können.
Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den Kontierung 417BILD10 veranschlagt.>
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Ausführliche Begründung:
BLOMST!
Die BLOMST! gUG wurde im Sommer 2018 von den Künstlerinnen Nina Kurzeja, Pilar Murube und Alexander Schmidt gegründet. BLOMST! hat es sich zur Aufgabe gemacht, nachhaltige Konzepte und Formate der Kulturvermittlung und Kulturellen Teilhabe zu entwickeln: Kunst und Kultur sollen ihre resilienzstärkende Wirkung zur Entfaltung bringen können, indem mehr und andere Bevölkerungskreise angesprochen werden. Im Besonderen sollen jüngere und ältere Menschen mit eigens entwickelten Angeboten erreicht werden.
Seit der Gründung vor fünf Jahren erhielt BLOMST! für 12 Projekte städtische Fördermittel aus den jurierten Projektförderfonds verschiedener Sparten. Zur langfristigen Planungssicherheit der künstlerischen Angebote und Vermittlungsformate und um angemessener Honorare für Künstler*innen zu gewährleisten erfolgt die bis 2027 befristete Neuaufnahme in die institutionelle Förderung mit 75.000 EUR p.a.
druckWERKstatt Stuttgart-Ost
Die „druckWERKstatt Stuttgart-Ost“ ist ein Ort, der künstlerische Produktion im Bereich traditioneller Drucktechniken und kulturelle Bildung verbindet. In diversen z. T. städtisch geförderten Projekten hat die druckWERKstatt bereits mit Schulen, dem Jugendamt oder dem Projekt Stolperkunst zusammengearbeitet. Zum Erhalt der druckWERKstatt und zum Ausbau kontinuierlicher Angebote für die Öffentlichkeit insbesondere für Kinder und Jugendliche erfolgt die Neuaufnahme in die institutionelle Förderung mit einem Betrag von 5.000 EUR p. a.
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