Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 426/2010
Stuttgart,
07/02/2010


Sicherheitstechnische Ausstattung Stuttgarter Schulen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
14.07.2010
20.07.2010

Bericht:


1. Einleitung

Lebensbedrohende Situationen machen auch nicht vor den Schulen halt, wie die Ereignisse von Erfurt, Winnenden und Wendlingen gezeigt haben.

Ein Schutz gegen alle denkbaren Szenarien erscheint aufgrund der Individualität der Täter und der Verschiedenheit von Tatorten kaum möglich. Deshalb ist eine abschließende Liste von Empfehlungen nicht denkbar. Kombinationen einzelner Empfehlungen können als Gesamtbild zu einer entsprechenden Sicherheitserhöhung beitragen.

Als eine Konsequenz des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen richtete die baden-württembergische Landesregierung einen „Expertenkreis Amok“ ein. Unter Vorsitz des Stuttgarter Regierungspräsidenten a. D. Dr. Udo Andriof erörterten Kriminologen, Psychiater, Jugendschützer, Kommunalpolitiker, Eltern und viele weitere Experten aus Ministerien, Universitäten und Fachverbänden, wie Amoktaten an Schulen künftig verhindert werden können.

Ende September 2009 legte der „Expertenkreis Amok“ seinen Bericht vor. Der Tenor: Prävention verlangt eine Vielzahl ineinander greifender Maßnahmen. Unter anderem gilt es, Täterpersönlichkeiten früh zu erkennen, intensive Hilfe anzubieten, den Zugang zu Waffen zu erschweren sowie die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele und Medien einzuschränken. In Auswertung der Empfehlungen des Expertenkreises hat das Land beschlossen, bereits zum Schuljahr 2010/2011 weitere 30 Schulpsychologen einzustellen. Dies bedeutet für Stuttgart, dass zu den bestehenden 5,3 Schulpsychologischen Beratungsstellen ab September jeweils eine neue Stelle hinzukommt.

Bis solche Maßnahmen greifen, vergeht jedoch noch einige Zeit. Und selbst wenn alle Empfehlungen wirksam umgesetzt sind, kann niemand ausschließen, dass wieder ein Schüler/eine Person mit Tatvorsätzen eine Schule betritt. Deshalb empfiehlt der „Expertenkreis Amok“, quasi als letztes Glied in der Maßnahmenkette, Schulgebäude baulich zu sichern.

Mit dieser Thematik hat sich die Arbeitsgruppe „Sicherheitstechnische Ausstattung Stuttgarter Schulen“ unter Federführung des Schulverwaltungsamtes und aktiver Mitwirkung des Polizeipräsidiums Stuttgarts, des Regierungspräsidiums Stuttgart (Abteilung Schule und Bildung), des Staatlichen Schulamts, der Geschäftsführenden Schulleitungen der Stuttgarter Schulen sowie der mit dieser Thematik befassten Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart in insgesamt drei Sitzungen auseinandergesetzt.

Die Schulen wurden im Sommer 2009 über eine Befragung aufgefordert, zu melden, wenn es Mängel an der sicherheitstechnischen Ausstattung gibt. Im Herbst 2009 hat der Gemeinderat trotz schwieriger Haushaltslage rd. 500.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, um bei Mängeln die Funktionalität der Anlagen herzustellen bzw. fehlende Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Die benannten Problemstellungen wurden ausnahmslos im Oktober 2009 in Auftrag gegeben und können inzwischen weitgehend als abgearbeitet betrachtet werden. Dabei festgestellte weitergehende Missstände und evtl. vertiefte Aufträge müssen noch umgesetzt werden.

Unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist die Verwaltung mit der Umsetzung der sicherheitstechnischen Ausstattung an Stuttgarter Schulen auf einem guten Weg.


2. Statusbericht

In den städtischen Schulgebäuden sind Signalanlagen (Basis: Analogtechnik) eingebaut, die unabhängig vom 230-Volt-Netz mit einer 24-Volt-Batterie betrieben werden. Diese Signalanlagen dienen dem Pausenbetrieb und können für Alarmzwecke genutzt werden. Von diesen Anlagen werden alle Endgeräte in den Gebäudeteilen des Schulgrundstücks betätigt. Sie werden von einer Hauptuhr gesteuert, bei der – je nach schulischen Bedürfnissen – die Pausenzeiten eingegeben werden können. Als Endgeräte sind Glocken oder Gongs installiert.

2.1. Signalanlagen - Sofortmaßnahmen (Sicherung der Grundversorgung; Hörbarkeit) -

Aufgrund der Ergebnisse der Umfrage an allen Stuttgarter Schulen wurde die EnBW nach der Beschlussfassung der GRDrs. 544/2009 beauftragt, die Grundversorgung durch erforderliche Instandsetzung und Ergänzungen sicherzustellen.

Bei der Überprüfung der sicherheitstechnischen Ausstattung an den Schulen wurden durch die EnBW erhebliche, z. T. der Schulleitung bisher nicht bekannte, Störungen und Defekte festgestellt und beseitigt. Dabei wurden auch zwischenzeitliche Einzel bzw. Nachmeldungen der Schulen berücksichtigt.

Nach heutigem Stand sind alle Signalanlagen an Stuttgarter Schulen funktionstüchtig.

Zur Weiterentwicklung des Ausstattungsstandards wird eine flächendeckende Ausstattung der Schulen mit Sprachalarmierungsanlagen (SAA-Anlagen) empfohlen (siehe auch Punkt 2.4).

Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates (GRDrs. 544/2009) sind bis zur Einführung von SAA-Anlagen an allen Stuttgarter Schulen die vorhandenen alten Pausensignalanlagen zu nutzen und ggf. zu erweitern. Zusätzlich zu den bestehenden Pausensignaltastern und Brandalarmierungsschaltern werden Amoktaster installiert. Die Taster sind in Absprache mit der jeweiligen Schule im Verwaltungsbereich (Rektorat/Sekretariat und/oder Lehrerzimmer) sowie im Hausmeisterdienstzimmer vorgesehen.

Da keine einheitliche Versorgung bei den Signalanlagen an den Stuttgarter Schulen vorhanden ist (bisher unterschiedliche Farben und Bauarten) sollen im Zuge der Nachrüstung der Amoktaster an allen Schulen auch die Pausensignalisierung und Brandalarmierung mit einheitlichen Tastern ausgerüstet werden. (Pausensignal = weiß, Brandalarm = rot, Amok = gelb) Für alle drei Alarmierungen (Pause, Brand, Amok) ist aufgrund der derzeitig in den Schulen vorhandenen Anlagen die Installation einer sog. SPS-Anschaltung (Speicherprogrammierte Steuerung) technisch erforderlich. Durch die SPS können auch jetzt schon bis zum Einbau einer SAA-Anlage einheitliche Signale an allen Schulen ermöglicht werden. Für die Amokalarmierung kann die Intervallschaltung dadurch automatisch erfolgen. Folgende einheitliche Signale werden installiert:

Pausensignal 6 sec Dauerton
Brandalarm 10 min Dauerton
Amokalarm 3 min Intervall (3 sec / 3 sec)

Die Regelung der Pausenzeiten entsprechend den schulischen Bedürfnissen bleibt davon unberührt.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt ab Juni 2010 in enger terminlicher Abstimmung mit der Schulleitung und Schulhausmeistern/-innen und nur an den Schulen, an denen bis 2011 keine SAA-Anlagen eingebaut werden. Die EnBW wird schulverbundweise mit 2 Teams die Installation durchführen. Es wird mit ca. 2 Tagen Zeitaufwand pro Schule kalkuliert. Die Umstellung auf einheitliche Alarmierungen in allen Schulen könnte nach gegenwärtiger Einschätzung Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die von 29 Schulen angemahnte Nichthörbarkeit der Signalanlagen resultiert in den meisten Fällen durch nachträglich eingebaute Brandschutztüren. Die EnBW ist beauftragt, die Hörbarkeit durch Installation zusätzlicher Gongs oder Einzelfalllösungen herzustellen. Von Seiten der EnBW wird eingeschätzt, dass die Arbeiten bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein werden.

2.2. Notfalltelefone

Das Schulverwaltungsamt hat im Jahr 1995 in den Sekretariaten der Schulen zusätzlich je ein Notfalltelefon eingerichtet. Es dient auch dazu, bei Netzausfall der ISDN-Telefonanlage eine Sprechverbindung nach außen sicherzustellen. In den Schulsportstätten sind in den Sportlehrerzimmern / Regieräumen amtsberechtigte Nebenstellen eingerichtet (angeschlossen an die Telefonanlage der Schule), die als Notfalltelefon dienen.

Nach Prüfung der bestehenden Notfalltelefone durch das Haupt- und Personalamt wurden erforderliche zusätzliche Anschlüsse beim Provider bestellt, jedoch noch nicht bereitgestellt. Das Haupt- und Personalamt rechnet mit einem kurzfristigen Abschluss des Projektes.

2.3. Flucht- und Rettungspläne

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat als oberste Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit dem für die Feuerwehr und den abwehrenden Brandschutz zuständigen Innenministerium und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Jahr 2006 zur Sicherstellung eines Mindeststandards für den Brandschutz an älteren Schulen unter anderem auch die Anbringung von Fluchtwegskizzen an der Türinnenseite jedes Klassenzimmers und von Flucht- und Rettungsplänen an den Eingängen gefordert.

Im Rahmen von Brandverhütungsschauen wird das Stadtmessungsamt vom Hochbauamt in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt prinzipiell mit der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN 14096 beauftragt. Auf Anregung aus der Arbeitsgruppe „Sicherheitstechnische Ausstattung Stuttgarter Schulen“ wurde der Auftrag des Stadtmessungsamtes für alle Schulen erweitert. Die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne für die noch nicht ausgestatteten Schulen wird ab Juli 2010 vom Stadtmessungsamt vorrangig bearbeitet.

Das Stadtmessungsamt gibt die fertigen Flucht- und Rettungspläne, wenn der Planinhalt mit der Örtlichkeit übereinstimmt und die Rettungsmöglichkeiten vor Ort auch tatsächlich vorhanden und nutzbar sind, direkt an die Schulleitungen / Schulhausmeister. Die Schulleitungen sind verpflichtet, im Rahmen der jährlichen Erstellung der Krisenpläne die Flucht- und Rettungspläne auf Aktualität zu prüfen. Dem Schulverwaltungsamt, Abt. Gebäudemanagement Schul- und Sportanlagen sind notwendige Anpassungen anzuzeigen.

2.4. SAA-Anlagen

„Worte sagen mehr als 1.000 Signale.“ Besser und unmissverständlicher als akustische Signale zur Evakuierung gefährdeter Bereiche und somit zur Rettung von Menschenleben geeignet ist das gesprochene Wort, das auf eine akute Gefährdung hinweist.

Mittelfristig als notwendig und sinnvoll werden von allen Arbeitsgruppen des Landes bzw. der Stadt Stuttgart die Installation von Sprachalarmierungsanlagen (SAA) betrachtet, da nur so unverwechselbare Durchsagen möglich sind. Für alle Stuttgarter Schulen werden die Kosten dafür auf rd. 16 Mio. Euro geschätzt. Überall dort, wo alte Anlagen erneuert, wo Brandalarmierungsanlagen im Zuge von Brandverhütungsschauen vorgeschrieben werden bzw. bei Neu- oder Erweiterungsbauten werden SAA-Anlagen installiert.

Auf der Grundlage der Entscheidung des Gemeinderates (Anlage 2 zur GRDrs.168/2010) werden in 2010 i. H. v. bis zu 2,9 Mio. Euro an 17 Schulen im Rahmen des Sonderschulsanierungsprogramms SAA-Anlagen installiert. Nach Abstimmung mit der EnBW kann davon ausgegangen werden, dass die für 2010 geplante Anzahl der Schulen realistisch umsetzbar ist und auch für die weiteren Jahre als Planansatz gilt. Das weitere Konzept zur Installation von SAA-Anlagen in den kommenden Jahren wird mit dem Unterausschuss „Schulsanierungen“ abgestimmt.

2.5. Außenstellen / Solitärgebäude

In den Außenstellen gibt es keine ständig besetzten Stellen. Um die Zugänglichkeit der Amoktaster jederzeit zu gewährleisten, müssten diese entweder im Flur oder in jedes Klassenzimmer installiert werden. Dies ist aufgrund der Gefährdung im Krisenfall und aus wirtschaftlichen Gründen sowie aus Gründen der schwierigen Handhabung im Ernstfall abzulehnen.

Es wird vorgeschlagen, den Empfehlungen der Andriof-Gruppe zu folgen und den Einsatz von Pagern oder privaten Handys zu priorisieren. Das Schulverwaltungsamt wird in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt die Entscheidung auf Landesebene weiter verfolgen und nach Vorliegen der Ergebnisse weitere Schritte für die betroffenen 25 Schulen einleiten.

Befinden sich Solitärgebäude auf dem Schulgelände werden diese beim Einbau einer SAA-Anlage mit integriert und berücksichtigt.
3. Empfehlungen der AG

3.1. Türknaufe Von 4 Schulen wurden die Installation von Türknaufe bzw. abschließbare Klassenzimmer gewünscht bzw. gefordert. Von innen verschließbare Türknaufe wurden in der Arbeitsgruppe „Sicherheitstechnische Ausstattung Stuttgarter Schulen“ kontrovers im Blick auf die Funktionalität des Schulbetriebes diskutiert.

Auch sollen Schulen keine abgeriegelten Einrichtungen werden. Die Arbeitsgruppe will daher die Vor- und Nachteile abschließbarer Klassenzimmer in einem Pilotversuch in Kooperation mit der Elise-von-König-Schule erproben.

Die dort eingesetzte Anlage basiert auf dem in den Stuttgarter Schulen vom Schulverwaltungsamt definierten Standard der Schließanlage Marke Zeiss IKON. Der vorhandene Schließzylinder wird durch einen Knaufzylinder ersetzt. Von innen wird dieser mit einem Drehknauf bedient, von außen mit einem Schlüssel. Jeder kann die Tür bei Gefahr von innen verriegeln. Die so verriegelte Tür lässt sich von außen nur mit einem Schlüssel mit der entsprechenden Berechtigung öffnen. Von innen lässt sich die Tür jederzeit wieder entriegeln.

Der Einbau wird zu Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen sein. Das Schulverwaltungsamt wird nach einem angemessenen Probezeitraum, spätestens nach den Winterferien 2011, das Projekt in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Elise-von-König-Schule auswerten und weitere Handlungsempfehlungen für die Stuttgarter Schulen aussprechen. Die Schulen, die ebenfalls die Installation von Türknaufen gewünscht hatten, werden über den Projektverlauf informiert.

3.2. Videoüberwachungen Immer häufiger werden Videokameras für Zwecke der Überwachung eingesetzt.
Mit der Videoüberwachung sind besondere Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden. Da eine Videokamera alle Personen und Ereignisse erfasst, die in ihren Erfassungsbereich erscheinen, werden von der Videoüberwachung unvermeidbar auch unverdächtige Menschen mit ihren individuellen Verhaltensweisen aufgenommen. Die Vorraussetzungen einer Videoüberwachung und der mit ihr verfolgte Zweck müssen deshalb eindeutig bestimmt werden. Alle Menschen haben das Grundrecht, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, ohne dass ihr Verhalten durch Kameras aufgezeichnet wird.

Wenn Videoaufnahmen präventiven Nutzen haben sollen, muss eine Person die Aufnahmen aktuell und ständig beobachten. Dies würde in großem Umfang Personal binden. Weitere Kosten entstünden für die Anschaffung und dem Einbau der Kameras.

Die Arbeitsgruppe „Sicherheitstechnische Ausstattung Stuttgarter Schulen“ hält das Thema „Videoüberwachung“ aus den genannten Gründen nicht für zielführend.

Der „Expertenkreis Amok“ hat die Videoüberwachung oder Zugangskontrollen durch die Schulhausmeister ebenfalls verworfen.

3.3. Gegensprechanlagen an Gebäudezugängen Unter der Prämisse, dass eine Schule kein Hochsicherheitstrakt, sondern eine offene Bildungseinrichtung und Begegnungsstätte sein soll, und aufgrund erheblicher Zweifel an deren Wirksamkeit erscheinen personelle oder technische Sicherungsmaßnahmen, Zugangskontrollsysteme etc. an den Gebäudezugängen zur Verhinderung eines Amoklaufs nicht zielführend.


4. Fazit

Die vielfältigen eingeleiteten Maßnahmen zur Erhöhung der sicherheitstechnischen Ausstattung Stuttgarter Schulen werden fortgeführt und entsprechend der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel schrittweise umgesetzt. Entsprechende Mittel werden für die kommenden Haushaltsjahre von der Verwaltung angemeldet.

Bei Gewaltvorfällen oder Schadensereignissen haben die Schulleitungen unverzüglich die notwendigen Schutzmaßnahmen durchzuführen und die Räumung anzuordnen. Die Schulleitungen erstellen in Abstimmung mit dem Schulträger auf der Grundlage eines vom Innenministerium und Kultusministerium gemeinsam herausgegebenen Rahmenkrisenplans unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse einen Krisenplan für das Verhalten bei Gewaltvorfällen (siehe auch VwV Gewaltvorfälle, Schadensereignisse an Schulen – VerhaltensVwV vom 27. Juni 2006). Bis Ende Dezember 2010 werden durch das Präventionsteam des Polizeipräsidiums Fortbildungen für die schulischen Krisenteams durchgeführt. Eine Krisenschulung / Unterweisung des Schulträgerpersonals – besonders der Schulhausmeister – ist angedacht und wird durchgeführt, sobald die o. g. Schulungen abgeschlossen und wieder Kapazitäten beim Polizeipräsidium frei sind.

Als sehr bedeutend wird auch die Gewährleistung der Erreichbarkeit der Schulen von allen Experten angesehen.

Im Krisenfall muss es möglich sein, Schulen von einer zentralen Stelle gebündelt zu alarmieren. Pager werden als einzigste belastbare Technik angesehen, um Schulen von außen über eine Gefahrenlage zu informieren. Der Alarm sollte nicht nur an die Schulleitungen gehen, sondern aus Sicherheitsgründen zusätzlich an die Schulhausmeister.

Hinsichtlich der Alarmierung der Schulleitungen finden derzeit Gespräche zwischen dem Innenministerium und Kultusministerium statt. Um eine sinnvolle Verzahnung der Lösungen des Landes und der Stadt herbeizuführen, ist das Ergebnis der Gespräche abzuwarten.

Die AG „Sicherheitstechnische Ausstattung Stuttgarter Schulen“ sieht ihren Auftrag zur Sicherstellung einer funktionsfähigen sicherheitstechnischen Mindestausstattung an den Stuttgarter Schulen durch die bereits durchgeführten und die Einleitung weiterer erforderlicher Maßnahmen als erfüllt an. Sollten weitere Entscheidungen / Beratungen erforderlich sein, werden die Mitglieder der AG durch das Schulverwaltungsamt in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Beteiligte Stellen




Vorliegende Anträge/Anfragen

Stellungnahme vom 29.07.2009 zum Antrag der Freien Wähler - Gemeinderatsfraktion Nr. 136/2009




Dr. Susanne Eisenmann






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