Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1231/2013
Stuttgart,
11/21/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Haushalt 2014/2015 Landwirtschaftliche Schule

Beantwortung / Stellungnahme

1. Sachstandsbericht

a) CDU-Antrag Nr. 498/2013 Ziffer 1 und FDP-Antrag Nr. 704/2013 Ziffer 1
Auf den Sachstandsbericht in der Mitteilungsvorlage GRDrs. 1043/2013 im Verwaltungsausschuss am 20.11.2013 wird verwiesen.

b) SPD-Antrag Nr. 596/2013
Zum Antrag der SPD, die Verhandlungen mit dem Land wieder aufzunehmen und von dem städtischen Vorhaben der Integration der Landwirtschaftlichen Schule in die Gewerbliche Schule Im Hoppenlau Abstand zu nehmen, wird auf Ziffer 1 im Sachstandsbericht der GRDrs. 1043/2013 verwiesen.

Am 19.11.2013 hat Herr Oberbürgermeister Kuhn erneut mit Herrn Minister Dr. Schmid gesprochen. Herr Dr. Schmid teilte mit, dass das Land nochmals Gespräche, vor allem auch intern, führen will, ob beide Einrichtungen, d.h. die Staatsschule für Gartenbau sowie die Landwirtschaftliche Schule, nicht doch zusammen in Hohenheim bleiben können.

2. Standortüberlegungen (CDU-Antrag Nr. 498/2013 Ziffer 2)

Eine erste überschlägige Prüfung hat gezeigt, dass sich auf dem in der Nähe der Stadtgärtnerei gelegenen Schulgrundstück im Ehrlichweg (frühere Außenstelle der Fasanenhofschule) ein Schulneubau in der benötigten Größenordnung nicht realisieren lässt.

Eine Neubaulösung in dem Bereich Fasanenhofstraße / Logauweg (Gewann Eichwiesen) wurde seitens der Verwaltung nicht mehr untersucht. Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse aus den Gesprächen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung hat sich abgezeichnet, dass sich der Zusammenschluss der Landwirtschaftlichen Schule mit der Gewerblichen Schule Im Hoppenlau durch Umstrukturierungen an den vorhandenen Schulgebäuden in der Innenstadt realisieren lässt. Somit war die Untersuchung von weiteren Neubaustandorten hinfällig geworden.


3. Planungsmittel

a) CDU-Antrag Nr. 498/2013 Ziffer 3
Auf Ziffer 4 im Sachstandsbericht der GRDrs. 1043/2013 wird verwiesen.

b) CDU-Antrag Nr. 498/2013 Ziffer 4 und FDP-Antrag Nr. 704/2013 Ziffer 2
Die vorhandenen Planungsmittel für eine Neubaulösung können zunächst auch für die geänderte Planung verwendet werden. Zu der Frage, ob darüber hinaus weitere Planungsmittel notwendig werden, kann erst im Rahmen der in der GRDrs. 1043/2013 aufgezeigten noch ausstehenden Richtungsentscheidung eine Aussage getroffen werden. Neben Planungsmitteln könnte jedoch im Doppelhaushalt 2014/15 ein Investitionsmittelbedarf für ein Schulungsgewächshaus entstehen – siehe nachfolgende Ziffer 4.

4. Gewächshäuser

In der aktuellen Konstellation der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim / Staatsschule für Gartenbau unter einer Schulleitung nutzten die Klassen der Berufsschule und der Sonderberufsschule (Schulträgerschaft Stadt Stuttgart) Gewächshausflächen der Universität Hohenheim mit. Allerdings sind diese Gewächshäuser stark sanierungsbedürftig. Im Dezember 2012 wurde daher aus Sicherheitsgründen das überwiegend von der Berufsschule und Sonderberufsschule genutzte Schulungsgewächshaus von der Universität geschlossen. Seit Mitte Februar 2013 hat die Universität Hohenheim Teile eines bisher nicht von der Schule genutzten Gewächshauses zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine Interimslösung.

Im Hinblick auf die Sanierungsbedürftigkeit der Gewächshäuser und der Tatsache, dass das Land von einer zukünftigen gemeinsamen Unterbringung der beiden Schulen Abstand genommen hat, kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie lange diese Mitnutzungsmöglichkeit noch gegeben ist. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Stadt Stuttgart kurzfristig – sozusagen im Vorgriff auf die geplante Neustrukturierung – ein Schulungsgewächshaus zur Gewährleistung des fachpraktischen Unterrichts zur Verfügung stellen muss.

Die konkreten Anforderungen an ein Schulungsgewächshaus werden derzeit ermittelt. In Absprache mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt wäre eine Realisierung des Gewächshauses auf dem Gelände der Stadtgärtnerei möglich (siehe auch GRDrs. 1043/2013). Nach einer ersten groben Kostenschätzung ist bei einem Neubau eines Schulungsgewächshauses zur ausschließlichen Nutzung durch die Landwirtschaftliche Schule ein Investitionsvolumen von rd. 1 – 2 Mio. € erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 498/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Nr. 596/2013 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 704/2013 der FDP-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann



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