Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 7730-02
GRDrs 33/2023
Stuttgart,
02/27/2023



Jagdbeirat bei der Landeshauptstadt Stuttgart
- Benennung der Vertreter der Jagdgenossenschaften und der Gemeinde -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
03.03.2023
15.03.2023
16.03.2023



Beschlußantrag:

1. Der Benennung der in Anlage 2 aufgeführten Personen als Vertreter der Jagdgenossenschaft Stuttgart und des Verbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagd- 2. Der Benennung der in Anlage 2 aufgeführten Personen als Vertreter der Gemeinde als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied im Jagdbeirat bei der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart wird zugestimmt.

3. Von der beabsichtigten Berufung der weiteren Mitglieder und deren Stellvertretungen im Jagdbeirats bei der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart durch den zuständigen Beigeordneten, Herrn Bürgermeister Dr. Maier, als ständigem Vertreter des Oberbürgermeisters wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nach § 60 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist bei der unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat einzurichten. Der Beirat soll die untere Jagdbehörde in jagdlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung beraten.

Die Mitglieder des Jagdbeirats und deren Stellvertretungen sind jeweils für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

Erstmalig wurden die Mitglieder des Jagdbeirats und deren Stellvertretungen für die Dauer vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2023 berufen.

Zum 01.04.2023 beginnt eine neue Amtsperiode. Die Mitglieder und Stellvertretungen sind entsprechend den Vorgaben des JWMG in den Jagdbeirat zu berufen.


Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, T und SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Clemens Maier
Bürgermeister



Anlagen

Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Übersicht der Mitglieder und Stellvertretungen des Jagdbeirats


Ausführliche Begründung:


Zum 01.04.2015 trat das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft.
Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hat das Land von seinem Recht auf die
Gesetzgebung im Bereich des Jagdrechts Gebrauch gemacht. Diese neue Regelung löste das bisherige Landesjagdgesetz ab und regelt große Teile des Jagdrechts, welche zuvor durch das Bundesjagdgesetz abgedeckt waren. Die Kollegialbehörde des Kreisjagdamtes wurde abgeschafft. An dessen Stelle trat bei den unteren Jagdbehörden ein Jagdbeirat. Dieser Beirat soll die untere Jagdbehörde in jagdlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung beraten. Dabei haben nachfolgende Fragen besondere Bedeutung
(vgl. § 60 Abs. 3 JWMG):


1. die Grundsätze der Abschussplanung nach § 35 JWMG, insbesondere die
Festsetzung eines Abschussplanes für Rehwild bei gescheiterter oder fehlender Zielvereinbarung nach § 34 Abs. 2 JWMG sowie die Anordnungen zur Erfüllung des Abschussplanes nach § 36 Abs. 1 JWMG,


2. die Ausweisung von Wildruhegebieten nach § 42 JWMG,

3. der Erlass von Betretungsverboten in Notzeiten nach § 51 Abs. 3 JWMG,

4. die Einrichtung von Hegegemeinschaften nach § 47 JWMG durch die oberste
Jagdbehörde.


Der Beirat soll sich nach den Regelungen des § 60 Abs. 1 JWMG wie folgt zusammensetzen:

- Vorsitzende(r) ist der / die Leiterin der unteren Jagdbehörde oder eine ihn / sie
vertretende Person,

- fünf Vertreter*innen der Jägerschaft,
- ein(e) Vertreter*in der Jagdgenossenschaft,
- ein(e) Vertreter*in der Landwirtschaft,
- ein(e) Vertreter*in der Forstwirtschaft,
- ein(e) Vertreter*in der Gemeinde,
- ein(e) Vertreter*in der unteren Naturschutzbehörde,
- ein(e) Vertreter*in der unteren Veterinärbehörde.

Der Jagdbeirat ist kein gemeinderätliches Gremium; § 17 der Hauptsatzung findet keine Anwendung. Zuständig für die Berufung der Mitglieder des Beirats ist – da es sich um eine Pflichtaufgabe nach Weisung handelt - allein der Oberbürgermeister, vertreten durch den zuständigen Beigeordneten (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 2 JWMG i.V.m. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 Gemeindeordnung und § 15 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz).

Die Berufung der vom Gemeinderat zu benennenden Vertreter der Gemeinde und der Jagdgenossenschaften erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderats durch Herrn Bürgermeister Dr. Maier.

Die Mitglieder und Stellvertretungen des Jagdbeirats bei der unteren Jagdbehörde der Stadt Stuttgart wurden erstmals für die Amtsperiode 01.04.2017 bis 31.03.2023 bestellt (siehe auch GRDrs 127/2017).

Für die neue Amtsperiode (01.04.2023 bis 31.03.2029) sind neue Mitglieder und Stellvertretungen in den Jagdbeirat zu berufen.

Bei der Besetzung des Beirats ist der unteren Jagdbehörde ein Ermessensspielraum
eingeräumt. Deshalb wurden wie bereits 2017 die örtlich ansässigen Organisationen und Behörden mit Schreiben vom 08.12.2022 um Übermittlung von Vorschlägen für die Mitglieder des Beirats sowie deren Stellvertretungen gebeten. Nachdem es im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart zwei Organisationen gibt, die die Jägerschaft vertreten,

wurden beide um die Benennung von Vertreter*innen gebeten. Da die Jägervereinigung Stuttgart e. V. im Gegensatz zum Ökologischen Jagdverein in Baden-Württemberg e.V. die weitaus größere Organisation ist, wurden ihr wie bereits 2017 insgesamt vier Vertreter*innen und jeweilige Stellvertreter*innen und dem Ökologischen Jagdverband entsprechend ein(e) Vertreter*in bzw. Stellvertreter*in zugeteilt.

Der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Baden-Württemberg (VJE BW) e.V. hat 2017 die Landeshauptstadt Stuttgart als ihren Vertreter der Jagdgenossenschaft mit der Maßgabe benannt, dass der Gemeinderat das Vorschlagsrecht zur Berufung des Beiratsmitglieds sowie dessen Stellvertretung haben soll. Der Verband hat am 21.12.2022 mitgeteilt, dass er mit der Benennung der Landeshauptstadt Stuttgart als
Vertreterin der Jagdgenossenschaften für den Jagdbeirat, mit der Maßgabe, dass der
Gemeinderat das Vorschlagsrecht zur Berufung des Beiratsmitglieds und dessen Stellvertretung hat, einverstanden ist.

Es ist beabsichtigt, dass sich Frau Stadträtin Bulle-Schmidt sowie die Herren Stadträte Zaiß und Gottfried im 2-Jahres-Turnus in der Mitgliedschaft und Stellvertretung jeweils ablösen.

Die Vertreter*innen der Gemeinde müssen in die Hierarchie der Stadtverwaltung Stuttgart eingebunden sein und insoweit auch weisungsgemäß fachgebunden auftreten.

Die Amtszeit des Jagdbeirats beträgt sechs Jahre.

Die Mitglieder des Jagdbeirats und die Stellvertretungen sind in der Anlage 2 dargestellt.


Anlage 2 zu GRDrs 33/2023

Mitglieder und Stellvertretungen im Jagdbeirat
bei der unteren Jagdbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart
vom 01.04.2023 – 31.03.2029
Vorsitzender
Herr Oberbürgermeister
Dr. Nopper
Stellvertreter
Herr Bürgermeister
Dr. Maier
Beiräte/BeirätinnenStellvertreter*innen
Jagdgenossenschaft Stuttgart

und

Verband der Jagd-
genossenschaften und
Eigenjagdbesitzer in
Baden-Württemberg (VJE BW) e.V.
01.04.2023 – 31.03.2025Herr Stadtrat
Konrad Zaiß
Frau Stadträtin
Beate Bulle-Schmid
01.04.2025 –
31.03.2027
Frau Stadträtin
Beate Bulle-Schmid
Herr Stadtrat
Matthias Gottfried
01.04.2027 –
31.03.2029
Herr Stadtrat
Matthias Gottfried
Herr Stadtrat
Konrad Zaiß
Jägervereinigung
Stuttgart e.V.
Herr Peter KoppFrau Katharina Gonsior
Herr Dr. Matthias AullHerr Dr. Martin Sorg
Herr Siegfried BernerFrau Sabine Lutz
Frau Karin KunathFrau Ulrike Belz
Ökologischer
Jagdverein in Baden-Württemberg e.V.
Herr Michael SeifertHerr Jonathan Mittner
Bauernverband
Stuttgart e.V.
Herr Axel BrodbeckHerr Friedrich Raith
Untere Forstbehörde,

Forstkammer
Baden-Württemberg

und

Waldbesitzerverband e.V.
Frau Dr.
Claudia Kenntner
Herr Sebastian Pizur
untere
Veterinärbehörde
Herr Dr.
Thomas Stegmanns
Frau Dr. Jeanette Pichler
untere
Naturschutzbehörde
Herr Markus DiehleFrau Renate Kübler
GemeindeFrau Dorothea KollerHerr Stefan Praegert




























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