Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 1001-03
GRDrs 1548/2023
Stuttgart,
12/12/2023



Verlängerung der Zulagengewährung im Publikumsbereich – der Ausländerbehörde, den Bürgerbüros, der Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie dem ServiceCenter



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.12.2023
14.12.2023



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausländerbehörde (Beschlussziffer 1)
Mit GRDrs 935/2015 wurde eine Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde beschlossen. Vorgesehen war die Gewährung in voller Höhe (100,00 Euro bei Vollzeitbeschäftigung) für die Dauer von 3 Jahren und eine anschließende Abschmelzung um 25 Euro jährlich. Mit GRDrs 971/2019 und 1331/2021 wurde die Weitergewährung dieser Zulage in voller Höhe bis zum 31.12.2023 verlängert.

Bei unveränderter Beschlusslage würde die Zulage ab Januar 2024 auf 75 Euro, 2025 auf 50 Euro und 2026 auf 25 Euro abgeschmolzen und ab 2027 entfallen.

Die Zulage soll für alle Beschäftigten in zulageberechtigter Funktion (auch Neueinstellungen) bis 31.12.2028 in voller Höhe (weiter)gewährt werden.

Die ebenfalls mit der GRDrs 935/2015 geschaffene Zulage für Teamberater*innen, muss mit Blick auf die Besoldungsreform im Jahr 2022 angepasst werden. Beamt*innen wurden mit Wirkung zum 01.12.2022 kraft Gesetz von A9 mD+Amtszulage in A10 mD+Amtszulage übergeleitet. In diesem Zuge hat sich die Amtszulage von 324,83 Euro auf 156,62 Euro verringert.
Um beschäftigte Teamberater*innen aufgrund der sinkenden Amtszulage, welche bislang die Basis für die Funktionszulage darstellte, nicht schlechter zu stellen, soll für diese künftig eine pauschale Zulage in Höhe von 300 Euro monatlich bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) gewährt werden. Bereits bestehende beschäftigte Teamberater*innen sollen weiterhin 324,83 Euro erhalten, damit diese keinen Bruttogehaltsverlust erleiden.

Die Zulage entfällt grundsätzlich mit Beendigung der zulageberechtigten Tätigkeit.
Eine Ausnahme soll bei Sachbearbeiter*innen, die die Funktion der Teamberatung übernehmen, greifen. Die Zulage für die Teamberatertätigkeit (300 Euro) wird erst nach Feststellung der Bewährung in dieser Funktion gewährt (i.d.R. ab dem 4. Monat). Mit Beendigung der Sachbearbeitertätigkeit entfällt jedoch bereits die ursprüngliche Zulage (100 Euro). Personalentwicklungstechnisch ist die Übernahme einer Führungsposition zu befürworten. Die Sachbearbeiterzulage soll daher bis zur Feststellung der Bewährung als Teamberater*in weitergewährt werden, sodass kein vorübergehender finanzieller Nachteil entsteht.

Mit Stand vom 15.07.2023 waren 46,87 Stellen inkl. Ermächtigungen bei der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht unbesetzt, davon 27,65 Stellen auf Sachbearbeiterebene (Besoldungsgruppe A10m / Entgeltgruppe 9a).

Bürgerbüros, KfZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle (Beschlussziffer 2)
Mit GRDrs 330/2022 wurde eine Zulage analog Tarif+ für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion in den Bürgerbüros sowie der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle beschlossen. Vorgesehen war die Gewährung in voller Höhe (100 Euro bei Vollzeitbeschäftigung) in den Jahren 2022 und 2023 sowie eine anschließende Abschmelzung um 25 Euro jährlich.
Da nach wie vor zusätzliche finanzielle Anreize zur Personalgewinnung und -bindung notwendig sind, soll diese Zulage bis 31.12.2028 in voller Höhe (weiter)gewährt werden.

Für die Bürgerbüros beim Amt für öffentliche Ordnung wurden im Haushaltsjahr 2018 insgesamt fünf Springer*innen-Stellen in EG 8 geschaffen. Die Springer*innen sollen bei Personalausfällen (v.a. in kleineren Bürgerbüros) Schließungen und Terminabsagen verhindern und damit den Service für die Bürger aufrechterhalten. Aufgrund der erhöhten Anforderung an die Springer*innen wird die Besetzung der offenen Stellen mit erfahrenen Mitarbeiter*innen aus dem bereits bestehenden Sachbearbeiter*innen-Pool favorisiert. Es zeigt sich jedoch, dass die Springer*innen-Stellen keine Attraktivität für die bereits bestehenden Mitarbeiter*innen haben und eine Besetzung und Erhaltung des Personals auf diesen Stellen trotz der Zulage sehr schwer ist.

Mit Stand vom 15.07.2023 sind in den betroffenen Bereichen der Bürgerbüros von 169,57 Stellen im Stellenplan 39,36 Stellen (rund 23%) unbesetzt bzw. werden in Kürze unbesetzt sein.

In der Kfz-Zulassungs- sowie der Führerscheinstelle sind derzeit in den betroffenen Bereichen von 111,52 Stellen rund 15,23 Stellen (rund 14%) unbesetzt.

In allen drei betroffenen Dienststellen gab es in den letzten Jahren einen markanten Zuwachs an Stellen und Ermächtigungen. Die Zahl der freien Stellen ist in der Folge massiv angestiegen, was u. a. durch die große Zahl an Stellenschaffungen begründet ist sowie durch die Schwierigkeit bei der Stellenbesetzung mit geeignetem Personal. Es herrscht zudem eine enorme Fluktuation. Aufgrund des damit einhergehenden Wissensverlusts sowie der komplexen Rechtsmaterie (insbesondere in der Ausländerbehörde) wird die Einarbeitung neuer Mitarbeitender erheblich erschwert. Durch die Erweiterung der Profile für den Quereinstieg, wird ebenfalls mehr Kapazität gebunden. Die betroffenen Dienststellen weisen zudem durchgängig sehr hohe Krankenzahlen auf.

In der Gesamtschau ergeben sich bei den betroffenen Dienststellen rechnerisch enorme Kapazitätsverluste. Während das Publikum und die Aufgaben kaum steuerbar sind, müssen die verbliebenen Mitarbeitenden diese Kapazitätsverluste kompensieren, was den Druck zusätzlich erhöht. Der Dienstbetrieb in allen drei Dienststellen ist erheblich erschwert.

ServiceCenter Stuttgart (Beschlussziffer 3)
Da die genannten Organisationseinheiten wegen der aktuellen Situation vor Ort viele Aufgaben nicht mehr vollumfänglich und nicht in gewohnter Weise erledigen können, wenden sich Bürgerinnen und Bürger Hilfe suchend an das SCS, wo die Mitarbeitenden unter dem Einfluss ständiger Prozessanpassungen und Schließungen von Dienststellen versuchen, alternative Bearbeitungswege aufzuzeigen. Sie entlasten so direkt u.a. die Mitarbeitenden der Bürgerbüros, der Ausländerbehörde, der KFZ-Zulassungsstelle und der Führerscheinstelle.

Die Beschäftigten des SCS sind kompetenter Ansprechpartner bei vielen Prozessen und gleichzeitig Emotionsarbeiter. Personelle Engpässe, wechselnde Serviceangebote, schlechte telefonische Erreichbarkeit und lange Bearbeitungszeiten in den vorgenannten Bereichen führen im SCS zu längeren Gesprächen mit sehr hoher Emotionalität. Die Mitarbeitenden fangen den Unmut auf, hören sich die Sorgen, Nöte und Ängste der Anrufenden an, wenn die Beschäftigten von Bürgerbüro, KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle nicht erreicht werden können und helfen weiter. Das ServiceCenter ist Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

Da das ServiceCenter Stuttgart nicht zum Amt für öffentliche Ordnung gehört, sondern beim Haupt- und Personalamt angesiedelt ist, waren sie nicht Teil der Vorlage 330/2022. Da diese Mitarbeitenden den Telefonservice für die genannten Dienststellen abwickeln, besteht ein unmittelbarer und direkter Zusammenhang mit der Situation bei den Dienststellen beim Amt für öffentliche Ordnung und die Mitarbeitenden des ServiceCenter Stuttgart sind einer identischen Belastungssituation ausgesetzt. Sie wurden nachträglich mit GRDrs 501/2022 in die Zulagen-Regelung (GRDrs 330/2022) aufgenommen. In diesem Zuge wurde auch der Kreis der Zulagenberechtigten im Amt für öffentliche Ordnung nachgeschärft und die publikumsintensiven Stellen der Geschäftszimmer der o.g. Dienststellen sowie die Pforte der Eberhardstraße 39 mit aufgenommen. Auch diese Zulage soll bis 31.12.2028 in voller Höhe weitergewährt werden.

Grundsätzliches:
Es lässt sich an dieser Stelle festhalten, dass die arbeitstäglichen Belastungen speziell für Mitarbeitende in den vorgenannten Bereichen stark zugenommen haben, da Kund*innen über die letzten Jahre eine deutlich erhöhte Anspruchshaltung entwickelt haben und zunehmend konfliktbereiter auftreten.

Die Zulagengewährung hat sich als wichtiges Instrument der Personalbindung, aber auch der Personalgewinnung erwiesen. Die Zulage stellt einen finanziellen Anreiz dar zur Landeshauptstadt Stuttgart zu kommen. Die Gewährung der Zulage ist darüber hinaus ein Zeichen der Wertschätzung für die Mitarbeitenden in den betroffenen Dienststellen, deren Arbeitsalltag, wie oben dargelegt, seit Jahren durch eine hohe Arbeitsbelastung bestimmt wird.

Finanzielle Auswirkungen

Bei einer Vollbesetzung aller aktuell ausgewiesenen und zulageberechtigten Stellen im Stellenplan 2023 (347,63 VZÄ) in den o.g. Bereichen des Amtes belaufen sich die Kosten inkl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und zur ZVK auf 658.283,06 Euro jährlich.

Aufgrund der zu erwartenden Neuschaffungen in den zulageberechtigten Bereichen (41,87 VZÄ) für den Doppelhaushalt 2024/2025 ergibt sich ein hochgerechneter finanzieller Mehraufwand i.H.v. maximal rund 69.671,68 Euro jährlich bei ganzjähriger Vollbesetzung der Stellen.

Ein Großteil des Aufwands wurde bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 sowie in den folgenden Doppelhaushalten im Personalkostenbudget berücksichtigt, da aufgrund der ursprünglich vorgesehenen Abschmelzung 2024 noch 75% und 2025 noch 50% der Kosten durch die Zulage versursacht worden wären.

Die Finanzierung erfolgt 2024/2025 aus dem Personalkostenbudget und wird bei der Aufstellung der folgenden Doppelhaushalte ab 2026 berücksichtigt.


Beteiligte Stellen

SOS, GPR haben mitgezeichnet. WFB hat mit folgendem Hinweis mitgezeichnet:

Vor dem Hintergrund der strukturellen Unterfinanzierung der Ergebnishaushalte auch in den Finanzplanungszeiträumen sollten Beschlüsse und Vorfestlegungen mit Belastungen der Haushaltsjahre ab 2026 möglichst vermieden werden.

Auch wenn in den derzeitigen Haushaltsplanberatungen der Beschluss gefasst wurde, zunächst keinerlei Bestandszulagen einer Stuttgart-Zulage anzurechnen, kann im Hinblick auf die notwendige strukturelle Verbesserung der Finanzsituation eine Überprüfung der Zulagenstrukturen in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus wurden und werden insbesondere im Rahmen der derzeit laufenden Task Force verschiedene Maßnahmen ergriffen, die zu einer Verbesserung der personellen Situation und zu einer Entlastung der Beschäftigten führen sollen. Gegebenenfalls ergibt sich daraus mittelfristig die Notwendigkeit auch einer inhaltlichen Neubewertung der Zulagengewährungen in diesen Bereichen.

Daher bitte ich in der Vorlage die Befristung der Zulagen auf 31.12.2025 mit Abschmelzung ab dem Jahr 2026 vorzusehen. Über eine Verlängerung der Zulagengewährung wäre im Kontext der personalwirtschaftlichen Situation der Bereiche sowie der finanziellen Leistbarkeit zum Doppelhaushalt 2026/2027 zu entscheiden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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