Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 330/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
10/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Erhöhung der Qualitätsstandards im Ganztag an Gemeinschaftsschulen und Ganztagswerkrealschulen

Erhöhung der Gutscheinwerte für die Ferienbetreuunng


Beantwortung / Stellungnahme

A) Neukonzeption Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen –
1. Ganztagsbildung und -betreuung Klassenstufen 5 und 6:
Stellenanteile Träger: 0,47/Klasse
41 Klassen
Daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf pro Jahr: 1.095.200 Euro

2. Ganztagsbildung und –betreuung Klassenstufen 7 bis 10:
Stellenanteile Träger: 0,35/Klasse
99 Klassen
Daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf pro Jahr: 1.969.300 Euro

3. Leitungsfreistellung:
Stellenanteile Träger: 1,0 pro Schule ab GTS-/GMS-Betriebsaufnahme
10 Ganztagswerkrealschulen und Gemeinschaftsschulen
Daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf pro Jahr: 761.600 Euro

4. Overhead:
11 Prozent auf alle Stellenanteile
Daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf pro Jahr: 420.900 Euro



5. Sachmittel:
500 Euro pro Klasse
Daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf pro Jahr: 70.000 Euro


Gesamtmehrbedarf für die Bausteine 1 bis 5:
Gesamtkosten neues Finanzierungsmodell pro Jahr: 4.317.000 Euro
Gesamtkosten nach bisherigem Finanzierungsmodell pro Jahr
und bereits im Haushalt eingestellt 2.895.000 Euro è Gesamtmehrbedarf pro Jahr: 1.442.000 Euro

Maßnahme /
Kontengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
Sachkosten GTS 44580050
474
1.422
1.422
1.422
1.422
Finanzbedarf
474
1.422
1.422
1.422
1.422


6. Erhöhung des Gutscheinwertes für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule:
Erhöhung des Gutscheinwerts von 120 auf 150 Euro
Daraus resultierender finanzieller Mehrbedarf pro Jahr: 144.200 Euro

Zentrales Element zur Erhöhung der Qualitätsstandards des Ganztags an den beiden Schularten ist die Erhöhung der Stunden- bzw. Stellenumfänge sowie eine Leitungsfreistellung je Schulstandort (siehe Ziffern 1 bis 5). Nur so kann in Fortsetzung der Ganztagskonzeption an den Grundschulen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und die enge Verknüpfung von Unterricht und ergänzenden Ganztagsangeboten in kontinuierliches Tandemarbeiten (z.B. pädagogische Fachkraft und Lehrkraft gemeinsam) gewährleistet werden. Dies beinhaltet ein qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot mit pädagogischem Fachpersonal, adäquater Rhythmisierung, individuellen Lernphasen, Raum für Fördern und Fordern, Bindungs- und Beziehungsarbeit sowie das Ausschöpfen des in der Ganztagsschule vorhandenen „Mehr an Zeit“.

Das Angebot einer Ferienbetreuung für die Klassenstufen 5 und 6 an Ganztagswerkreal-
schulen und Gemeinschaftsschulen im Rahmen der Ferienbetreuung der Verlässlichen
Grundschule kann problemlos geschaffen werden. In allen Einrichtungen sind erfah-
rungsgemäß noch Plätze vorhanden.


B) Weiterentwicklung der Ganztags- und Nachmittagsangebote an SBBZen –
An allen 6 SBBZ-L gibt es in der Grundstufe eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis 14 Uhr. Ergänzt wird dieses Angebot an 5 SBBZ-L mit einer flexiblen Nachmittagsbetreuung, die bedarfsorientiert eingerichtet wird. An einem SBBZ-L gibt es derzeit keinen Bedarf für eine flexible Nachmittagsbetreuung. Diese könnte jedoch bei Bedarf eingerichtet werden. An drei SBBZ-L gibt es darüber hinaus auch in der Sekundarstufe eine ergänzende Betreuung am Nachmittag durch Träger der Jugendhilfe. Eine Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule bis 14 Uhr steht zur Verfügung.

Im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026, die auch die Grundstufe der SBBZ betrifft, plant die Schulverwaltung eine sukzessive Umwandlung der SBBZ-L in Ganztagsschulen. Um an den SBBZ-L qualitativ hochwertige Standards zu schaffen, wird ab 2024 ein Konzept erarbeitet, dass sich an den Standards der Ganztagsgrundschulen inklusive ganztägiger Ferienbetreuung orientieren soll.

An den SBBZ Bodelschwinghschule, Gustav-Werner-Schule, Helene-Schoettle-Schule, Margarete Steiff-Schule, Helene-Fernau-Horn-Schule und Immenhoferschule wird an 2 bis 3 Nachmittagen (je nachdem, wie oft nachmittags kein Ganztagsunterricht stattfindet) eine ergänzende Betreuung durch Träger der Jugendhilfe/Hilfe zur Erziehung-Träger angeboten. Ergänzend dazu sind aktuell 319 Einzelfallhilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe und 62 pflegerische Kräfte an den SBBZ G und K und Sonderschulkindergärten eingesetzt.

Eine Leitung analog der Ganztagsgrundschulen gibt es – außer an der Margarete-Steiff-Schule – nicht. Eine pädagogische Fachberatung und Qualitätssicherung durch das Schulverwaltungsamt und ein Ferienbetreuungsangebot sieht der bisherige Standard nicht vor.



Vorliegende Anträge/Anfragen

1125/2023 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 2026/2023 der CDU-Gemeinderatsfraktion, 4182/2023 der Gemeinderatsfraktion Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 3107/2023 der SPD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin