Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
403
2
VerhandlungDrucksache:
889/2014
GZ:
OB
Sitzungstermin: 17.12.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Elektromobilität in Stuttgart

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.12.2014, öffentlich, Nr. 552
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 02.12.2014, GRDrs 889/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Förderung der Elektromobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart und als Maßnahme im Rahmen des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans 2014 wird das kostenfreie Parken auf städtisch bewirtschafteten Parkplätzen in der Landeshauptstadt Stuttgart für vollelektrische Fahrzeuge bis 31. Dezember 2017 gestattet. Neben den oben genannten Fahrzeugen wird diese Regelung auch auf von außen aufladbare HybridElektrofahrzeuge, so genannte Plug-In-Hybride, deren Kohlendioxidemission bei höchstes 50 Gramm pro Kilometer liegt und die eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 Kilometern vorweisen, ausgedehnt. Der kalkulatorische Gebührenausfall für das freie Parken der oben genannten Fahrzeuge beläuft sich für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 auf 625.000 Euro.


2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Maßnahmen und Projekten der LHS zur Förderung der Elektromobilität seit 2012 sowie von den Planungen für die weitere Förderung über 2015 hinaus.


EBM Föll stellt fest:

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