Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 0454
GRDrs 926/2017
Stuttgart,
10/12/2017



Erhöhung Amtsblatt Bezugspreis



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.10.2017



Beschlußantrag:

Zum 1. Januar 2018 wird der Bezugspreis des Stuttgarter Amtsblatts von 30,60 Euro um 2,70 Euro im Jahr auf 33,30 Euro jährlich angehoben. Der Einzelverkaufspreis am Kiosk wird um 10 Cent auf 1,50 Euro pro Exemplar erhöht.

Der interne Verrechnungspreis wird von 22,80 Euro um 2 Euro auf 24,80 Euro jährlich angehoben.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Herstellungs- und Vertriebskosten sind seit der letzten Preisanpassung im Jahr 2014 in allen Bereichen gestiegen. Insbesondere die Zustellung verteuerte sich im Zuge der deutschlandweit eingeführten Lohnuntergrenzen seit dem Jahr 2014 um 8,5 Cent je Exemplar. Dies entspricht einer Steigerung von 29%.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist deshalb der Bezugspreis des Stuttgarter Amtsblatts nach vier Jahren Preisstabilität um 2,70 Euro im Jahr anzuheben. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 0,07 Euro pro Ausgabe.

Damit die Schere zwischen regulärem Bezugspreis und internem Verrechnungspreis nicht weiter auseinandergeht, wird der interne Verrechnungspreis um 2 Euro auf 24,80 Euro angehoben.

Zur Verbesserung des Kostendeckungsgrades wird während der Sommerferien eine weitere Doppelausgabe herausgegeben, also 47 Ausgaben pro Jahr. Des Weiteren wird eine Reduzierung des durchschnittlichen Seitenumfangs angestrebt. Die Einflussmöglichkeiten sind aufgrund variierender amtlicher Bekanntmachungen jedoch eingeschränkt.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die höheren Bezugs- und Verrechnungspreise kann in 2018 von Mehrerträgen in Höhe von ca. 47.700 Euro und in 2019 in Höhe von ca. 44.500 Euro ausgegangen werden. In Folge der Reduzierung der Ausgaben sowie des durchschnittlichen Seitenumfangs rechnet die Verwaltung mit Einsparungen von ca. 20.000 Euro pro Jahr.

Dadurch beläuft sich der Zuschussbedarf auf Basis der Vollkostenrechnung in 2018 auf voraussichtlich 749.800 Euro und in 2019 auf ca. 766.100 Euro. Der prognostizierte Kostendeckungsgrad in 2018 beträgt ca. 63,4 %, für das Jahr 2019 voraussichtlich 62,2 %. Die Kostendeckungsgrade der vergangenen Jahre beliefen sich auf: 58,6 % in 2014, 56,0 % in 2015, 64,3 % in 2016 und 69,6 % im Plan 2017.

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 sind die finanziellen Auswirkungen bereits veranschlagt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen.




Fritz Kuhn

Anlagen

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<Anlagen>



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