Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU/Amt 61
GRDrs 1315/2023
Stuttgart,
11/16/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Kuratiertes Erdgeschosszonenmanagement für Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme

Ziel eines kuratierten Erdgeschossmanagements ist es, innovative Ansätze und Kooperationen im Management von Ladenlokalen in Erdgeschosszonen zu prüfen und umzusetzen, um eine neue, zentren-affine und frequenzbringende Nutzungsmischung in Erdgeschosszonen zu etablieren. Dies schließt je nach Standortbedarfen die Ansiedlung neuer Nutzungen – seien es soziale, gewerbliche, kulturelle oder öffentliche – mit ein. Ein wichtiges Anliegen ist es hierbei, wie mitwirkungsbereite Eigentümer mit leerstehenden Flächen und interessierte Nutzerinnen und Nutzer zueinander finden. Auch Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Raumes an der Schnittstelle zum Erdgeschoss sind Gegenstand des kuratierten Erdgeschosszonenmanagements. Im Einzelfall ist auch die gezielte Anmietung bzw. der Erwerb einzelner Schlüsselflächen in den Erdgeschosszonen Teil des Managements, um auf künftige Nutzungen an strategisch wichtigen Standorten als Stadt aktiv Einfluss nehmen zu können sowie um Testlokale zur Förderung von Gründer*innen und zur Erprobung innovativer Konzepte zu erhalten.

Für die Prüfung, den Aufbau und die Etablierung eines kuratierten Erdgeschosszonenmanagements eignen sich insbesondere vom Trading Down beeinflusste Stadtteilzentren (vgl. Gebietskulisse des Investitionsfonds Stadtteilzentren konkret) und neue Entwicklungsgebiete, z.B. Neckarpark, Rosenstein, Quartier am Wiener Platz.

Eine Stelle könnte diese Strukturen aufbauen, eine strategisch-konzeptionellen Grundlage erarbeiten und das Management übernehmen. Ein Arbeitskreis aus allen relevanten Akteuren wäre zudem erforderlich. Eine Prüfung der Stellenbedarfe konnte kurzfristig durch Referat AKR nicht erfolgen. Für den Umfang und die Wertigkeit einer möglichen Stellenschaffung gibt es daher erst zu den Stellenplanberatungen eine valide Entscheidungsgrundlage.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

5050/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft




Peter Pätzold
Bürgermeister




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