Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
613/2021
Stuttgart,
06/24/2021
Nachqualifizierung von Betreuungskräften - Sachstand und Weiterführung
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021
Bericht:
1. Ausgangssituation
Vor mittlerweile fast 10 Jahren wurde mit Planung und Konzeption eines neuen Weiterbildungsangebots für Betreuungskräfte der Verlässlichen Grundschule begonnen. Mehr als die Hälfte dieser Beschäftigungsgruppe in Trägerschaft des Schulverwaltungsamtes war zu diesem Zeitpunkt nach TVöD SuE Entgeltgruppe 4 eingruppiert und somit Zielgruppe des - im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2012/2013 beschlossenen und ab 2013 umgesetzten - Fortbildungs- und Nachqualifizierungsprogramms.
Mit diesem wird die stadtintern angebotene Möglichkeit der Höhergruppierung von Entgeltgruppe SuE 4 nach Entgeltgruppe SuE 8a zeitlich beschleunigt und inhaltlich intensiviert. Noch wichtiger aber ist, dass es engagierten und interessierten Seiteneinsteiger/innen eine Möglichkeit bietet, in der Schulkindbetreuung Fuß zu fassen. Sie ist deshalb ein Baustein, um dem akuten Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
2. Teilnehmende, Inhalt und Umfang
Der Teilnehmerkreis umfasst Betreuungskräfte des Schulverwaltungsamts, die in der Verlässlichen Grundschule tätig sind, aber auch Betreuungskräfte des Jugendamts, die in Schülerhäusern und Ganztagesschulen arbeiten.
Je nach Anzahl der benötigten Fortbildungstage (abhängig von der Vorbildung sind dies in der Regel 35 oder 60 Tage), kann der Einstieg sowohl bei Modul 1 als auch erst entsprechend später erfolgen.
Das Programm bietet jährlich 60 Fortbildungstage (zu je 6,5 Zeitstunden/Fortbildungstag, unabhängig vom Arbeitsumfang der Betreuungskraft). Diese sind nach übergeordneten Themen in fünf Module gegliedert.
Grundsätzlich ist es den Teilnehmenden so möglich, die Anzahl von 60 Tagen im Durchschnitt innerhalb von drei bis vier Jahren zu absolvieren.
Um personelle Engpässe während der Betreuungszeit zu vermeiden, finden die Fortbildungen fast ausschließlich außerhalb der regulären Betreuungszeiten statt (wochentags 16.30 bis 20.00 Uhr, samstags ganztägig und teilweise auch in den Ferien). Da Freizeitausgleich nicht möglich ist, wird die hierdurch entstehende Mehrarbeit den Betreuungskräften vergütet.
3. Entwicklung
Entgegen der ursprünglichen Prognose (vgl. Mitteilungsvorlage 327/2017), ist die Zahl der Neuanmeldungen immer noch nicht rückläufig, sondern hat sich auf hohem Niveau eingependelt. Um die erforderliche Qualifizierung des bestehenden
sowie des neu eingestellten Personals zu gewährleisten, wird Modul 1 daher auch über 2018 hinaus jährlich benötigt und angeboten. Dasselbe gilt demnach auch für alle weiteren Module.
Anmeldezahlen zu den „Einstiegsmodulen“ 1 und 3
2017
2018
2019
2020
2021
Modul 1
18
14
21
kein Angebot
28
Modul 3
25
23
23
23
Coronabedingt aus 2020 übernommen
Anzahl der Teilnehmenden an Fortbildungen der Nachqualifizierung:
Jahr
Schulverwaltungsamt
Jugendamt
gesamt
2013
84
23
107
2014
65
45
110
2015
43
53
96
2016
45
53
98
2017
70
60
130
2018
72
51
123
2019
54
54
108
2020
52
47
99
2021
56
58
114
Wie dieser Aufstellung zu entnehmen ist, war folglich auch die Anzahl der Teilnehmenden, die die angebotene Möglichkeit zur Nachqualifizierung nutzten, ab 2017 nicht rückläufig, sondern stieg im Vergleich zu den ersten vier Jahren sogar an.
Anpassung der Priorisierungskriterien
Die Auswahl der Teilnehmenden wurde nach Abstimmung zwischen Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Personalräten 2018 vereinfacht und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Sie erfolgt seit 1. September 2018 ausschließlich nach den folgenden Kriterien:
- Eingruppierung in Entgeltgruppe SuE 4 (für die Höhergruppierung erforderliche Anzahl an Fortbildungstagen noch nicht erreicht)
- Dauer der Zugehörigkeit zur Landeshauptstadt Stuttgart (bei adäquater Tätigkeit im Bereich der Kinderbetreuung)
Die Probezeit muss abgeschlossen sein. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt unter Mitwirkung des Personalrats gem. § 81 Abs. 1 Nr. 5 LPVG.
Betreuungskräfte, die 15 Fortbildungstage oder weniger zur Qualifikation als Fachkraft in der Schulkindbetreuung benötigen, können diese über Fortbildungen aus den Modulen 2 und/oder 5 abdecken.
Thematische Weiterentwicklung
Neben dem jährlichen Angebot grundlegender Themen wie etwa
·
Pädagogische Grundlagen
·
Inklusion
·
Integrationsfragen in der Betreuung
·
Interkulturelle Kommunikation
·
Kinderschutz
·
Medienkompetenz
·
Sexuelle Gewalt an Kindern
·
Zeitmanagement
·
Kommunikation mit Kindern/Erwachsenen“ …,
findet kontinuierlich eine Anpassung der Fortbildungsinhalte statt.
Insbesondere im Rahmen des Wahlpflichtbereichs (Modul 5), wurden unter den Themenbereichen
Modul 5A: Angebote in der Ganztagesbetreuung – Methoden und Möglichkeiten
Modul 5B: Pädagogische Themen
Modul 5C: Teamkompetenz und persönliche Kompetenz
immer wieder auch neue, aktuelle Themen, wie beispielsweise
·
Aggressivität und Grenzverletzungen
·
Durch Spiele(n) mehr bewegen
·
Entspannung für und mit Grundschulkindern
·
Förderung der Selbstregulation
·
Gestresste Schüler - gestresste Betreuungskräfte
·
Klasse(n)Spiele - Actiongames nicht nur für die Sporthalle
·
Mein Freund der Störer
·
Kompetent Zusammenarbeiten mit geflüchteten Familien“
aufgenommen.
Darüber hinaus bietet das Programm in Kooperation mit der vhs ökostation Wartberg eine Reihe von wechselnden Fortbildungen zum Thema Naturerfahrungen/Naturpädagogik in der Betreuung an.
4. Aktuelle Situation
Wie der Tabelle unter Ziffer 3 entnommen werden kann, besteht nach wie vor sehr großes Interesse an den Fortbildungen der Nachqualifizierung, die Zahl der Anmeldungen übersteigt auch in den letzten beiden Jahren noch immer die Anzahl der freien Plätze.
Insbesondere sind die Einstiegsmodule 1 und 3 seit 2020 wieder sehr gefragt.
Diese Situation wird nun noch dadurch weiter verschärft, dass die Gruppengröße bei allen Kursen nach Wiederaufnahme des wegen Corona ausgesetzten Fortbildungsbetriebs, aufgrund der geltenden Abstandregelungen, von maximal 20 auf derzeit maximal 9 Teilnehmende reduziert werden muss. Dies führt zusätzlich zu umfangreichen Wartelisten und einer Verdoppelung der erforderlichen Ersatztermine.
Darüber hinaus musste 2020 pandemiebedingt ein Großteil der geplanten Fortbildungsveranstaltungen ausfallen/verschoben werden. Diese sollen nun - sobald möglich - nachgeholt werden. Der entstandene „Rückstau“ wird sich jedoch noch in den Folgejahren bemerkbar machen.
4. Qualifizierungsauflage bei Einstellung von Nicht-Fachkräften
Durch das Schulkindbetreuungskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart (GRDrs 199/2011 und 6/2013) sollte ursprünglich bis zum Jahr 2020 eine flächendeckende Einführung von Ganztagesgrundschulen erreicht werden. Dies bringt bis dahin erhebliche Veränderungen in den Betreuungsangeboten mit sich. Damit am Ende des Prozesses möglichst wenig Personal beim Schulverwaltungsamt verbleibt, das aufgrund mangelnder Qualifikation nur sehr eingeschränkt in anderen Bereichen verwendet werden kann, werden derzeit noch benötigte neue Gruppen und Nachbesetzungen im Bereich Verlässliche Grundschule mit befristet eingestelltem Personal besetzt, wenn diesem die Qualifikation zur Fachkraft fehlt.
Im Bereich Verlässliche Grundschule besteht ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern, die das Profil der pädagogischen Fachkraft erfüllen, jedoch gibt es ausreichend Bewerberinnen und Bewerber mit Erfahrungen und Qualifikationen aus verwandten Bereichen (Seiteneinsteiger). Für diese ist eine praktische Bewährungszeit von mindestens 1 Schuljahr erforderlich. Daneben wird neu eingestellten Betreuungskräften spätestens im zweiten Jahr der Einstieg in eine fundierte pädagogische Nachqualifikation ermöglicht.
Vor Ablauf der zweijährigen Befristung erfolgt nach positiver Einschätzung vor Ort durch die Schulleitung eine Einladung zur sog. Entfristungskommission zu einem Interview, bei dem insbesondere pädagogische Fragen im Mittelpunkt stehen. Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Entfristung im Zusammenhang mit der vertraglichen Verpflichtung, die weiteren Fortbildungsmodule zu absolvieren.
Mehr als 60 von rund 140 Betreuungskräften beim SVA sind derzeit noch in S4 eingruppiert und benötigen als Fachkraft in der Schulkindbetreuung noch Fortbildungstage. Nur wenige haben bisher noch keine Nachqualifizierungsmodule besucht.
Betreuungskräfte, die beim Träger Jugendamt in der Schulkindbetreuung eingestellt sind, erhalten nach Abschluss aller Fortbildungsmodule einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
5. Weiterer Ausblick
Bisher wurden für einen erheblichen Teil der Fortbildungsveranstaltungen Räume des Schulverwaltungsamts genutzt. Aufgrund der im Gebäude immer knapper werdenden Raumkapazitäten, gestaltete sich die Planung zunehmend schwierig. Daher ist nun angedacht - voraussichtlich bereits ab der 2. Jahreshälfte 2021 - auch auf geeignete Räume an beruflichen Schulen auszuweichen.
6. Fazit
Aufgrund der immensen Fachkräfteerfordernis ist es nach wie vor wichtig, vorhandenes Personal für die Schulkindbetreuung zu binden und bestmöglich zu qualifizieren. Das Angebot der Nachqualifizierung spielt hierbei eine wichtige Rolle und sollte gerade auch wegen seiner guten Akzeptanz solange erforderlich bedarfsgerecht fortgeführt werden.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>
zum Seitenanfang