Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 1500-00
GRDrs 554/2021
Stuttgart,
07/21/2021


Dauerhafte Verankerung internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich28.07.2021

Bericht:

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den Zielen nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) gibt Kommunen einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung städtischer Zukunftsperspektiven.

Die LHS hat sich 2017 auf den Weg gemacht, die globalen Ziele sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Entwicklung der Agenda 2030 auf lokaler Ebene zu erreichen (siehe z.B. GRDrs 206/2018 - Zeichnung der Musterresolution des Deutschen Städtetags zur Umsetzung der Agenda 2030 auf lokaler Ebene). Im Doppelhaushalt 2020/21 wurde die Fortschreibung der Bestandsaufnahme auf Grundlage von SDG-Indikatoren, Sachmittel zur Unterstützung von Projekten und die dauerhafte Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung in der Abteilung Außenbeziehungen beschlossen (Anträge GRDrs 827/2019, GRDrs 344/2019; Stellungnahme L/OB-Int GRDrs 1281/2019; Beschlussantrag GRDrs 1246/2019).

2019 hat Stuttgart als erste Kommune in Deutschland mit dem Bericht „Lebenswertes Stuttgart – die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene“ die vom Deutschen Städtetag vorgeschlagenen „SDG-Indikatoren für Kommunen“ pilothaft angewendet. Eine Besonderheit der Stuttgarter Bestandsaufnahme stellt die qualitative Darstellung von über 60 Praxisbeispielen dar. Sie geben einen Einblick, mit welchen konkreten Maßnahmen Stuttgart die globalen Ziele der Vereinten Nationen vor Ort umsetzt (www.stuttgart.de/global-und-nachhaltig).

Neuere Initiativen aus dem Gemeinderat und der Verwaltung stellen eine Verbindung zwischen der Agenda 2030 mit den SDGs, der städtischen Leitbildentwicklung und der Haushaltsplanung her. Sie zeigen Perspektiven für eine stärkere wirkungsorientierte und nachhaltige Steuerung städtischer Politik auf (Anträge 472/2020, 443/2020; GRDrs 688/2020, GRDrs 1034/2020).


Internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung

Mit Beschluss des Gemeinderats im Doppelhaushalt 2020/21 wird die SDG-Bestandsaufnahme „Lebenswertes Stuttgart – die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene“ fortgeschrieben. Die Koordinierung des Prozesses und die Beratung der Fachbereiche erfolgt federführend durch die Stelle Internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung, die nach Auslaufen einer drittmittel-finanzierten Projektstelle ab April 2021 unbefristet eingerichtet wurde; die Ausstattung mit notwendigen anteiligen Sachmitteln erfolgte bisher nur für 2021 und nicht darüber hinaus (GRDrs 1246/2019).

Das Aufgabengebiet umfasst neben der verwaltungsseitigen Beratung und Koordinierung auch Wissensaustausch und Vernetzung mit internationalen wie lokalen Partnern – durch ein breites Bündnis verschiedener Partner aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft können zusätzliche Impulse entstehen, die die Stadtgesellschaft voranbringen. So bündelt die 2020 ins Leben gerufene Initiative 70599lebenswert in Birkach/Plieningen 80 bestehende Initiativen unter dem Dach der Agenda 2030 und stärkt so den sozialen Zusammenhalt vor Ort (www.70599lebenswert.de/). Das von der LHS mitbegründete Agenda 2030 Bündnis „mEin Stuttgart – mEine Welt“ erreicht mit seinen Veranstaltungen ein großes Publikum; zuletzt erläuterte der DiplomMeteorologe und Fernsehmoderator Sven Plöger im Juni 2021 im Hospitalhof, u. a. im Gespräch mit Mitgliedern des Jugendbeirats der Nachhaltigkeitsstrategie BadenWürttemberg, wie das Klimasystem funktioniert und welche Auswirkungen dessen Veränderung mit sich bringt.

Für die dauerhafte Umsetzung der Aufgaben sind in den Folgejahren 15.000 EUR p.a. zu veranschlagen.


Auswirkungen bei Ablehnung










Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Sachmittel für internationale Nachhaltigkeit und Entwicklung
15
15
15
15
15
Finanzbedarf
15
15
15
15
15
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:


<Anlagen>

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