Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
140
10
Verhandlung
Drucksache:
104/2010
GZ:
T
Sitzungstermin:
19.05.2010
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
sp
Betreff:
NeckarPark
Teilweise Neuordnung der Sportanlagen
- Turnhalle / Vereinsheim / Freisportanlagen
Projektbeschluss
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.05.2010, öffentlich, Nr. 196
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 05.05.2010, GRDrs 104/2010, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Entwurfsplanung für die Neuordnung der Sportanlagen (städtische Turnhalle, Vereinsheim, Außensportanlagen) der Vereine ESV Rot-Weiß Stuttgart sowie VfL Stuttgart
nach den Plänen (Anlage 2) und der Baubeschreibung (Anlage 3) der Architekten Kubus360 Generalplanung GmbH, Stuttgart vom 29.01.2010
und der vom Hochbauamt geprüften Kostenberechnung (Anlage 1) vom 30.03.2010
mit Gesamtkosten von € 7,558 Mio.
wird zugestimmt und der weiteren Planung zugrunde gelegt.
2. Die Verwaltung wird mit der Weiterplanung für den Bauteil Turnhalle bis Leistungsphase 7 HOAI beauftragt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 185.000 € stehen bei dem PSP-Element 7.520111 zur Verfügung.
Bezug nehmend auf eine in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik aufgeworfene Frage berichtet EBM
Föll
, die Firma Daimler habe für 2009 die Kaufpreisrate fristgerecht bezahlt. Die Rate für 2010 sei noch nicht überwiesen. Diese sei aber auch erst am 30.06.2010 fällig. Die Firma habe keine Zweifel daran geäußert, dass sie am Vollzug des Grundstückgeschäfts weiterhin festhalte.
Die von StR
Kanzleiter
(SPD) angesprochenen Reserveflächen für künftige Entwicklungen spielten, so BMin
Dr. Eisenmann
, bei der zur Beratung anstehenden Vorlage keine Rolle. In der Gesamtplanung seien diese aber berücksichtigt.
BMin
Dr. Eisenmann
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu.
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