Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1092/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2015



Trauräume Standesamt Eberhardstraße

Beantwortung / Stellungnahme


Im Zuge des Umbaus des 1. OG des Standesamts und der barrierefreien Erschließung des Gebäudes (Eberhardstr. 6) im Jahr 2009 wurde die aus dem Jahr 1958 stammende Klimaanlage im 1. OG überprüft, aber aus finanziellen Erwägungen nicht erneuert. Eine Verbesserung der Anlage mit geringem Mitteleinsatz gelang nicht.

Die Hochzeitsgesellschaften sind heute im Vergleich zu früher größer. Trauungen finden am Montag, Donnerstag, Freitag, Samstag, an Brückentagen und an Silvester statt. Trauungen finden alle 30 Minuten statt, so dass der Wartebereich und die Trauräume dicht belegt sind. Dabei sind in diesen Räumen permanent schlechte Luftverhältnisse feststellbar, insbesondere in den Sommermonaten. Dazu kommt der zu geringe Luftaustausch in den Räumen, denn die internen Wärmelasten können während oder nach der Trauung durch Öffnen der Fenster zwischen den Trauungen nur unzureichend abgeführt werden. Insgesamt entsteht so eine Situation, die regelmäßig zu gesundheitlichen Problemen des Publikums sowie der Standesbeamten führt. Beschwerden sind die Folge.

Durch den unzureichenden Luftaustausch und die zu geringe Kühlkapazität kommt es zu einer Korrelation zwischen hoher Belegungsdichte (im Großen Trauraum bis zu 100 Personen, im Kleinen Trauraum bis zu 30 Personen, die sich zum Teil zeitgleich im Warteraum aufhalten) und hoher Raumtemperatur, die zur Überhitzung der Trauräume führt. Dabei werden die vorgegebenen Temperaturen der ASR A 3.5 überschritten, was auch in Bezug auf die GRDrs 49/2012 „Sommerhitze“ nicht hinnehmbar ist.

Eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 zeigt auf, dass bei großen Gesellschaften der notwendige Außenluftbedarf der vorhandenen Lüftungsanlage nicht ausreicht, um eine ausreichende Luftqualität zu gewährleisten. Auch die Abfuhr der vorhandenen Kühllast ist nicht möglich.

Hinzu kommt, dass das Kältemittel der bisherigen zur Kälteerzeugung genutzten Lüftungsanlage des Gebäudes seit Anfang 2015 nicht mehr zulässig und auch zu Wartungszwecken nicht mehr erhältlich ist. Dadurch ist die Betriebssicherheit der bestehenden Anlage nicht mehr gewährleistet. Bei Ausfall der Anlage aufgrund Reparaturen o.ä. wären die Trauräume des Standesamts ohne Kühlung und damit nur noch eingeschränkt nutzbar.

Ein angedachter Austausch des Lüftungsgeräts zur Erhöhung der Kühlleistung, reicht aber nicht aus, um die Gesamtsituation langfristig zu verbessern und gesundheitliche Schäden der Besucherinnen/Besucher und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu vermeiden.

Notwendig ist daher eine Maßnahme zur Verbesserung der Kühlleistung und der Raumluftqualität durch eine komplett neue Lüftungsanlage mit neuem Lüftungsgerät, hochwirksamer Wärmerückgewinnung, neuer Kälteanlage sowie neuer Luftverteilung im 1. OG des Standesamts, so dass die CO²-Problematik ausgeräumt und die Gesamtluftmenge dem jeweils tatsächlichen Bedarf der Räume angepasst werden kann.

Planungsmittel sind bereits aus dem Budget des Amts für Liegenschaften und Wohnen bereitgestellt. Die baulichen Kosten dieser Maßnahme werden vom Hochbauamt mit 300.000 Euro angegeben. Wenn entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, kann in der 2. Jahreshälfte 2016 mit der Sanierung begonnen werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

400/2015 CDU




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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