Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1158/2017
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/22/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2017



Haushalt 2018/19 - Finanzplanung bis 2022
Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart
- Evaluation der Suchthilfe und Suchtprävention in Stuttgart -


Beantwortung / Stellungnahme


In der GRDrs 1158/2018 „Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart - Evaluation der Suchthilfe und Suchtprävention in Stuttgart –“ wurden ein Finanzrahmen in Höhe von 250.000 EUR und notwendige Arbeitsschritte zur Umsetzung einer Gesamtevaluation des Stuttgarter Suchthilfesystems (Suchtprävention und Suchthilfe) in einem Durchführungszeitraum von zwei Jahren aufgezeigt.

Für Angebote der ambulanten Suchthilfe und Suchtprävention in der Landeshauptstadt Stuttgart stehen im Planansatz 2018 im Rahmen der institutionellen Förderung rund 4,4 Mio. EUR bereit. Mögliche Beschlüsse im Rahmen des Doppelhaushaltes 2018/2019 sind noch nicht aufgenommen. Die veranschlagten Kosten für eine Gesamtevaluation des Stuttgarter Suchthilfesystems in Höhe von 250.000 EUR entsprechen rund 5,7 % dieses Budgets.

Zu den erwartbaren Ergebnissen oder möglichen Einsparungen aufgrund einer von einem Forschungsinstitut durchgeführten Gesamtevaluation können im Vorfeld keine Aussagen getroffen werden.

Eine Reduzierung der Mittel für eine Gesamtevaluation wäre mit einer Eingrenzung der Untersuchung und damit einer Einschränkung der Aussagekraft der Evaluation verbunden.

Von der Sozialverwaltung wird alternativ vorgeschlagen, mit den Trägern der ambulanten Suchthilfe in einem von der Sozialplanung gesteuerten, reflexiven Prozess eine Überprüfung der Struktur des Hilfesystems, der Ressourcen, Inhalte und Bedarfe durchzuführen. Die Ergebnisse könnten dem Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderates im Jahr 2019 zur Beratung vorgestellt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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376/2017, CDU




Werner Wölfle Bürgermeister



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