Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 502/2022
Stuttgart,
10/17/2022



Stadtbibliothek: Benutzungs- und Gebührenordnung (Satzung)
Museum für Stuttgart: Benutzungs- und Entgeltregelungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Beratung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.11.2022
17.11.2022
29.11.2022



Beschlußantrag:

1. Die Benutzungs- und die Gebührenordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart (Stadtrecht 3/18, Anlage zu 3/18) werden gemäß Anlagen 2 und 3 erlassen.
2. Die Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart (Stadtrecht 3/19) wird gemäß Anlage 4 erlassen.
3. Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus vom 25. Oktober 2018 (Stadtrecht 3/19a) wird gemäß Anlage 5 erlassen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek (Stadtrecht 3/18 und Anlage)
Die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung als Anlage zur Benutzungsordnung wurden mit Beschluss vom 14. Oktober 2021 (GRDrs 760/2021) zuletzt geändert. Insbesondere die Angebotserweiterung um ausleihbare Musikinstrumente und weitere organisatorische Veränderungen machen die Überarbeitung der Satzungen erforderlich. In diesem Zusammenhang wird in beiden Satzungen die Schreibweise „Graphik“ durch „Grafik“ ersetzt.

2. Die Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart (Stadtrecht 3/19), die den laufenden Museumsbetrieb regelt, ist seit 1. Januar 2019 gültig und wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 25. Oktober 2018 (GRDrs 749/2018) geändert. Zusatzangebote im StadtPalais, die Erweiterung der Produktpalette im Museumsshop und notwendige Klarstellungen und Anpassungen machen eine Überarbeitung erforderlich. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, wurden in diesem Zusammenhang redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Entgelte für Eintritte bleiben dabei unverändert.

3. Die Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus (Stadtrecht 3/19a), die die Vermietung der Räume regelt, ist seit 1. Januar 2019 gültig und wurde zuletzt mit Beschluss des Gemeinderats am 25. Oktober 2018 (GRDrs 749/2018) geändert. Vereinheitlichungen von Entgelten und Anpassungen im Angebot machen die Überarbeitung erforderlich.

In der ausführlichen Begründung sind die Anpassungen detailliert dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der neuen Regelungen werden sich Änderungen bei den Erträgen ergeben. Eine Prognose ist schwierig, da diese abhängig vom Verhalten der Nutzer/-innen bzw. der Nachfrage sind. Insgesamt wird mit Änderungen in nur geringfügiger Höhe bei den betroffenen Ertragspositionen gerechnet.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.




Dr, Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 3: Anlage zur Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek der Landeshauptstadt Stuttgart - Gebührenordnung
Anlage 4: Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart
Anlage 5: Änderung der Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus


Ausführliche Begründung

1. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek
Insbesondere die Angebotserweiterung um ausleihbare Musikinstrumente und weitere organisatorische Veränderungen machen die Überarbeitung der Satzung erforderlich. Die Änderungen im Einzelnen:

a) Die Stadtbibliothek erweitert ihr Angebot um ausleihbare Musikinstrumente

Hiermit soll im Sinne einer „Bibliothek der Dinge“ mit unmittelbarer Andockung an die Konzeption der Ebene Musik, die kulturelle Vielfalt der Stuttgarter Stadtgesellschaft hörbar, sichtbar und erlebbar gemacht werden. Das Angebot wurde am 18. Juni 2022 zum Tag der Musik in der Stadtbibliothek eingeführt. Es soll als dauerhaftes Angebot der Stadtbibliothek Stuttgart gelten und macht Ergänzungen in der Benutzungs- und der Gebührenordnung erforderlich. Zur Klarstellung werden bei Aufzählungen auch die Grafiken und Geräte ergänzt. Für die Entleihung eines Musikinstrumentes für 8 Wochen wird analog zur Ausleihe von Grafiken eine Versicherungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Eine einmalige Verlängerung der Leihfrist ist bei Musikinstrumenten ohne eine weitere Erhebung der Versicherungsgebühr möglich. Damit soll der niedrigschwellige Zugang zu diesem Angebot ermöglicht werden.
Zudem plant die Stadtbibliothek das Angebot um die Ausleihe von Videokunst zu erweitern. Hierzu müssten den Nutzern/-innen technische Geräte wie Raspberries oder Monitore zur Verfügung gestellt werden. Bei der Verleihung technischer Geräte besteht ein erhöhtes Risiko für Schäden, die durch einen elektronischen Defekt beim Benutzer entstehen können. Deshalb wird ein Haftungsausschluss in die Benutzungs- und die Gebührenordnung aufgenommen.

Die erforderlichen Ergänzungen (unterstrichen):
b) Wegfall der Nutzung der Polygo-Card als Bibliotheksausweis

Die Freischaltung der Polygo-Card als Bibliotheksausweis wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt. Das Angebot wurde jedoch nicht angenommen. Aufgrund technischer Änderungen bei Polygo Ende 2019 ist die Freischaltung auch technisch nicht mehr möglich. Die erforderlichen technischen Anpassungen bei der Stadtbibliothek wurden aufgrund des hohen Aufwandes und der geringen Nutzung nicht durchgeführt. Im beidseitigen Einvernehmen wurde die Zusammenarbeit mit Polygo daher beendet. In der Benutzungsordnung wird im § 3 Anmeldung/Bibliotheksausweis in Absatz 1 der letzte Satz gestrichen:


c) Bearbeitungsgebühr bei Medienersatz

Laut Gebührenordnung sind bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums Ersatzkosten für das Medium zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr fällig. Wird das Medium von dem Nutzer/der Nutzerin durch ein neues Exemplar ersetzt, wurde bisher auf die Bearbeitungsgebühr verzichtet. Nach Vorgabe des Rechnungsprüfungsamtes soll auch in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. In der Gebührenordnung wird in Absatz 1 des § 8 Medienersatz der letzte Satz gestrichen.

d) Bestellung, Leihverkehr, Medienrückgabe - Angebotserweiterung

Medien aus dem Bestand der Fahrbibliothek können nun direkt über den Online-Katalog an die gewünschte Haltstelle der Fahrbibliothek bestellt werden. Als Ausgabeort wird die jeweilige Haltestelle ausgewählt. Dieser Service ist kostenfrei, da die Medienauswahl in den Bussen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur sehr begrenzt ist. Dies war bisher nur im Mail- oder Telefonkontakt mit den Kollegen und Kolleginnen der Fahrbibliothek möglich.
Ebenfalls neu ist, dass sich Nutzer und Nutzerinnen verfügbare und ausgeliehene Medien in die gewünschte Stadtteilbibliothek bzw. Haltestelle der Fahrbibliothek bestellen können. Die Medien werden 14 Tage vor Ort bereitgestellt.




Die Änderungen im Einzelnen (Änderungen unterstrichen):
Gebührenordnung - bisher -Gebührenordnung - neu -
§ 4 Versicherungsgebühr
Bei der Entleihung von Graphiken ist eine Versicherungsgebühr von 2,50 Euro je Graphik und Regelausleihzeit zu entrichten.
Die Leitung der Stadtbibliothek kann für Gegenstände zur Mediennutzung eine gesonderte Versicherungsgebühr durch Aushang festlegen. Bei Verlängerungen ist die Versicherungsgebühr erneut zu entrichten.
Die Versicherung tritt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des/der Ausleihenden ein.
§ 4 Versicherungsgebühr
Bei der Entleihung von Grafiken und Musikinstrumenten ist eine Versicherungsgebühr von 2,50 Euro je Grafik oder Musikinstrument und Regelausleihzeit zu entrichten.
Bei Verlängerungen der Leihfrist ist die Versicherungsgebühr erneut zu entrichten. Bei einmaliger Verlängerung der Leihfrist von Musikinstrumenten wird keine weitere Versicherungsgebühr erhoben.
Die Leitung der Stadtbibliothek kann für Gegenstände zur Mediennutzung eine gesonderte Versicherungsgebühr durch Aushang festlegen.
Die Versicherung tritt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des/der Ausleihenden ein. Sie tritt auch nicht bei Schäden an technischen Geräten ein, die aufgrund eines technischen Defektes beim Nutzer oder bei der Nutzerin entstehen.
§ 6 Vorbestellungen, Leihverkehr, Medienrückgabe
(1) Die Gebühr für eine Vorbestellung beträgt 1 Euro pro Medium und wird bei Bereitstellung durch die Stadtbibliothek Stuttgart für den Nutzer/die Nutzerin fällig.
(2) Wird ein Medium aus einer anderen Einrichtung der Stadtbibliothek Stuttgart bestellt, beträgt die Gebühr 1 Euro pro Medium. Diese Gebühr beinhaltet den Hin- und Rücktransport des ausgeliehenen Mediums.
(3) Alle Medien, außer Grafiken, können in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Stuttgart abgegeben werden, mit Ausnahme der Fahrbibliothek Stuttgart.
§ 6 Bestellungen, Leihverkehr, Medienrückgabe
(1) Die Gebühr für eine Bestellung von verfügbaren oder ausgeliehenen Medien an den gewählten Ausgabeort beträgt 1 Euro pro Medium und wird bei Bereitstellung durch die Stadtbibliothek Stuttgart für den Nutzer/die Nutzerin fällig. Diese Gebühr beinhaltet den Hin- und Rücktransport des ausgeliehenen Mediums.


(2) Alle Medien, außer Grafiken und Musikinstrumente können in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Stuttgart abgegeben werden, mit Ausnahme der Haltestellen der Fahrbibliothek Stuttgart.
(3) Bestellungen auf den Bestand der Fahrbibliothek Stuttgart können ausschließlich an deren Haltestellen abgeholt werden. Hierfür wird keine Gebühr bei Bereitstellung erhoben.
§ 8 Medienersatz
(1) Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird pro Medium zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro erhoben. Wird das Medium von dem Nutzer/der Nutzerin durch ein neues Exemplar ersetzt, entfällt die Bearbeitungsgebühr.
§ 8 Medienersatz
(1) Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird pro Medium zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro erhoben.







2. Die Benutzungs- und Entgeltregelung Museum für Stuttgart
Zusatzangebote im StadtPalais, die Erweiterung der Produktpalette im Museumsshop und notwendige Klarstellungen und Anpassungen machen eine Überarbeitung erforderlich. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, wurden in diesem Zusammenhang redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Entgelte für Eintritte bleiben dabei unverändert.

Die Änderungen im Einzelnen:

a) Änderungen bei § 2 Entgelte
In der Entgeltregelung sind hier nur die Sonderausstellungen im StadtPalais gemeint, für die ein Eintrittsentgelt für Vollzahler erhoben wird. Das Entgelt richtet sich nach Bedeutung und Aufwand der Sonderausstellung.
Nicht gemeint sind die zur Museumsfamilie gehörenden Einrichtungen, in denen hin und wieder mit Sonderausstellungen geworben wird. Diese Ausstellungen ergänzen die jeweiligen Dauerausstellungen in den verschiedenen Einrichtungen. Der Umfang und Aufwand ist verhältnismäßig gering, sodass die Erhebung eines Eintrittsentgelts nicht gerechtfertigt ist.
Bisher wurde die Gruppenermäßigung bei Führungen und sonstigen museumspädagogischen Angeboten ab 10 zahlenden Teilnehmern gewährt. Aufgrund unterschiedlicher, teilweise sehr begrenzter Raumkapazitäten oder sonstiger, insbesondere pandemiebedingter Einschränkungen wird die Mindestteilnehmerzahl an das jeweilige Angebot angepasst.
Um Zusatzangebote auch mit dem Caterer oder bei Sonderausstellungen anbieten zu können, wird die Leitung des Museums ermächtigt, Preise für Zusatzangebote auf Grundlage der vorhandenen Entgelte festzulegen.
Die maximale Teilnehmerzahl bei Kindergeburtstagen sind 11 Teilnehmer. In der Entgeltregelung wird die Zahl von 10 auf 11 angepasst.
Die steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Rechnungsstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, erfordern eine Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Entgelten. Steuerbar sind insbesondere Verkaufserlöse einiger Shopartikel. Die Entgelte sind dabei Festentgelte, unabhängig von der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Nummerierung der Absätze wurde fortlaufend angepasst.

Die Änderungen in der Übersicht (inhaltliche Änderungen sind unterstrichen):
Bisher §2 EntgelteNeu §2 Entgelte
(1) Eintritte
a) Dauerausstellung: freier Eintritt
b) Sonderausstellungen
Vollzahler 5,00 Euro – 12,00 Euro
Ermäßigt frei
(1) Eintritte
a) Dauerausstellung: freier Eintritt
b) Sonderausstellungen im StadtPalais
Vollzahler 5,00 Euro – 12,00 Euro
Ermäßigt freier Eintritt
Gruppen (ab 10 zahlende Teilnehmer) 3,00 Euro – 10,00 Euro
(2) Führungen und museumspädagogische Angebote
Vollzahler 4,00 Euro – 14,00 Euro
Ermäßigt 2,00 Euro – 7,00 Euro















(2) Führungen und museumspädagogische Angebote
Vollzahler 4,00 Euro – 14,00 Euro
Ermäßigt 2,00 Euro – 7,00 Euro

Gruppen:
(Mindestteilnehmerzahl je nach Angebot)
Eine Buchung ist erforderlich.
30 Minuten: 30,00 Euro
Jede weitere halbe Stunde: 20,00 Euro

Führung durch den Kurator: 150,00 Euro
Führung durch den Leiter des Museums: 500,00 Euro

Für Sonderleistungen kann die Leitung des Museums für Stuttgart ein besonderes Entgelt vereinbaren (u.a. Führungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, fremdsprachliche Führungen)

Führungen und museumspädagogische Angebote für Stuttgarter Schulklassen, Hort- und Kitagruppen
Gruppen:
(Mindestteilnehmerzahl je nach Angebot)
Eine Buchung ist erforderlich, je Angebot pauschal 40,00 Euro

Führungen und museumspädagogische Angebote durch Externe
Gruppen:
(Mindestteilnehmerzahl je nach Angebot)
Eine Buchung ist erforderlich. Die Nutzung des Audiosystems des Museums für Stuttgart ist verpflichtend.

Bis zu 90 Minuten: 20,00 Euro
Je weitere 15 Minuten: 20,00 Euro
(3) Zusatzangebote
Die Preise für Zusatzangebote werden jeweils durch die Leitung des Museums auf Grundlage der vorhandenen Entgelte festgelegt.
(3) Veranstaltungen
Die Entgelte richten sich nach Veranstaltungsformat und Veranstaltungsaufwand.
(4) Veranstaltungen
Die Entgelte richten sich nach Veranstaltungsformat und Veranstaltungsaufwand.
(4) Gruppenangebote
(ab 10 zahlende Teilnehmer)

a) Eintritte für Sonderausstellungen
Vollzahler 3,00 Euro – 10,00 Euro
Ermäßigt frei

b) Führungen und museumspädagogische Angebote
Eine Buchung ist erforderlich.
30 Minuten 30,00 Euro
Jede weitere halbe Stunde 20,00 Euro

Kuratorenführung 150,00 Euro
Direktorenführung 500,00 Euro

Für Sonderleistungen kann die Leistung des Museums für Stuttgart ein besonderes Entgelt vereinbaren (u.a. Führungen außerhalb der regulären Öffnungszeit, fremdsprachige Führungen).

c) Führungen und museumspädagogische Angebote für Stuttgarter Schulklassen, Hort- und Kitagruppen
Eine Buchung ist erforderlich.
Je Angebot pauschal 40,00 Euro

d) Führungen und museumpädagogische Angebote durch Externe
Eine Buchung ist erforderlich. Die Nutzung des Audiosystems des Museums für Stuttgart ist verpflichtend.

Bis zu 90 Minuten 20,00 Euro
Je weitere 15 Minuten 20,00 Euro

e) Storno – für gebuchte Führungen und museumspädagogische Angebote

Bis 8 Tage vorher frei
7 Tage bis 1 Tag vorher halber Preis
Am selben Tag voller Preis
(§ 2 Abs. 4 ist nun in § 2 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 6 geregelt)
(5) Ermäßigte Preise erhalten bei Vorlage des Ausweises: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, eine Begleitperson von Schwerbehinderten ab 80 % Schwerbehinderung, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Inhaber der Bonuscard + Kultur.(7) Ermäßigungen
Ermäßigte Preise erhalten bei Vorlage des Ausweises: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, eine Begleitperson von Schwerbehinderten ab 80 % Schwerbehinderung, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Inhaber der Bonuscard + Kultur.
(6) Kindergeburtstage
Maximal 10 Teilnehmer,
bis zu 3 Stunden: 100,00 Euro
(5) Kindergeburtstage
Maximal 11 Teilnehmer,
bis zu 3 Stunden: 100,00 Euro
(6) Storno
Für gebuchte Führungen und museumspädagogische Angebote werden folgende Stornokosten fällig:

Bis 8 Tage vorher: frei
7 Tage bis 1 Tag vorher: halber Preis
Am selben Tag: voller Preis
(7) Die Leitung des Museums für Stuttgart kann für Aktionen (insbesondere zu Werbezwecken), besonders förderungswürdige Veranstaltungen, Kooperationen und für besondere Förderer (u.a. Inhaber des Museums-PASS-Musées, Freunde des Museums für Stuttgart) ein abweichendes Entgelt festsetzen. Presse und Multiplikatoren (für die Erschließung neuer Besucherströme) erhalten freien Eintritt. Freien Eintritt erhalten auch Inhaber der StuttCard, Mitglieder ICOM, Deutscher Museumsbund und Museumsverband Baden-Württemberg.(9) Die Leitung des Museums für Stuttgart kann für Aktionen (insbesondere zu Werbezwecken), besonders förderungswürdige Veranstaltungen, Kooperationen und für besondere Förderer (u.a. Inhaber des Museums-PASS-Musées, Freunde des Museums für Stuttgart) ein abweichendes Entgelt festsetzen. Presse und Multiplikatoren (für die Erschließung neuer Besucherströme) erhalten freien Eintritt. Freien Eintritt erhalten auch Inhaber der StuttCard, Mitglieder ICOM, Deutscher Museumsbund und Museumsverband Baden-Württemberg.
(8) Im Rahmen von Sonderprojekten, bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z.B. „KULTUR FÜR ALLE“ kann auf Entgelte ganz oder teilweise verzichtet werden.(10) Im Rahmen von Sonderprojekten, bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z.B. „KULTUR FÜR ALLE“ kann auf Entgelte ganz oder teilweise verzichtet werden.
(8) Alle Entgelte sind Festentgelte inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(9) Für die Inanspruchnahme von im Rahmen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) zur Weiterverwendung bereitgestellten Informationen wird ein Entgelt erhoben. Die Berechnung des Entgeltes richtet sich nach § 5 Abs. 4 IWG.(11) Für die Inanspruchnahme von im Rahmen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) zur Weiterverwendung bereitgestellten Informationen wird ein Entgelt erhoben. Die Berechnung des Entgeltes richtet sich nach § 5 Abs. 4 IWG.

b) Anpassung bei § 3 Publikationen und Postkarten

Die Regelung über den Verkauf von Publikationen und Postkarten wird ergänzt um den Verkauf von Shopartikeln und sonstigen Artikeln. Die Produktpalette wird durch die Leitung des Museums regelmäßig aktualisiert. Die jeweiligen Verkaufspreise werden durch die Leitung des Museums anhand der entstehenden Kosten festgesetzt.
Insbesondere die Produktpalette von Shopartikeln im Museumsshop im StadtPalais – Museum für Stuttgart wurde mit seiner Neueröffnung im Februar 2022 stark erweitert. Sie umfasst aktuell rund 30 unterschiedliche Artikel. Alle Produkte haben einen direkten oder indirekten Bezug zu den Ausstellungen, Projekten und Veranstaltungen des StadtPalais – Museum für Stuttgart.
Zusätzlich wird der Verleih von Artikeln, wie z.B. der Schlittenverleih im Rahmen von Stuttgart im Schnee in die Entgeltregelung aufgenommen.


BisherNeu
§ 3 Publikationen und Postkarten

Führer Hegel-Haus
deutsch/englisch 10,00 Euro
Führer Lapidarium 9,90 Euro
Postkartenset mit 12 Karten 3,00 Euro
Quartettspiel
„Where are the horses“ 7,50 Euro
§ 3 Publikationen, Postkarten, Shopartikel, sonstige Artikel
(1) Die Leitung des Museums ist berechtigt, außerhalb der Entgeltregelung die Verkaufspreise für Publikationen, Postkarten, Shopartikel und sonstige Artikel anhand der entstehenden Kosten festzusetzen.
(2) Die Leitung des Museums für Stuttgart kann für Aktionen, insbesondere zu Sonderausstellungen und Veranstaltungen, Eigenproduktionen und sonstige Artikel zum Verkauf oder zum Verleih anbieten.

c) Ergänzung bei § 4 Film- und Fotoaufnahmen

Die kommerzielle Hochzeitsfotografie im Lapidarium wird in die Entgeltregelung aufgenommen. d) Ergänzung bei § 5 Fotoarbeiten / Reproduktionsvorlagen um Downloads:

Pro Auftrag fällt ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von 20 Euro an, dies beinhaltet die Bereitstellung von digitalem Bildmaterial auf CD / DVD oder als Email-Anhang bzw. Download. Die Entgeltregelung wird ergänzt.



e) Vereinheitlichung der Entgelte für die Reproduktion in Medien
Das Entgelt für den Abdruck von Reproduktionen in Medien wird vereinheitlicht. Unabhängig davon, in welchem Medium die Reproduktion abgedruckt ist, wird das Entgelt wie bisher für den Abdruck in Büchern fällig. Die Differenzierung zwischen Büchern und Zeitungen, Zeitschriften und Flyern entfällt. Broschüren werden ergänzt. Bei Werbezwecken ist weiterhin jeweils der 3 - 6-fache Satz zu zahlen. Für den Abdruck auf einer Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag ist der 1,5-fache Satz fällig.
Das Angebot wurde in der Vergangenheit kaum genutzt, es soll aber weiterhin jedoch mit vereinfachtem Verwaltungsaufwand beibehalten werden. Der Abdruck in Medien wird in der Entgeltregelung § 6 Absatz 1 geregelt, Absatz 3 entfällt, die Nummerierung wird angepasst:

BisherNeu
§ 6 Nutzungsrechte / Nutzungsentgelte
(1) Abdruck von Reproduktionen in Büchern
(je Seite / Bild) bei Auflagen
§ 6 Nutzungsrechte / Nutzungsentgelte
(1) Abdruck von Reproduktionen in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Flyern
(je Seite / Bild) bei Auflagen
bis 5.000 Exemplare 50,00 Eurobis 5.000 Exemplare 50,00 Euro
bis 10.000 Exemplare 70,00 Eurobis 10.000 Exemplare 70,00 Euro
bis 50.000 Exemplare 100,00 Eurobis 50.000 Exemplare100,00 Euro
über 50.000 Exemplare je angefangene 50.0000 Exemplare
100,00 Euro
über 50.000 Exemplare je angefangene 50.0000 Exemplare
100,00 Euro
Titelseite, Vorsatzblatt, Schutzumschlag
Satz auf Anfrage
Titelseite, Vorsatzblatt, Schutzumschlag
1,5-facher Satz
Kalender, Plakate, Ansichts- / Glückwunschkarte, Werbezwecke, Neuauflagen, zusätzliche fremdsprachige Auflage, Software-nutzungen
Satz auf Anfrage
Kalender, Plakate, Ansichts- / Glückwunschkarte, Werbezwecke, Neuauflagen, zusätzliche fremdsprachige Auflage, Softwarenutzungen
Satz auf Anfrage
Erhöhter Satz zu Werbezwecken
3- bis 6-facher Satz
§ 6 Nutzungsrechte / Nutzungsentgelte
(3) Abdruck von Reproduktionen in Zeitungen / Zeitschriften und Flyern (je Seite / Bild) bei Auflagen
bis 70.000 in Tageszeitungen 35,00 Euro
über 70.000 in Tageszeitungen 60,00 Euro
bis 50.000 in Zeitungen, die kostenlos verteilt werden 20,00 Euro
über 50.000 in Zeitungen, die kostenlos verteilt werden 40,00 Euro
Erhöhter Satz zu Werbezweckenjeweils 3 - 6
facher Satz

3. Die Benutzungs- und Entgeltregelung für Vermietungen der Räume im StadtPalais und im Museum Hegel-Haus
Vereinheitlichungen von Entgelten und Anpassungen im Angebot machen die Überarbeitung erforderlich. Die Änderungen im Einzelnen:


zum Seitenanfang