1. Erhöhung der Kosten für Schulen mit Trägerschaft aus einer Hand
Folgende Mittel müssten für die 16 Schulen zusätzlich bereitgestellt werden, um die dargelegten Trägerforderungen zu finanzieren. Die Grundlagen für die Berechnung sind Anlage 3 zu entnehmen. |
Maßnahme/Kontengr. | 2018
TEUR | 2019
TEUR | 2020
TEUR | 2021
TEUR | 2022
TEUR | 2023 ff.
TEUR |
Zusätzl. Leitungsstellen
44580050 (Leistungen an freie Träger) | 78 | 78 | 78 | 78 | 78 | |
Zusätzl. Leitungsstellen
48115192 (interne Verrechnung mit dem Jugendamt) | 292 | 292 | 292 | 292 | 292 | |
Zusätzlicher Overhead
44580050 | 38 | 38 | 38 | 38 | 38 | |
| |
Finanzbedarf | 408 | 408 | 408 | 408 | 408 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |
2. Übernahme weiterer Schulen in die Trägerschaft aus einer Hand
Derzeit kann nicht vorausgesagt werden kann, wann und wie viele Eltern sich für Halbtag oder Ganztag entscheiden. Auch steht nicht fest, in welchen Schulen das Jugendamt und in welchen Schulen freie Träger agieren werden und wann zeitlich dieser Übergang vorgenommen wird.
Daher kann hier nur eine Schätzung auf der Grundlage der rund 200 Gruppen, die derzeit noch vom Schulverwaltungsamt betrieben werden, für den weiteren Mittelbedarf vorgenommen werden. |
Maßnahme/Kontengr. | 2018
TEUR | 2019
TEUR | 2020
TEUR | 2021
TEUR | 2022
TEUR | 2023 ff.
TEUR |
Zusätzl. Leitungsstellen
44580050 /48115192 | | | | | 1.470 | |
Zusätzlicher Overhead
44580050 | | | | | 304 | |
Finanzbedarf | | | | | 1.774 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |