Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 433/2017
Stuttgart,
06/22/2017


Schulkindbetreuung - Förderung der Träger



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017

Bericht:

A) Übernahme der VGS-Angebote durch die Freien Träger

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Neukonzeption der Schulkindbetreuung (GRDrs. 199/2011) wurde beschlossen, dass langfristig die verschiedenen Organisationsformen an einer Ganztagsgrundschule (Angebote in Ganztagesklassen sowie Betreuung vor und nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr für Halbtagesklassen) von einem Träger angeboten werden. Bislang setzt die „Betreuung aus einer Hand“ überwiegend das Jugendamt um, welches das städtische Personal aus dem Bereich Verlässliche Grundschule weitgehend vom Schulverwaltungsamt übernimmt. Von den freien Trägern hat bislang nur die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft an folgenden 6 Schulen alle Organisationsformen übernommen, in denen die Betreuung zuvor in Form des Schülerhauses organisiert war:
Luginslandschule
Pestalozzischule
Grundschule Obertürkheim
Maria-Montessori-Schule
Riedseeschule
Deutsch-Französische Grundschule Sillenbuch.
Bei der Caritas ist dies bislang nur an der Lerchenrainschule der Fall.

Dies liegt insbesondere
· am sukzessiven Aufbau der Ganztagesgrundschulen. Solange nicht alle 4 Klassenstufen im Ganztag sind, sind für die restlichen Klassenstufen Betreuungszeiten auch über 14:00 Uhr hinaus abzudecken
· an Problemen, qualifiziertes Personal zu gewinnen, da städtisches Personal in der Regel nicht bereit ist, den Arbeitgeber zu wechseln sowie
· an – aus Sicht der Träger – nicht ausreichenden finanziellen Rahmenbedingungen.
Entgegen des o.g. Grundsatzbeschlusses wird daher noch der Großteil der Gruppen der Verlässlichen Grundschule beim Schulverwaltungsamt geführt.
Bei einer Ganztagesschule in Wahlform wird in den Halbtagesklassen das Angebot der Verlässlichen Grundschule derzeit wie folgt finanziert:

· Frühbetreuung: diese wird entsprechend dem Bedarf der Familien gemeinsam mit den Frühdienstgruppen für Ganztagesschüler und / oder gemeinsam mit den Frühdienstgruppen des Angebotes der Verlässlichen Grundschulgruppen des Schulverwaltungsamtes organisiert. Daher fallen keine weiteren Overheadkosten an. Bei 38 Schulwochen trägt die Stadt die tatsächlichen Personalkosten von 15% einer vollen Fachkraftstelle/Jahr bzw. überträgt entsprechende Stellenanteile. Dies entspricht dem Standard für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (1 Betreuungskraft für bis zu 20 Kinder).
· Mittagsbetreuung, 12:00 bis 14:00 Uhr: Bei 38 Schulwochen trägt die Stadt die tatsächlichen Personalkosten von 31% einer vollen Fachkraftstelle/Jahr bzw. überträgt entsprechende Stellenanteile. Die Grundproblematik stellt sich demnach so dar, dass die Freien Träger die Übernahme dieser VGS-Angebote mit folgenden Forderungen verbinden:

Die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft hat mit Schreiben vom 10. März 2017 gleiche Verwaltungskostenpauschalen und Leitungsanteile gefordert wie bei den Ganztagesschulklassen (Anlage 1). Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart und die Caritas Stuttgart haben sich diesem Antrag per E-Mail bzw. schriftlich angeschlossen.

Die Beschlüsse wären dann entsprechend der Regelungen der Stadt auf den Träger Jugendamt zu übertragen 1) Leitungsfreistellung für VGS-Gruppen Mit GRDrs. 485/2013 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Stuttgart und den in der Ganztagsschule tätigen Trägern beschlossen. Ein Bestandteil war die Leitungsfreistellung in der Ganztagsschule mit folgenden Standards:

Für die Betreuung der Halbtagesklassen bis 14:00 Uhr (im folgenden VGS-Gruppen genannt) sind bislang keine Leitungsanteile vorgesehen.

Die Träger begründen ihre Forderung nach Gleichstellung mit den Ganztagsklassen wie folgt:

Für dieses Angebot muss fast ausschließlich Personal mit unterhälftiger Teilzeit beschäftigt werden. Die Träger haben deutlich gemacht, dass der Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand für die Leitung höher ist als bei vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Zudem braucht diese Personengruppe mehr fachliche und inhaltliche Führung. Da die Betreuung kostenpflichtig ist, hat die Leitung hier denselben Verwaltungsaufwand wie für die ergänzenden Angebote im Ganztag bzw. die Ferienbetreuung. Der geringste Verwaltungsaufwand besteht sowohl bezüglich des Entgelteinzugs als auch bezüglich der Personalführung im reinen Ganztagesrahmen. Aus Sicht der Träger muss daher ein Schlüssel für Leitungsaufgaben etabliert werden, der nicht geringer sein darf als der Leitungsschlüssel im Ganztag.

Dies würde bedeuten:

Unabhängig davon, ob es sich um eine Ganztagesklasse (einschließlich Früh- und Spätbetreuung) oder eine VGS-Gruppe handelt, wären also an einer Ganztagsschule der Wahlform 0,15 Stellen Ganztagesgruppe bzw. -klasse / VGS-Gruppe anzusetzen.

Das Minimum von 1 Stelle bleibt unverändert, bezieht sich jedoch ebenfalls auf die Ganztags- bzw. Halbtagsangebote gemeinsam. Eine Schule mit 4 Ganztagesklassen oder - gruppen und 4 VGS-Gruppen sollte also 1,2 freigestellte Leitungsstellen erhalten.

Bewertung durch die Fachverwaltung:

Diese Forderung kann bezüglich des hohen Aufwands zwar nachvollzogen werden, erscheint aber dennoch angesichts der Ressourcen, die dem Schulverwaltungsamt für die zentrale Steuerung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen, als ausgesprochen hoch. Auf jeden Fall müsste dann eine Deckelung der Leitungsfreistellung bei 2 Vollzeitstellen vorgenommen werden.

2) Overheadpauschale

Mit GRDrs 6/2013 wurde der Standard in Ganztagesgrundschulen definiert und vom Gemeinderat am 31. Januar 2013 beschlossen. Der Gemeinderat legte dabei die Overheadpauschale mit 3.225 Euro pro Ganztagsklasse fest. Mit GRDrs. 620/2016 wurde eine Erhöhung der Overheadpauschale rückwirkend zum 1. September 2016 für die freien Träger an Ganztagesgrundschulen auf 10 % der Personalpauschale festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung auf 4.315 Euro pro Ganztagsklasse. Hinzu kommt, dass bis zu 20% der Leitungsfreistellung für eine zentrale Aufgabenerledigung durch den Träger verwendet werden können.

Als Overhead werden die Verwaltungsgemeinkosten definiert. Dies sind
Betriebsmittel vor Ort in der Schule sind nicht als Overhead zu werten.

Begründung der Freien Träger:

Bei der Verwaltung von Personal für VGS-Gruppen entsteht deutlich mehr Verwaltungsaufwand als im eigentlichen Ganztagesrahmen:

Zudem wird die Koppelung an die Personalkosten der Betreuungskräfte (ca. 40.000 € / Vollzeitstelle / Jahr) nach Aussage der Träger als nicht auskömmlich betrachtet. Fachkräfte für die Personalverwaltung und Buchhaltung werden i.d.R. in EG 9b (neue Entgeltordnung) finanziert. Die Kosten für dieses Personal liegen in etwa in Höhe der für den Ganztag zugrunde gelegten Pauschale von 49.000 €.


Bewertung durch die Fachverwaltung:

Die Begründung der freien Träger ist grundsätzlich nachvollziehbar. Der Einheitlichkeit wegen wird vorgeschlagen, diese Pauschale auch für die VGS-Gruppen zugrunde zu legen und 10% anzusetzen.

Dies würde bedeuten:
49.000 € x 0,31 Stellen x 10% = 1.520 € pro Gruppe

Als Fazit ist festzustellen, dass die flächendeckende Umsetzung des Beschlusses der „Trägerschaft aus einer Hand“ bei Erfüllung dieser Forderungen insgesamt für die Stadt teurer wird und die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel im Doppelhaushalt 2018/2019 zur Verfügung gestellt werden müssten.
B) Anpassung der Gutscheinbeträge für die Ferienbetreuung im Rahmen der
Verlässlichen Grundschule

Standards und Finanzierung der Ferienbetreuung für die Verlässliche Grundschule wurden in GRDrs. 156/2001 festgelegt. Der Gutscheinwert konnte mit GRDrs. 05/2003 auf 84.-€ und mit GRDrs. 308/20016 ab 1.9.2006 auf 89,60 € angehoben werden. In den folgenden Jahren wurde Einrichtungen, die nur schwach nachgefragt waren, eine Finanzierung von mindestens 10 Plätzen garantiert, um die Träger gegenüber finanziellen Risiken abzusichern.

Die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft fordert mit Schreiben vom 10. März 2017 die Erhöhung des Gutscheinwertes je Ferienbetreuungsplatz von 90.-€ auf 120.-€ (Anlage 2). Eine Kalkulation wurde nicht beigefügt.

Bewertung durch die Fachverwaltung:

Dass Jugendhäuser und Jugendfarmen seit dem Jahr 2006 mit demselben Gutscheinwert sowie den Elterneinnahmen ausgekommen sind, ist ein Indiz dafür, dass der Betrag ursprünglich großzügig kalkuliert war. Das Angebot ist für viele Eltern zwar noch attraktiv, dennoch ist die Nachfrage – entsprechend dem Ausbau der ganztägigen Ferienbetreuung in Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen – rückläufig und bedarf einer generellen Neuausrichtung.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Angebot generell zu überprüfen und in diesem Zusammenhang einen Vorschlag für die Neufestlegungen der Gutscheinwerte zu erarbeiten. Da das Angebot rückläufig ist, stehen immer noch ausreichend Mittel zur Verfügung. Eine Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2018/2019 erscheint daher nicht notwendig.

Finanzielle Auswirkungen

Da sich die Ganztagsschulen im Aufbau befinden, verändert sich der jeweilige Umfang der Angebote von Schuljahr zu Schuljahr.
      1. Erhöhung der Kosten für Schulen mit Trägerschaft aus einer Hand
Folgende Mittel müssten für die 16 Schulen zusätzlich bereitgestellt werden, um die dargelegten Trägerforderungen zu finanzieren. Die Grundlagen für die Berechnung sind Anlage 3 zu entnehmen.
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Zusätzl. Leitungsstellen
44580050 (Leistungen an freie Träger)
78
78
78
78
78
Zusätzl. Leitungsstellen
48115192 (interne Verrechnung mit dem Jugendamt)
292
292
292
292
292
Zusätzlicher Overhead
44580050
38
38
38
38
38
Finanzbedarf
408
408
408
408
408
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
      2. Übernahme weiterer Schulen in die Trägerschaft aus einer Hand
Derzeit kann nicht vorausgesagt werden kann, wann und wie viele Eltern sich für Halbtag oder Ganztag entscheiden. Auch steht nicht fest, in welchen Schulen das Jugendamt und in welchen Schulen freie Träger agieren werden und wann zeitlich dieser Übergang vorgenommen wird.
Daher kann hier nur eine Schätzung auf der Grundlage der rund 200 Gruppen, die derzeit noch vom Schulverwaltungsamt betrieben werden, für den weiteren Mittelbedarf vorgenommen werden.
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Zusätzl. Leitungsstellen
44580050 /48115192
1.470
Zusätzlicher Overhead
44580050
304
Finanzbedarf
1.774
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Anhand dieser Hochrechnung, wenn also der Ausbau von Ganztagsgrundschulen abgeschlossen sein sollte, würden in der Summe nur für die zusätzliche Leitungsfreistellung und die erhöhten Overheadpauschalen die Gesamtmehrkosten für alle Schulen damit rd. 2,2 Mio. Euro betragen.


Für die Finanzierung der Ganztagesangebote freier Träger in Ganztagesgrundschulen sowie die interne Verrechnung mit dem Jugendamt sind bisher folgende Mittel vorgesehen:
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
44580050 (Leistungen an freie Träger)
11.056
12.098
48115192 (interne Verrechnung mit dem Jugendamt)
3.853
4.970
Summe
14.909
17.068
Hinweis:
In den Gesamtmehrkosten von rd. 2,2 Mio. € ist der sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbare reduzierte Personalaufwand durch abzubauendes Betreuungspersonal nicht gegengerechnet. In der Innenverwaltung sind derzeit im Bereich der Verlässlichen Grundschule 4,5 Stellen eingesetzt. Mit der Übernahme des Betriebs der VGS-Gruppen durch freie Träger oder das Jugendamt sind diese 4,5 Stellen sukzessive bis voraussichtlich auf 1 Stelle für vertragliche Verhandlungen, organisatorische Regelungen und Abrechnungen mit den Trägern zur Verlässlichen Grundschule abzubauen. Die entsprechenden Stellenstreichungen werden rechtzeitig zu den jeweiligen Stellenplanverfahren von der Verwaltung überprüft und gegebenenfalls realisiert. Abbauverpflichtungen können dem Finanzbedarf gegengerechnet werden.

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 4 zu priorisierende Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt.
Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 4. Priorität.



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen



Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 87/2017 CDU-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer


Anlagen:

Anlage 1: Schreiben der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft zur Einbeziehung der kurzen Mittagsbetreuungsgruppen an Ganztagesgrundschulen vom 10. März 2017
Anlage 2: Schreiben der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft auf Anpassung der Gutscheinbeträge für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule vom 10. März 2017
Anlage 3: Schulscharfe Berechnung der finanziellen Auswirkungen zum derzeitigen Stand


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Anlage 1 zu GRDrs. 433_2017 Schreiben StJG.pdf
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Anlage 2 zu GRDrs. 433_2017.pdf
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Anlage 3 zu GRDRs. 433_2017.pdf