Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS,T
GRDrs 78/2012
Stuttgart,
03/15/2012



Fortschreibung des Schulsanierungsprogrammes auf der Grundlage der Beschlüsse für den Doppelhaushalt 2012/2013



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.03.2012
28.03.2012
29.03.2012



Beschlußantrag:


Begründung:


Mit der GRDrs. 814/2011 hat der Gemeinderat die vorläufig abschließende Gesamtdarstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich zur Kenntnis genommen. Vorangegangen war eine umfangreiche Projektarbeit, bei der eine systematische Dokumentation und Priorisierung der Schulsanierungsmaßnahmen für die Jahre 2012 bis 2016 durchgeführt und der hierzu erforderliche Finanzbedarf festgestellt worden ist.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurden zusätzlich zu den bereits im Doppelhaushalt 2010/2011 beschlossenen je 25 Mio. € in 2012 und 2013 entsprechend dem zu erwartenden realistischen Mittelabfluss die notwendigen Budgetmittel auf die Haushaltsjahre neu verteilt. Für den Doppelhaushalt 2012/2013 wurden folgende weitere Mittelaufstockungen im Rahmen des 2. Schulsanierungsprogrammes festgelegt:

Die Sanierungsplanung ist ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess. Somit kann der Mittelabfluss nicht absolut zuverlässig prognostiziert werden. Hinzu kommt, dass bei Gebäudesanierungen ein gewisses Restrisiko z.B. aufgrund unvorhersehbarer Zusatzarbeiten besteht. Ein daraus resultierender möglicher Mittelbedarf ist aus dem jährlich ausgewiesenen Risikotopf zu finanzieren.


Sammelbaubeschluss

Damit die Umsetzung der in GRDrs. 814/2011 aufgezeigten Maßnahmen zeitnah im Doppelhaushalt 2012/2013 erfolgen kann und die Aufträge an die Firmen erteilt werden können, wird die Verwaltung ermächtigt, die Vorhaben (vgl. Anlage 1) ohne weitere Beschlüsse umzusetzen.


Auswirkungen der Schulentwicklungsplanung

Der aktuelle Stand der Schulentwicklungsplanung hat gezeigt, dass an einer Reihe von Schulstandorten grundsätzliche Überlegungen bezüglich deren zukunftsfähigen pädagogischen Nutzung angestellt werden müssen, vor allem wenn umfassende Sanierungsmaßnahmen anstehen.

Ausgehend von dem gewandelten Verständnis schulischen Lernens und Lehrens ist die Schnittstelle von Pädagogik und Architektur den zukünftigen Anforderungen anzupassen. Weiterer Anlass solcher Überlegungen ist die vertiefte Untersuchung vorgesehener Sanierungsmaßnahmen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Es ist vorgesehen, diese Überlegungen in Form von Machbarkeitsstudien zu konkretisieren. Diese Machbarkeitsstudien beschäftigen sich in Abhängigkeit von der Eigenart des jeweiligen Standortes mit Themen der funktionalen, baulichen sowie gesamtstandortlichen Entwicklung des derzeitigen Bestandes.
Die Gesamtheit der von der Verwaltung vorgesehenen Machbarkeitsstudien sowie deren inhaltliche Ausrichtung sind aus Anlage 2 ersichtlich. Die Machbarkeitsstudien dienen als Grundlage für Richtungsbeschlüsse des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen. Diese bilden die Basis für die Entwicklung der pädagogischen Konzepte, die wiederum dann architektonisch und baulich umgesetzt werden sollen.

Die gemäß Schulsanierungsprogramm vorgesehenen, von diesen Machbarkeitsstudien betroffenen Sanierungsmaßnahmen werden zunächst zurückgestellt, bis jeweils anhand der Machbarkeitsstudien geklärt ist, ob die die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen bzw. schulentwicklungsplanerischen Gesichtspunkten ganz oder teilweise fortgesetzt werden können oder ob beispielsweise ein Ersatzneubau sinnvoller ist.
Betriebsbedingte sicherheitsrelevante bzw. höchstdringliche Maßnahmen werden dennoch durchgeführt.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien, insbesondere die als erforderlich erkannten Abweichungen von den bisher benannten Sanierungsmaßnahmen, werden den Gremien des Gemeinderats jeweils baldmöglichst berichtet.



Finanzielle Auswirkungen

Im Doppelhaushalt 2012/2013 stehen folgende Mittel zur Verfügung:
2012: 40 Mio. €
2013: 53,7 Mio. €


Beteiligte Stellen

Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen stimmt der Vorlage unter der Bedingung zu, dass der Stadtkämmerei bis Mitte April 2012 eine entsprechende Aufstellung (Mittelabfluss) je Vorhaben und Haushaltsjahr ab Programmbeginn für das 2./3. Sonderprogramm und auch das 1. Sonderprogramm unter Federführung des Hochbauamtes vorgelegt wird.




Dr. Susanne Eisenmann Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Liste aller in den Jahren 2012/2013 beginnenden Maßnahmen
Anlage 2 - Liste der Machbarkeitsstudien 2011/2012





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Anlage 1  GRDrs 78-2012.pdfAnlage 1 GRDrs 78-2012.pdfAnlage 2  GRDrs 782012.pdfAnlage 2 GRDrs 782012.pdf