Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 814/2021
Stuttgart,
02/08/2022



Arbeitsmarktzulage für Ärztinnen und Ärzte des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.02.2022
17.02.2022



Beschlußantrag:

Die Gewährung einer monatlich unbefristeten Arbeitsmarktzulage für alle aktiven und ab jeweiligem Eintrittsdatum alle künftigen Ärzte*innen des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters der Landeshauptstadt Stuttgart, mit oder ohne Leitungsfunktion, wird entsprechend der nachfolgenden Tabelle beschlossen.

Ärzte*innen des Jobcenters und des Arbeitsmedizinischen Dienstes:

FunktionTVöDStufeArbeitsmarktzulage
(Fach-) Ärzte*innen mit LeitungsfunktionGemäß ihrer Entgeltgruppe
2
20 %
(Fach-) Ärzte*innen mit stellv. LeitungsfunktionGemäß ihrer Entgeltgruppe
2
20 %
Fachärzte*innen EG 15
2
20 %
Ärzte*innen EG 14
2
20 %


Die Zahlung der Zulagen erfolgt ab dem nächsten Monatsersten nach Beschlussfassung. Die Anrechnung tariflicher Zulagen bleibt grundsätzlich vorbehalten.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Um dem seit einiger Zeit bestehenden großen Personalgewinnungs- und Personalbindungsproblem von ärztlichem Personal entgegenzuwirken soll eine Arbeitsmarktzulage an alle Ärzte*innen der Stadtverwaltung gezahlt werden.


Finanzielle Auswirkungen


Aufgrund unterschiedlicher Gremienbeschlüsse werden bereits Arbeitsmarktzulagen an (Fach-) Ärzte*innen gezahlt. Beim Arbeitsmedizinischen Dienst sowie beim Jobcenter erfolgt eine Erhöhung der Zulage um 5 Prozentpunkte an Ärzte*innen ohne Leitungsfunktion. Dies betrifft derzeit 3,0 Stellen beim Arbeitsmedizinischen Dienst und 2,5 Stellen beim Jobcenter. Darüber hinaus erfolgt eine Neuzahlung an alle bisher nicht berücksichtigten Ärzte*innen beim Arbeitsmedizinischen Dienst. Dies betrifft 1,15 Stellen. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich insgesamt auf ca. 41.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt jährlich aus dem im THH 100, Haupt- und Personalamt, veranschlagten Budget für Maßnahmen zur Personalgewinnung und -erhaltung (vgl. GRDrs 49/2012).



Beteiligte Stellen

Referat SI
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

/

Erledigte Anträge/Anfragen

/



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Begründung

Begründung

Angesichts des Ärztemangels auf dem Arbeitsmarkt wurde es zunehmend schwieriger (Fach-) Ärzte*innen für die Stadtverwaltung zu gewinnen und gewonnene Mitarbeitende zu halten.
Die Stadtverwaltung hat daher durch diverse Zulagenbeschlüsse versucht, diesem Mangel, der auch aus dem bereits entstandenen Missverhältnis in der Bezahlung der (Fach-) Ärzte*innen im Vergleich zu konkurrierenden Arbeitgebern wie z.B. Kliniken resultiert, entgegenzuwirken.

Nachfolgend die Historie zur Gewährung von Zulagen an Ärzte*innen des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Jobcenters der Stadtverwaltung:

Gemäß der GRDrs 49/2012 wurde die Verwaltung, soweit es zur Deckung des Personalbedarfs erforderlich war, ermächtigt, bei der Einstellung von Ärzte*innen (…) in besonders zu begründenden Einzelfällen eine befristete Zulage bis zur Dauer von 5 Jahren - längstens jedoch bis zu einer tariflichen Regelung - in Höhe von bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) zu gewähren.

Durch die GRDrs 176/2018 erhielten schließlich zum 01.04.2018 die Betriebsärzte*innen des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AKR-AGS), bei denen ein Bindungsinteresse vonseiten der Stadt bestand, eine unbefristete monatliche Zulage gemäß der nachfolgenden Tabelle:

TVöDStufeArbeitsmarktzulage
Leitender BetriebsarztEG 15Ü 2 20 %
stv. Leitender BetriebsarztEG 152 20 %
FacharztEG 15 2 15 %
Arzt (mit Schwerpunktbezeichnung)EG 14 2 15 %


An die Ärzte*innen des Jobcenters wurden bisher durch Einzelfallentscheidungen des Verwaltungsausschusses auf Grundlage der Ermächtigung der GRDrs 49/2012 Zulagen in Höhe von bis zu 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt.

Darüber hinaus haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifverhandlungen 2020 ab 01.03.2021 die Zahlung einer unbefristeten tariflichen Arbeitsmarktzulage für Ärzte*innen der Entgeltgruppe 15 beschlossen. Diese beträgt 300 Euro monatlich bei Vollbeschäftigten.
Da die bisherige städtisch gezahlte Zulage höher ausfällt, wird die tarifliche Zulage auf die städtische Zulage angerechnet. Ebenso wird hierdurch eine finanzielle Ungleichbehandlung zwischen dem durch die tarifliche Zulage begünstigten Personenkreis und den übrigen Ärzte*innen der Entgeltgruppe 14, welche nicht von der neuen Regelung erfasst sind, vorgebeugt.

Mit dieser Gemeinderatsdrucksache soll die Zahlung der Zulagen an die Ärztinnen und Ärzte des Jobcenters und des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Landeshauptstadt Stuttgart auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden, da es sich um eine vergleichbare geringe Anzahl von Ärzte*innen handelt, die ähnliche Gutachtertätigkeiten ausüben.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Ärzte*innen ist angespannt und die Bewerberlage für ausgeschriebene Stellen dementsprechend schlecht.

Die Stellensituation des Arbeitsmedizinischen Dienstes ist äußerst prekär. Derzeit sind 2,05 von 6,15 Stellen unbesetzt. Die Stelle der stv. Leitung konnte bisher trotz mehrmaliger Ausschreibung nicht besetzt werden. Die schwierige Stellensituation bedingt wiederum eine prekäre Situation im Rahmen der Aufgabenerledigung, was zur Fremdvergabe von Aufgaben und damit verbundenen zusätzlichen Kosten führt.

Auch das Jobcenter hat erhebliche Probleme bei der Personalgewinnung von Ärzte*innen. Von 3,5 Stellen waren lange Zeit 1,65 Stellen unbesetzt. Zwar konnte die Stelle des leitenden Arztes/der leitenden Ärztin zwischenzeitlich nachbesetzt werden, trotz allem sind aber noch immer 0,65 Fachärzt*innen-Stellen vakant. Die Zulagengewährung in Höhe von 20% für alle Ärzte*innen kann für Bewerber*innen dabei ein wesentlicher Anreiz sein, um sich für eine Stelle beim Jobcenter Stuttgart zu entscheiden.

Durch diese Vorlage erhalten jetzt alle bisherigen und alle künftigen Ärzte*innen der Landeshauptstadt Stuttgart eine unbefristete monatliche Arbeitsmarktzulage.


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