Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 423/2015
Ergänzung
Stuttgart,
06/30/2015



Flüchtlingsunterbringung
Standorte Tranche 4




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Degerloch
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2015
13.07.2015
14.07.2015
14.07.2014
15.07.2015
16.07.2015



Beschlußantrag:

Änderungen und Ergänzungen des Beschlussantrages und der Begründung in Fettdruck. Im Übrigen bleibt die Begründung unverändert.

1. Festlegung von Standorten

1.1. Den folgenden 11 Standorten in 11 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 2.238 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:
- Bad Cannstatt:Quellenstraße
243 Unterkunftsplätze
- Degerloch:Helene-Pfleiderer-Str.
156 Unterkunftsplätze
- Feuerbach:Wiener Straße
243 Unterkunftsplätze
- Mitte:Rothmannblock
156 Unterkunftsplätze
- Möhringen:Kurt-Schumacher-Straße
243 Unterkunftsplätze
- Mühlhausen:Sturmvogelweg
156 Unterkunftsplätze
- Plieningen:Mittlere Filderstraße
156 Unterkunftsplätze
- Stammheim:Ottmarsheimer Straße
243 Unterkunftsplätze
- Untertürkheim:Württembergstraße
243 Unterkunftsplätze
- Vaihingen:Möhringer Landstraße
243 Unterkunftsplätze
- Zuffenhausen:Schwieberdinger Straße
156 Unterkunftsplätze

1.2. Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.3. Die Nutzung ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

1.4. Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.


2. Finanzierung

2.1. Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 28 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 51,676 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2,8 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 54,476 Mio. € zu rechnen.

Die Baukosten für die Systembauten werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233113 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 4, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen
2015
12,920 Mio. €
2016
38,756 Mio. €

Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015. Die Baukosten im Jahr 2016 werden als Vorbelastung in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 aufgenommen.

2.2. In Höhe der im Jahr 2016 benötigten Mittel von 38,756 Mio. € wird eine Verpflichtungsermächtigung, die im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 veranschlagt wird, in Anspruch genommen.

2.3. Die Ausstattungskosten in Höhe von
2016
2,8 Mio. €
2.4. Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht ab 2016 Kosten in Höhe von 728.000 € (Bauunterhaltung), 196.000 € (Wartung) sowie 1.134.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 2.058.000 €.

Diese Aufwendungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgenommen.


Begründung:


Entwicklung der Flüchtlingszahlen
Änderung im letzten Absatz

In 2016 besteht ein Bedarf an weiteren 2.548 Unterkunftsplätzen, d. h. insgesamt sind in 2015 und 2016 zusätzliche 3.651 Unterkunftsplätze zu schaffen. In den im Beschlussantrag aufgeführten weiteren Systembauten können insgesamt 2.238 Unter-kunftsplätze geschaffen werden. Somit besteht über die Tranche 4 hinausgehend auf der Grundlage der der aktuellen Prognose ein weiterer Bedarf von 1.413 Unterkunfts-plätzen. Nach Wegfall der Interimsnutzungen (SWSG-Wohnungen, Bau 2 des Bürgerhospitals) erhöht sich der Bedarf bis Ende 2016 um weitere 500 Unterkunftsplätze, somit insgesamt weitere 1.913 Unterkunftsplätze, für die weitere Anmietungen und Systembauten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmequote notwendig sind.

Neue Standorte für Systembauten
Ergänzung um Standort Degerloch

Degerloch

Durch Umlegung der Flurstücke 862/4, 859, 857, 858, 860, 860/1, 858/5, 856/2, 856/5, 855, 855/1 und 855/2 wurden die Flächen bereinigt und können im Norden des Blockes auf städtischem Eigentum zwischen der Löffelstraße, der Helene-Pfleiderer-Straße, der Josefstraße und der Rubenstraße mit Zufahrt von der Helene-Pfleiderer-Straße zwei Systembauten mit insgesamt 156 Plätzen eingerichtet werden. Die Fläche für die Systembauten umfasst ca. 3.000 m²

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben in einem festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet innerhalb der ausgewiesenen Baufelder genehmigt werden (B-Plan 2002/3). Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, könnten die Systembauten im Frühjahr 2016 in Betrieb genommen werden.






Finanzielle Auswirkungen

Baukosten

Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 28 Einzelgebäude) einschließlich Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 54,476 Mio. €. Hierbei sind die Kosten für die Vergütung der SWSG (rd. 941.000 €) enthalten.

Die Kosten für die Errichtung und Ausstattung der Systembauten werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233113 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 4, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen
2015
12,920 Mio. €
2016
38,756 Mio. €

Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung der Baukosten im Jahr 2015 erfolgt im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 (GRDrs 433/2015). Die Baukosten im Jahr 2016 werden als Vorbelastung in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017 aufgenommen. Außerdem wird in Höhe der im Jahr 2016 benötigten Mittel von 38,756 Mio. € wird eine Verpflichtungsermächtigung, die im Rahmen des noch aufzustellenden Nachtragshaushaltsplans 2015 veranschlagt wird, in Anspruch genommen.

Die Ausstattungskosten in Höhe von
2016
2,8 Mio. €

werden in den Entwurf des Teilergebnishaushalts 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003140 – Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie des Teilfinanzhaushalts 500 – Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 – Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 783 – Erwerb von beweglichem Sachvermögen aufgenommen.

Betrieb

Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht ab 2016 Kosten in Höhe 728.000 € (Bauunterhaltung), 196.000 € (Wartung) sowie 1.134.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 2.058.000 €.

Ferner entstehen bei den im Rahmen der Tranchen 1 bis 3 umgesetzten Gebäude
(22 Einzelgebäude) jährliche Kosten in Höhe von 572.000 € (Bauunterhaltung) sowie 154.000 € (Wartung), die seither nicht veranschlagt wurden.

Diese Aufwendungen werden in den Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen aufgenommen.

Personalaufwand

unverändert


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1 unverändert
2 unverändert
3 Standortübersicht Standort Degerloch


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Anlage_3 zur GRDrs 423_2015.pdfAnlage_3 zur GRDrs 423_2015.pdf