Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 566/2021
Stuttgart,
07/06/2021


Fonds emissionsarmes Fahren



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.07.2021
28.07.2021

Bericht:

Der Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ der Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt im Handlungsfeld 4 „Stadteigene Mobilität“ unter anderem die Zielsetzung, durch den Aufbau einer gut vernetzten stadteigenen Mobilität eine Reduzierung der Schadstoffbelastung und des Lärms im Stadtgebiet und damit eine Steigerung der Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart zu erreichen. Verursacht werden diese Verkehre insbesondere von den rund 20.000 Mitarbeiter*innen der Landeshauptstadt, die ein umfangreiches und vielseitiges Leistungsangebot für die Bürger*innen der Stadt erbringen. Für das Gesamtthema wird auch auf die GRDrs. 651/2017, die entsprechende Mitteilungsvorlage zum HH-Plan 2018/2019, verwiesen.

Sowohl im Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ als auch im Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart spielt der städtische Fuhrpark eine wichtige Rolle. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat auch in diesem Bereich den berechtigten Anspruch, eine Vorbild- und Vorreiterrolle durch ihre eigene nachhaltige Mobilität einzunehmen. Einen Schwerpunkt der Aktivitäten stellt dabei die Elektromobilität dar. Dazu gehört insbesondere der verstärkte Einsatz von vollelektrischen und emissionsarmen Fahrzeugen im städtischen Fuhrpark. Um das Ziel „mehr Lebensqualität in der Landeshauptstadt Stuttgart“ durch weniger Schadstoffe und weniger Lärm zu erreichen, geht die Landeshauptstadt mit ihrem städtischen Fuhrpark mit gutem Beispiel voran und stellt diesen sukzessive auf umweltfreundliche, emissionsarme und leise Antriebstechnologien um.

Um diesen Transformationsprozess zu unterstützen, wurde 2016 auf Initiative des Gemeinderates der "Fonds emissionsarmes Fahren" eingerichtet. Dieser wird zentral vom Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) gesteuert und bewirtschaftet.

Aufgabe und Ziel des Fonds war und ist es, die weiterhin bestehenden Mehrkosten bei der Beschaffung von Fahrzeugen zwischen emissionsarmen und konventionellen Antriebsarten stadtintern abzufedern, ohne die jeweiligen Ämterbudgets einzeln erhöhen zu müssen. Hinzu kommt das Ziel, einen steuernden Gesamtüberblick über diese städtischen Beschaffungsvorgänge zu erhalten. Flankiert wird dies durch eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zur Beschaffung von Dienst-PKWs.

Auch ist der Fonds emissionsarmes Fahren als Maßnahme „M11 - Umstellung des Fuhrparks der LHS und des Landes“ Teil der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart. Auch das Land Baden-Württemberg sieht in diesem Fonds der Landeshauptstadt Stuttgart eine große Chance die Luftqualität in Stuttgart durch die schrittweise Umstellung des städtischen Fuhrparks im Rahmen des technisch Möglichen zu verbessern.

Aus dem Fonds werden seit 2016


bezuschusst.

Der städtische Fuhrpark besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Segmenten. Zum einen PKWs, zum anderen Spezialfahrzeuge (wie z.B. Kehrmaschinen, Müllfahrzeuge, Kanalspülfahrzeuge, Winterdienstfahrzeuge). Die PKW-Flotte (unter der Verwaltung der AWS) besteht derzeit aus 313 Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, die ohne besondere Vorkommnisse grundsätzlich 9 Jahre eingesetzt werden. Daraus folgt, dass durchschnittlich 35 Fahrzeuge pro Jahr zur Ersatzbeschaffung anstehen. Von diesen Fahrzeugen sind 298 bei den Fachämtern und Eigenbetrieben und 15 als zentraler Pool beim AWS stationiert. Um den CO2- bzw. Schadstoffausstoß der städtischen PKW-Flotte zu senken, wurden seit 2016 grundsätzlich nur noch Elektrofahrzeuge und andere emissionsarme Fahrzeuge beschafft.

Von den 313 durch die AWS verwalteten PKWs sind aktuell

- 140 konventionell angetriebene Fahrzeuge (Diesel / Benzin),

- 128 alternativ angetriebene Fahrzeuge (Elektro / Gas / Hybrid) und

- 45 alternativ angetriebene Fahrzeuge befinden sich 2021 im Zulauf.

Im Haushaltsjahr 2016 wurden zunächst einmalig 300.000 Euro für den „Fonds emissionsarmes Fahren“ zur Verfügung gestellt. Zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Fonds Teil das 2. Haushalspaket Mobilität (Mantelvorlage) und von 2018 bis 2021 mit jährlich 300.000 Euro ausgestattet. Davon wurden im Jahr 2018 einmalig 184.000 Euro für das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ und 2020 30.000 Euro als Ermächtigungsübertragung zur Förderung von "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen" aus dem Budget des Fonds in das Haushaltsjahr 2021verwendet. Insgesamt standen für die Aufgaben und Ziele des Fonds (einschließlich 2021) 1.286.000 Euro zur Verfügung.

Mit diesem Budget wurden insgesamt


Für das Haushaltsjahr 2021 stehen einschließlich zur Ermächtigungsübertragung angemeldeten Mitten insgesamt 357.800 Euro zur Verfügung. Davon sind bereits 53.100 Euro abgeflossen. Aufgrund der aktuell laufenden Fahrzeugausschreibung und bereits angemeldete Elektrifizierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass diese Mittel im laufenden Jahr vollständig abfließen.

Der 2016 angestoßene Umstellungsprozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Daher soll der Fonds emissionsarmes Fahren bis zur vollständigen Umstellung des städtischen Pkw-Fuhrparks auf emissionsarme Antriebstechnologie fortgesetzt werden, aber gleichwohl nur solange und soweit hierfür erhebliche Mehraufwendungen aufzubringen sind und diese nicht durch geringere jährliche Betriebskosten bspw. durch geringere Kraftstoff- und Wartungskosten kompensiert werden können. Aufgrund des turnusmäßigen, abschreibungsbedingten und damit zyklischen Austauschs der Fahrzeuge wird die vollständige Umstellung des Fuhrparks noch mindestens vier Jahre in Anspruch nehmen.

Ohne die Fortsetzung des „Fonds emissionsarmes Fahren“ ist die weitere Umstellung der PKW-Flotte des städtischen Fuhrparks auf emissionsarme Antriebstechnologie gefährdet, da die Ämter und Eigenbetriebe die dadurch entstehenden Mehrkosten aus ihren bestehenden Budgets nur unter Zurückstellung anderer, ebenfalls wichtigen Aufgaben tragen können.

Da allerdings inzwischen auch Bund und Land den Umstieg fördern, kann der Fonds von bisher 300.000 Euro/Jahr auf jährlich 200.000 Euro reduziert werden. Externe Förderbeträge werden selbstverständlich auf die innerstädtische Abfederung angerechnet. Allerdings ist es oft schwierig, städtische Beschaffungsvorgänge (europaweite öffentliche Ausschreibung) an der Bundes-/Landesförderung auszurichten, um diese in Anspruch zu nehmen.

Inzwischen werden und sollen zukünftig verstärkt immer mehr LKW und Sonderfahrzeuge (Müllsammler!) vollelektrisch angeboten werden und diese sogar in Varianten (Batterie vs. Wasserstoff). Aus diesem Grund könnte der Fonds zukünftig durchaus auch eine erweiterte Funktion übernehmen und das nicht erst, wenn die Umstellung im Pkw-Bereich abgeschlossen ist. Dazu wäre ggf. die Dienstanweisung des Oberbürgermeisters zu ändern und das Verfahren zu präzisieren.

Dieser Haushaltsposten ist auf jeden Fall für die nächsten Jahre überaus sinnvoll.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
810 420 Fonds
emissionsarmes Fahren
200
200
200
200
Finanzbedarf
200
200
200
200
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR, WFB und T haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Frank Nopper


Anlagen:

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