Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
224
11a
Verhandlung
Drucksache:
629/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin:
30.06.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Finanzierung von Schnelltests für Kinder in Tages-
einrichtungen und Tagespflege - ohne verordnete
Testpflicht
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.06.2021, GRDrs 629/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, das mit GRDrs 393/2021 überplanmäßig bereitgestellte Budget im Umfang von 2 Mio. EUR zur Beschaffung von Corona-Testkits unabhängig von einer durch Allgemeinverfügung oder Landesverordnung bestimmten Testpflicht für diesen Zweck einzusetzen und die Corona-Testkits für ein Testangebot in der Kindertagesbetreuung zu nutzen. Im Übrigen gelten die Festlegungen gemäß GRDrs 393/2021.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Der Antrag Nr. 234/2021 vom 29.06.2021 (PULS) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
In ihrem einführenden Sachvortrag geht BMin
Fezer
auf die Inhalte der GRDrs 629/2021 ein. Insbesondere führt sie aus, die am 25.06.2021 ausgelaufene Testpflicht in Kitas (2 Tests/Woche) habe nicht auf einer Landesverordnung, sondern auf einer Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart beruht. Diese Allgemeinverfügung sei Ende letzter Woche ausgelaufen, und gemeinsam mit dem Gesundheitsamt habe die Fachverwaltung überlegt, wie am sinnvollsten weiter vorgegangen werden solle. Theoretisch habe die Möglichkeit bestanden, die Allgemeinverfügung zu verlängern. Eine restriktivere Positionierung durch die Kommune als sie die Landesregierung vorsehe, setze jedoch eine besondere Situation in der jeweiligen Kommune voraus. Um also die Allgemeinverfügung verlängern zu können, müsste in der Landeshauptstadt eine schlechtere, eine über die Landesverordnung hinausgehende Infektionslage vorliegen. Dies, und dies sei das Resultat der Überprüfung der entsprechenden Daten, treffe aber nicht zu. Eine Überprüfung der Daten habe die Feststellung ergeben, dass der seitherige Testumfang in den Kitas nicht zu einer Feststellung von deutlich höheren Infektionszahlen geführt habe. Dies weiche von den Schulen ab. In den Schulen hätten die Tests zur Feststellung vieler Infektionen geführt, auch über die üblichen Bürgertestungen hinaus. Insofern sei es sinnvoll, in den Schulen weiter zu testen.
Zusammengefasst habe die Verwaltung keinen Grund gesehen, um die Allgemeinverfügung zu verlängern. Aus fachlicher Sicht werde es aber nach wie vor für sinnvoll angesehen, dass regelmäßige Tests in den Kitas vorgenommen werden, um in diesem Bereich ebenfalls einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu behalten. Vor diesem Hintergrund wolle die Verwaltung den Kita-Eltern vorschlagen, dass ihre Kinder zumindest einmal wöchentlich getestet werden. Dies könne natürlich ohnehin auf freiwilliger Basis gemacht werden, aber der vorgetragene Vorschlag ziele auch darauf ab, die Testwilligkeit weiterhin nicht zuletzt durch die Bereitstellung kostenloser Tests zu motivieren.
Mit den Möglichkeiten für "Lolli-Tests" für die Kitas habe man sich bereits vor geraumer Zeit befasst. Die Verwaltung stehe kurz vor einer Entscheidung, welcher Lolli-Test beschafft werden soll; die Prüfungen durch das Klinikum und das Gesundheitsamt seien noch nicht ganz abgeschlossen. Stand heute werde zu 95 % ein Umstieg auf Lolli-Tests oder 3 in 1-Tests erfolgen. Am kommenden Freitag würden die Träger informiert, in welche Richtung man sich bewegen werde. Heute sei sie allerdings noch nicht in der Lage zu berichten, für welchen Weg man sich entscheiden werde.
StR
Winter
(90/GRÜNE), StRin
Ripsam
(CDU), StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StRin
Meergans
(SPD), StRin
Yüksel
(FDP), StRin
von Stein
(FW) und StRin
Schumann
(PULS) begrüßen, dass in den Kitas weiterhin ein Testangebot erfolgen soll.
Zum Anliegen des Antrags Nr. 234/2021 äußern sich StR
Winter,
StRin
Ripsam,
StR
Rockenbauch,
StRin
Meergans
und StRin
Yüksel
unter der Voraussetzung, dass die Lolli-Tests angenehmer für die Kinder, aber auch verlässlich sind, zustimmend. Darüber zeigt sich StRin
Schumann,
die kurz auf den von ihrer Fraktionsgemeinschaft gestellten Antrag eingeht, erfreut. Sie hofft, dass die abschließenden Testergebnisse zu einer Beschaffung von Lolli-Tests führen.
Nach Kenntnis von StRin
von Stein
ist bei der Akzeptanz von Nasaltests die Ansprache der Kinder entscheidend. Wenn beispielsweise von "Kitzeltests" gesprochen werde, würden diese von den Kindern als erheiternd bzw. unkompliziert eingeschätzt. Davon, dass ein Großteil der Kinder sich von diesen Tests nur schwer überzeugen lässt, geht dagegen StRin
Schumann
aus.
Nachdem StRin
Meergans
um eine Erläuterung bittet, weshalb die Verwaltung in den Kitas nicht mehr zweimal, sondern lediglich noch einmal pro Woche testen will, trägt die
Bürgermeisterin
vor, durch die Auswertung der Schnelltests an den Kitas im Zeitraum März bis Juni 2021 (2 Tests/Woche) sei festgestellt worden, dass sich lediglich 0,06 % positive Testergebnisse ergeben haben. Daher werde es nun als verantwortbar angesehen, nur noch einen Test/Woche vorzusehen. Sofern notwendig, könne mit kurzer Vorlaufzeit die Testanzahl wieder erhöht werden. Zu Beginn der Sommerferien müsse ohnehin über das weitere Vorgehen neu entschieden werden.
Am Ende der Aussprache bringt StRin
Schumann
zum Ausdruck, dass ihre Fraktionsgemeinschaft den Antrag Nr. 234/2021 erst nach einer positiven Lolli-Test-Beschaf-fungsentscheidung als erledigt betrachtet. Zugesagt wird von BMin
Fezer,
dass der Gemeinderat, sobald die Entscheidung getroffen ist, informiert wird.
Abschließend stellt BMin
Fezer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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