Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
324
75
VerhandlungDrucksache:
129/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 21.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt th
Betreff: Ausweitung der Tarif+-Zulage und der SuE-Zulage auf bisher nicht begünstigte Beschäftigte, Sach- und Umsetzungsbeschluss zum Antrag Nr. 19/2023

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 06.03.2023, öffentlich, Nr. 20
Ergebnis: Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss vom 19.06.2023, öffentlich, Nr. 58
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 10.05.2023, GRDrs 129/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Tarif+-Zulage in Höhe von 100 EUR brutto/Vollzeitkraft (VZK) wird rückwirkend zum 01.01.2023 für alle SuE-Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, die bisher keine Tarif+-Zulage erhalten sowie für alle SuE-Beschäftigten in der Schulkindbetreuung einschließlich der pflegerischen Kräfte in den SBBZ, zunächst mit der Laufzeit der bestehenden Zulage bis 31.12.2024, gewährt. Ab 2025 erfolgt eine Abschmelzung der Zulage um jährlich 25 %.

2. Die SuE-Zulage gem. Änderung des TVöD SuE vom 18.05.2022 wird auf freiwilliger Basis für die bisher nicht berücksichtigten Beschäftigten im SuE-Tarif der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 180 EUR brutto/VZK monatlich, zunächst befristet bis 31.12.2025 gewährt. Eine Umwandlung der freiwilligen Zulage in Regenerationstage ist nicht möglich.

3. Die Zulagen unter Ziffer 1 und 2 werden im Rahmen der Förderung freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der bestehenden Förderbestimmungen gefördert.

4. Den finanziellen Auswirkungen wird wie in Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, zugestimmt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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