Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
175
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VerhandlungDrucksache:
156/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 18.05.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Ergänzende Beauftragung Rahmenplan
Stuttgart Rosenstein

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik, vom 17.05.2022, öffentl., Nr. 145
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 11.05.2022, GRDrs 156/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Erhöhung der Aufwendungen zur Rahmenplanung Stuttgart Rosenstein in Höhe von 656.060 EUR brutto (wie in den Beschlussziffern 3 bis 6 dargestellt), den optionalen Leistungen in Höhe von 138.831 EUR brutto (wie in der Beschlussziffer 2 dargestellt) und dem neuen Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 1.568.100 EUR brutto (gegenüber der GRDrs 1257/2019) wird Kenntnis genommen. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen, Amtsbereich 6107010 Stadtplanung, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

2. Von der erfolgten Beauftragung optionaler Leistungen mit Kosten in Höhe von 138.831 EUR brutto entsprechend des Angebots der asp Architekten GmbH (GRDrs 1257/2019 Beauftragung Rahmenplan Rosenstein) wird Kenntnis genommen.

3. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von 352.810 EUR brutto aufgrund veränderter planerischer Rahmenbedingungen wird zugestimmt.
4. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von maximal 195.000 EUR brutto bis zum Abschluss der Rahmenplanung wird zugestimmt.

5. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von maximal 19.000·EUR brutto für Werkstattgespräche zum Rahmenplanprozess wird zugestimmt.

6. Den weiteren Planungsleistungen in Höhe von 89.250 EUR brutto aufgrund der zwingenden Abstimmung der Planung im Teilgebiet C1 mit dem Bebauungsplanverfahren Stuttgart 151 wird zugestimmt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschussantrag ohne Aussprache bei 2 Stimmenthaltungen einmütig zu.
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