Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
2
4
Verhandlung
Drucksache:
737/2010
GZ:
StU
Sitzungstermin:
26.01.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
st
Betreff:
Sanierung Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete
- Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets -
- Zurückstellung -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.12.2010, öffentlich, Nr. 509
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.12.2010, öffentlich, Nr. 533
Verwaltungsausschuss vom 15.12.2010, öffentlich, Nr. 409
Gemeinderat vom 16.12.2010, öffentlich, Nr. 237
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.01.2010, öffentlich, Nr. 8
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.12.2010, GRDrs 862/2010, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2010 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randge-biete- vom 15.03.2001 wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 09.11.2010. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Dieser Tagesordnungspunkt wird erneut
zurückgestellt.
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