Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
737/2010
GZ:
StU
Sitzungstermin: 26.01.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe st
Betreff: Sanierung Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete
- Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets -
- Zurückstellung -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.12.2010, öffentlich, Nr. 509

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.12.2010, öffentlich, Nr. 533

Verwaltungsausschuss vom 15.12.2010, öffentlich, Nr. 409

Gemeinderat vom 16.12.2010, öffentlich, Nr. 237

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.01.2010, öffentlich, Nr. 8

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 16.12.2010, GRDrs 862/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am XX.XX.2010 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C 1, Innerer Nordbahnhof und Randge-biete- vom 15.03.2001 wird aufgehoben.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 09.11.2010. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 2 beigefügt.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Dieser Tagesordnungspunkt wird erneut zurückgestellt.


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