Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1198/2013
Stuttgart,
11/05/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Stuttgart 21 Mietzahlung der Bahn

Beantwortung / Stellungnahme



Im Kaufvertrag zum Erwerb der Teilgebiete A2, A3, B, C und D wurde der Deutschen Bahn AG auf Grund des bestehenden und noch weiterzuführenden Eisenbahnbetriebs ein unentgeltliches Nutzungsrecht bis zur Freimachung der Flächen eingeräumt und als Anlage zum Kaufvertrag eine entsprechende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die unentgeltliche Nutzung der Flächen ist durch entsprechende Abzinsung beim Kaufpreis berücksichtigt worden.

Teilflächen im Gebiet C 1 wurden vertragsgemäß zum 01.07.2004, 31.12.2004 und 31.12.2010 an die Landeshauptstadt übergeben. Mit Beschluss des Gemeinderats vom
4. Oktober 2007 (GRDrs 790/2007) wurde die Freimachungsfrist für die restlichen Flächen und damit die unentgeltliche Nutzung dieser Flächen bis 31. Dezember 2020 verlängert. Die zugrunde liegenden Verträge wurden entsprechend angepasst.

Sollte die Bahn den Freimachungszeitpunkt 31.12.2020 nicht einhalten, ist sie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.

Aus vertragsrechtlichen Gründen ist eine einseitige Änderung des Kaufvertrages und damit eine Erhebung eines Nutzungsentgeltes nicht möglich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

460/2013 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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