Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0045-01
GRDrs 453/2010
Stuttgart,
07/19/2010



Zuschuss an den Ring politischer Jugend und Änderung der Kriterien der Zuschussgewährung ab 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich22.09.2010



Beschlußantrag:

1. Dem Ring politischer Jugend Kreisausschuss Stuttgart (RpJ) wird für die in den Jahren 2007 und 2008 durchgeführten politischen Bildungsmaßnahmen ein Zuschuss von insgesamt 26.000 € (je 13.000 € für die Jahre 2007 und 2008) unter der Bedingung gewährt, dass bei der internen Zuschussaufteilung ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigt.

2. Der Zuschuss wird gedeckt aus Mitteln des Teilergebnishaushalts 2010 – THH 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

3. Für den Zuschuss gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.

4. Ab dem Abrechnungsjahr 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt: 5. Eine Zuschussgewährung entfällt, wenn vom RpJ nicht mindestens die Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung pro Kalenderjahr nachgewiesen wird sowie wenn die Abrechnungsunterlagen nicht vollständig bis zum 30. September des jeweils folgenden Kalenderjahres vorliegen.


Begründung:


Zu Beschlussantrag Ziff. 1 und 2:
Der RpJ erhält bisher jährlich einen städtischen Zuschuss zur Durchführung politischer Jugendbildungsarbeit. Der Zuschuss wird zum einen für gemeinsame Veranstaltungen des RpJ und für Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen (Junge Union, Jungsozialisten, Junge Liberale und Grüne Jugend) gewährt. Zum anderen erhalten die politischen Jugendorganisationen Zuschüsse für politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienen. Außerdem werden die Verwaltungskosten der politischen Jugendorganisationen anteilig gefördert.

Der RpJ bzw. dessen Mitglieder haben die Zuschussgewährung für die Jahre 2007 und 2008 beantragt und die erforderlichen Abrechungsunterlagen im April 2010 eingereicht. Die nachgewiesenen zuschussfähigen Aufwendungen übersteigen den jährlich zur Verfügung stehenden Zuschussbetrag, der Zuschuss wird insoweit in voller Höhe von jeweils 13.000 an den RpJ Kreisausschuss Stuttgart ausbezahlt.

Die für das Jahr 2007 nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtaufwendungen beliefen sich auf insgesamt 19.545,74 € und verteilen sich folgendermaßen:

Junge Union
7.479,42
Jungsozialisten
7.568,87
Junge Liberale
2.306,08
Grüne Jugend
2.191,37
Gesamt
19.545,74

Die für das Jahr 2008 nachgewiesenen zuschussfähigen Gesamtaufwendungen beliefen sich auf insgesamt 18.772,47 € und verteilen sich folgendermaßen:

Junge Union
8.998,87
Jungsozialisten
4.772,44
Junge Liberale
3.063,50
Grüne Jugend
1.937,66
Gesamt
18.772,47

Diese zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) und unter Berücksichtigung der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.

Zu Beschlussantrag Ziff. 4:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 ist der GR-Antrag 618/2009 (Dr. Rolf Schlierer, REP), den RpJ-Zuschuss ersatzlos zu streichen, abgelehnt worden.
Der Gemeinderat hat (vgl. GRDrs 1114/2009) in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen, dass künftig im RpJ Kreisausschuss Stuttgart Jugendorganisationen aller im Gemeinderat vertretenen Parteien Mitglied werden können und der Zuschuss nur noch für die im Beschlussantrag Ziff. 4 genannten Veranstaltungen gewährt wird. Einzelheiten der Zuschussgewährung sind einer späteren Beschlussfassung vorbehalten worden.

Der Vorstand Ring politischer Jugend Kreisausschuss Stuttgart sowie die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sind über die bevorstehenden Neuregelung kurz vor Jahresende 2009 schriftlich informiert worden.

Mit der Regelung, die Zuschusshöhe an den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat zu orientieren, soll eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage für die Zuschussbemessung eingeführt werden. Bisher hatte sich die Zuschusshöhe ausschließlich nach der Höhe der geltend gemachten anerkannten Aufwendungen gerichtet.

Modellrechnung, basierend auf den bisherigen Mitgliedern des RpJ und anhand der Abrechung 2008:
anerkannte
Aufwendungen
maßgebliche GR-Sitze
rechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend vom max. Zuschuss von 13.000 Euro
und 48 GR-Sitzen

je
270,833 €
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten Aufwendungen
Junge Union
8.998,87
15
4.062,50
Jungsozialisten
4.772,44
10
2.708,33
Junge Liberale
3.063,50
7
1.895,83
Grüne Jugend
1.937,66
16
1.937,66
(4.333,33 Höchstbetrag)
Gesamtaufwendungen
18.772,47
48
Summe Zuschuss
10.604,32 €
(13.000 Höchstbetrag)

Zu Beschlussantrag Ziff. 5:
Bereits im Kalenderjahr 2002 hatte der Gemeinderat Kritik daran geübt, dass der RpJ so gut wie keine gemeinsamen Veranstaltungen mehr durchführe. Das entspricht weder den Vorstellungen des Gemeinderats noch dem Auftrag des RpJ für die politische Bildungsarbeit. Zugleich soll eine deutlich zeitnähere Zuschussabrechnung gewährleistet werden.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB weist auf eine fehlende Regelung hin, ob und wie verbleibende Zuschussmittel verteilt werden sollen..

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

618/2009 Dr. Rolf Schlierer (REP), GRDrs. 1114/2009



Klaus-Peter Murawski

Anlagen

Keine




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