Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 629/2021
Stuttgart,
06/28/2021



Finanzierung von Schnelltests für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege - ohne verordnete Testpflicht



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich30.06.2021



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, das mit GRDrs 393/2021 überplanmäßig bereitgestellte Budget im Umfang von 2 Mio. EUR zur Beschaffung von Corona-Testkits unabhängig von einer durch Allgemeinverfügung oder Landesverordnung bestimmten Testpflicht für diesen Zweck einzusetzen und die Corona-Testkits für ein Testangebot in der Kindertagesbetreuung zu nutzen. Im Übrigen gelten die Festlegungen gemäß GRDrs 393/2021.




Begründung:


Sachverhalt

Mit GRDrs 393/2021 wurde die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen der mit Allgemeinverfügung festgelegten Testpflicht in Kitas, als Inhouse-Geschäft vom Klinikum Stuttgart Corona-Selbsttestkits mit einem Finanzvolumen von 2 Mio. EUR zu beschaffen.

Nachdem die Testpflicht zum 25.06.2021 endet, ist es erforderlich, neue Festlegungen hinsichtlich der Testungen in Kitas zu treffen.

Die Sieben-Tages-Inzidenz bei Kindern von 3 bis 5 Jahren in Stuttgart liegt mit Stand 17.06.2021 bei 48,3, bei Kindern von 0 bis 2 Jahren liegt sie bei 0. Die bisherige Testung über Selbsttests im Zeitraum Ende April bis Mitte Juni, durchgeführt von den Eltern, hat 0,06% positive Schnelltests ergeben. Die Fortsetzung der verfügten Pflicht zur zweimaligen Testung pro Woche als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung (bei Kindern über 3 Jahren) lässt sich nach Auffassung der Verwaltung mit den vorliegenden Zahlen nicht mehr begründen.

Im schulischen Bereich wird nach derzeitigem Stand bis zu den Sommerferien an der Testung der Schüler*innen festgehalten. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bundeskabinett durch Beschluss am 23.06.2021 verlängert und enthält nach wie vor eine Verpflichtung der Arbeitgeber zu einem zweimaligen Testangebot pro Woche für die Mitarbeiterschaft. Auch in anderen Lebensbereichen sind Testungen verpflichtend. Allein für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und -pflege werden keine Testungen vorgeschrieben. Auch mit Blick auf die neue Delta-Mutante des SARS-CoV2-Virus soll von Seiten der Landeshauptstadt Stuttgart das Angebot für eine einmalige Testung pro Woche im Bereich der Kindertageseinrichtungen und -pflege gemacht werden.

Mit GRDrs 393/2021 wurde dem Jugendamt ein Budget für die Beschaffung von Selbsttests in Koppelung an die über die Allgemeinverfügung ausgesprochene Testpflicht in Höhe von 2 Mio. EUR zu Verfügung gestellt. Von diesem Budget sind aktuell 1,023 Mio. EUR für die Bestellung von Tests verwendet worden. Die Kindertagesstätten sind aktuell mit Tests bis zum 25. Juni 2021 (Ende der derzeit gültigen Allgemeinverfügung) versorgt. Die Stadt hat momentan 55.000 Tests für die Testung von Kindern auf Lager. Dieser Lagerbestand wurde vorsorglich angeschafft, um bei einer eventuellen Verlängerung der Testpflicht die Lieferungen für eine Woche sicherstellen zu können. Eine Neubestellung von Tests benötigt 14 Tage Vorlauf.

In ganz Stuttgart werden ca. 30.000 Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege betreut. Sollten alle Eltern ihr Kind einmal die Woche testen (auch Kinder unter 3 Jahren), sind demnach rund 30.000 Tests notwendig. Für die Beschaffung entstehen Kosten in Höhe von maximal 180.000 EUR bei einem Preis von 6 EUR pro Test. Je nach gewähltem Test – abhängig von der Empfehlung des Gesundheitsamts – können auch geringere Marktpreise erzielt werden.

Die Zeit bis zu den Sommerferien beträgt dreieinhalb Wochen (KW 26 bis Mitte KW 29); die Sommerferien gehen sechseinhalb Wochen (Mitte KW 29 bis einschließlich KW 36). Der aktuelle Lagerbestand bildet den Bedarf von (mindestens) 2 Wochen ab. Es ist bei Wegfall der Testpflicht zu vermuten, dass zahlreiche Eltern die Testung, auch in Form eines Testangebotes, nicht in Anspruch nehmen werden. Während der Sommerfreien ist die Zahl der in den Einrichtungen betreuten Kinder in aller Regel geringer, so dass die benötigte Testmenge mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem mit GRDrs 393/2021 bereitgestellten Budget sichergestellt werden kann.


Vorschläge zum weiteren Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, den Eltern mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und
-pflege ab 28.06.2021 zunächst bis zu den Sommerferien ein Testangebot zu machen. Hierfür sind Corona-Testkits vorzuhalten, die es den Eltern ermöglichen, ihre Kinder einmal in der Woche zu testen. Dieses Angebot kann bei Bedarf und in Abhängigkeit der Pandemie-Lage von der Verwaltung bis zum Ende der Sommerferien verlängert werden. Die Inanspruchnahme des Testangebotes ist freiwillig, wird aber von Seiten der Stadt empfohlen, um möglichst frühzeitig Infektionsketten zu entdecken und die Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart zu stärken.


Rückblick:
Bisher wurden Testkits (Nasaltests) in folgendem Umfang beschafft:

Eilentscheidung Herr OBM Dr. Nopper 120.000
GRDrs 313/2021 240.000
GRDrs 393/2021 165.000
Gesamt: beschaffte Testkits 525.000
davon noch nicht verteilt (Stand: 23.06.2021) 55.000

Sofern vom Gesundheitsamt alternativ geeignete Tests (z.B. Lollitest oder 3 in 1-Tests) für die Testung bei Kindern empfohlen werden, und diese vom Klinikum zeitnah geordert werden können, wird dies bei weiteren Testbestellungen berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Über den in GRDrs 393/2021 hinaus bezifferten Mehraufwand sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und SI haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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