Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 459/2023
Stuttgart,
06/09/2023



Stiftung Kunstmuseum gGmbH
Jahresabschluss 2022




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich21.06.2023



Beschlußantrag:

1. Die Vertreter*innen der Landeshauptstadt Stuttgart werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH

2. Für das Jahr 2023 wird der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von 5.943.000 EUR sowie eines Kapitalzuschusses zum Erwerb von Kunstwerken („Kunstankaufetat“) in Höhe von 250.000 EUR zugestimmt.

Hinweis:
Mitglieder des Stiftungsrats der Stiftung Kunstmuseum gGmbH sind bei
Beschlussziffer 1d (Entlastung des Stiftungsrats) befangen und dürfen an der Beratung
und Beschlussfassung nicht teilnehmen.




Begründung:


Das Stammkapital der Stiftung Kunstmuseum gGmbH (Kunstmuseum) in Höhe von
100 TEUR wird zu 100 % von der Landeshauptstadt Stuttgart gehalten.

Das Geschäftsjahr 2022 schloss mit einem Jahresüberschuss von 2.410 TEUR (VJ 823 TEUR). Allerdings erhielt das Kunstmuseum Schenkungen in Höhe von fast 4 Mio. EUR (Vorjahr 165 TEUR), die zwar die Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und das Anlagevermögen in der Bilanz erhöhen, aber keinen positiven Effekt auf die Liquiditätslage haben. Betrachtet man das Jahresergebnis ohne diese Schenkungen, so ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von – 1.561 TEUR.

Das Jahr 2022 ist wieder weitgehend normal und ohne Schließtage verlaufen. Die Anzahl der Besucher*innen lag erfreulicherweise bei annähernd 200.000, damit wesentlich höher, als die geplanten 130.000 und auch über den Zahlen des Jahres 2019. Die Umsatzerlöse lagen in 2022 daher mit 1.478 TEUR weit über denen des Vorjahres (655 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge waren mit 1.056 TEUR fast auf gleichen Niveau wie in 2021 (1.043 TEUR). Die im Vorjahr erhaltene Corona-Hilfe (255 TEUR) konnte in 2022 hauptsächlich durch die höhere Akquise von Drittmitteln ausgeglichen werden (812 TEUR in 2022 ggü. 631 TEUR in 2021).

Wie geplant stiegen die Zuschüsse der LHS ggü. dem Vorjahr (5.658 TEUR) auf 5.960 TEUR an. Diese wurden zwar ausbezahlt, aber noch nicht vollständig verwendet. (Umsetzung „Klimatisierung Werkstatt“ und „digitales Ticketsystem“ erfolgt erst in 2023.) Die Erträge weisen daher nur 5.850 TEUR als Zuschuss aus.

Der Materialaufwand (inkl. bezogene Leistungen) ist ggü. dem Vorjahr von 1.902 TEUR auf 3.317 TEUR stark angestiegen (+1.389 TEUR). Gründe sind die geringen Aufwendungen in 2021 aufgrund der Schließzeiten, der hohe Materialeinsatz der Ausstellung Tobias Rehberger und die inflationsbedingten Preissteigerungen. Dies macht sich bei den Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen besonders bemerkbar. Vor allem im Bereich Bewachung schlägt sich der stark gestiegene Mindestlohn nieder. Vergleicht man die Bewachungskosten in 2022 (1.450 TEUR) mit den Kosten im „Normaljahr“ 2019 (1.241 TEUR), so ergibt sich eine Steigerung von 17%.

Der Personalaufwand 2022 lag mit 2.268 TEUR ca. 10% (+213 TEUR) über dem Jahr 2021. Die Gründe liegen in der Erhöhung der Gehälter um ca. 2% (angelehnt an TVöD), der neuen Stelle in der Verwaltung seit September 2021, der vorübergehenden Einstellung zum Ausgleich krankheitsbedingter Ausfälle einer städtischen Mitarbeiterin und an dem neuen Mitarbeiter für das mobile Atelier KuBUS. Letzterer wird aber durch Drittmittel finanziert.

Die neuen digitalen Produkte wurden im Laufe des Jahres 2022 mit ca. 887 TEUR aktiviert. Da deren Nutzungsdauer in der Regel nur bei durchschnittlich 5 Jahren liegt, sind die Abschreibungen ggü. dem Vorjahr von 114 TEUR auf 236 TEUR angestiegen.

Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 4.124 TEUR gegenüber dem Vorjahr mit 2.611 TEUR, d.h. um 58 % gestiegen. Hierin enthalten sind die Gebäudekosten mit der Raummiete (plus neues Depot ab August 2021, plus Indexpreisbedingte Erhöhung der Miete Bürogebäude), den Nebenkosten (gestiegene Energiekosten) und den Instandhaltungen (steigende Handwerker- und Wartungskosten). Alleine die Nebenkosten sind um 519 TEUR von 707 TEUR auf 1.225 TEUR gestiegen. Hinzu kommen einige Sondereffekte. So wurden die Wartungskosten für die Einbruchsanlage für die Jahre 2020 bis 2022 noch nicht berechnet, dafür mussten nun Rückstellungen in Höhe von 245 TEUR gebildet werden.

Gegenüber dem Wirtschaftsplan mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.082 TEUR wird das Ergebnis mit nunmehr +2.410 TEUR um 3.492 TEUR besser. Vergleicht man das Planergebnis aber mit dem Ist ohne Schenkungen (- 1.561 TEUR), dann ergibt sich trotz erhöhter Umsatzerlöse eine Verschlechterung in Höhe von - 479 TEUR.

Ausblick
Die liquiden Mittel des Kunstmuseums hatten sich in den letzten Jahren bis 2021 entgegen der Planung positiv entwickelt. In den Jahren 2020 und 2021 lag der Grund hauptsächlich in den corona-bedingten Schließzeiten und den damit verbundenen geringeren Kosten für Ausstellungen (Material, Druckerzeugnisse, Bewachung…) und Gebäude. Außerdem erhielt das Kunstmuseum im Jahr 2021 Corona-Hilfen in Höhe von 255 TEUR.
Aus diesem Grund hatte das KMS trotz negativem Planergebnis 2022 (- 1.082 TEUR) für das Jahr 2022 keine Zuschusserhöhung erhalten. Der Bestand der liquiden Mittel sank daher im Jahr 2022 um fast 900 TEUR auf 2.949 TEUR zum 31.12.2022.

Da auch der Zuschuss für das Jahr 2023 aufgrund der immer noch guten Liquiditätslage trotz negativer Ergebnisplanung (-2.315 TEUR) wiederum auf dem gleichen Niveau wie 2022 blieb, wird die Liquidität nochmals sinken. Das Kunstmuseum geht davon aus, dass aufgrund weiterhin steigenden Energiepreisen und erhöhten Personalkosten das Ergebnis sich derart verschlechtert, dass die vorhandene Liquidität bei gleichbleibendem Gesellschafterzuschuss im Jahr 2024 nicht ausreichen wird. Daher wird die Geschäftsführung für den Doppelhaushalt 2024_2025 ff entsprechend höhere Zuschüsse beantragen.

Der Jahresabschluss der Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMS & Dumann GmbH aus Stuttgart geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung gemäß § 53 HGrG ergab keine Beanstandungen.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss mit Lagebericht
(Anlage) verwiesen. Der Stiftungsrat hat den Jahresabschluss am 22. Mai 2023 behandelt.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlagen
Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung



Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen




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