Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
484
1
Verhandlung
Drucksache:
968/2013
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
20.11.2013
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Vaas (StKäm)
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Beteiligungsbericht 2012 der Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 08.11.2013, öffentlich, Nr. 155
Ergebnis: Kenntnisnahme
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 24.10.2013, GRDrs 968/2013.
Von Herrn
Vaas
wird insbesondere vorgetragen, die Unternehmen, welche die Stadt in Beteiligungsgesellschaften ausgegliedert hat bzw. die in organisatorische Eigenbetriebe gegliedert sind, wiesen eine Bilanzsumme von 4,8 Mrd. €/Jahr, Umsatzerlöse in Höhe von 1,3 Mrd. €/Jahr und eine sehr gute Kapitalausstattung (Eigenkapitalquote ca. 36 %) auf. Die Beteiligungsunternehmen seien mit über 10.000 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern ein wichtiger Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.
Bekanntlich stünden die Unternehmen wie das Klinikum Stuttgart (KS) und die SSB vor großen Herausforderungen. Dasselbe treffe auf die Stadtwerke Stuttgart (SWS) zu. Im Bericht werde bezogen auf die SWS noch von geplanten Investitionen gesprochen, zwischenzeitlich seien diese im Jahr 2013 in Windkraftanlagen getätigt worden. Nicht zuletzt durch die SWS werde der Bericht in den kommenden Jahren noch etwas umfangreicher.
Herausforderungen stünden zudem durch die anstehenden Tarifverhandlungen sowie die rückläufigen Zuschüsse des Bundes und des Landes wie etwa für den ÖPNV an. Die Beteiligungsunternehmen müssten von daher weiter auf ihre Effizienz achten.
Die Fraktionen und die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE bedanken sich für den Beteiligungsbericht 2012. Die Aufmachung, die Übersichtlichkeit und die Aussagekraft des Berichts werden durchweg gelobt.
An die Verwaltung richtet StR
Kotz
(CDU) die Bitte, den Gemeinderat bei Unsicherheiten stärker einzubeziehen, damit Richtungsentscheidungen gemeinsam getroffen werden können. Von StR
Kanzleiter
(SPD) wird die Bedeutung des Konzerns Stadt Stuttgart hervorgehoben. Dazu merkt EBM
Föll
an, die Landeshauptstadt sei mit der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen (ohne LBBW) zweitgrößter Arbeitgeber in Stuttgart. Das Investitionsvolumen der Beteiligungen und Eigenbetriebe mit ca. 300 Mio. € sei im Prinzip so hoch wie in etwa das durchschnittliche Investitionsvolumen des Stadthaushaltes.
Im Konzernabschluss der Beteiligungen und Eigenbetriebe sei die Beteiligung der Stadt an der LBBW nicht berücksichtigt. Ansonsten würden aufgrund der Dimension der Bank alle anderen Beteiligungen untergehen und der Konzernabschluss der Beteiligungen und Eigenbetriebe hätte seine Aussagekraft verloren.
Der Beteiligungsbericht, und damit bestätigt er StR
Zeeb
(FW), diene der Transparenz. Die in Stuttgart gelebte Transparenz durch den Beteiligungsbericht sei im Vergleich zu anderen Städten vorbildlich. Es würden in einem Umfang Informationen bereitgestellt, der weit über die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts hinausgeht und auch weit die Standards anderer Städte übersteigt. Dies halte er aber für richtig; die Unternehmen agierten mit öffentlichen Mitteln, und dort, wo mit öffentlichen Mitteln gearbeitet wird, sei Transparenz angesagt.
StRin
Fischer
(90/GRÜNE) und StR
Kotz
sprechen von einer ordentlichen Eigenkapitalquote. Dieses, so der
Erste Bürgermeister
, müsse differenziert bewertet werden. Für die in privaten Rechtsformen organisierten Beteiligungsunternehmen sei die Eigenkapitalquote in der Tat von einer gewissen Relevanz. Dort übersteige sie den Durchschnittswert von 35,9 %. Geringere Eigenkapitalquoten wiesen die Eigenbetriebe auf (durchschnittlich unter 35,9 %). Dies sei im Grundsatz auch in Ordnung, da ein Eigenbetrieb keine eigenständige Rechtsform darstellt, sondern im Grunde genommen nichts anderes als eine ausgegliederte Sonderrechnung der Landeshauptstadt ist. Rechtsträgerin von einem Eigenbetrieb sei die Stadt als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft. Insoweit sei für die Eigenbetriebe die finanzielle Situation der Mutter relevanter. Bonitäten würden bei Eigenbetrieben nicht auf die Betriebe selbst abgestellt, sondern diese richteten sich nach der finanziellen Situation der Stadt. Schließlich hafte die Stadt ja auch für die Rechtsgeschäfte der Eigenbetriebe wie für die Rechtsgeschäfte der städtischen Ämter.
StRin
Fischer
erinnert, im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen sei zum Personal zugesagt worden, künftig neben der Stellenanzahl auch die Anzahl der weiblichen und männlichen Beschäftigten sowie die Entwicklung der Beschäftigten mit Migrationshintergrund auszuweisen. Dafür, dass dem Gemeinderat in Zukunft ähnlich wie bei der Stadtverwaltung ein Personalbericht vorgelegt wird, sprechen sich StR
Kanzleiter
, StR
Klingler
(FDP) und StR
Adler
(SÖS und LINKE) aus. StR
Kanzleiter
nennt dabei die Stichworte quantitative/qualitative Entwicklung bei den Beschäftigten, Gleichberechtigung, Entwicklungschancen und Migrationshintergründe. Laut EBM
Föll
wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen zugesagt, in den nächsten Beteiligungsbericht Personalstrukturdaten der Beschäftigten aufzunehmen, um die Strukturierung und Vielfalt darzustellen. Im Umfang des Personalberichts für die Stadtverwaltung sei dies aber aufgrund begrenzter Personalkapazitäten der Abteilung von Herrn Vaas nicht leistbar. Diese Abteilung verfüge insgesamt über 13,8 Stellen. Damit würden aber nicht nur die städtischen Beteiligungen, sondern auch die gesamten Steuerangelegenheiten einschließlich der Betriebe gewerblicher Art der Stadt sowie die komplette Anlagenrechnung für die Stadtverwaltung begleitet/abgewickelt. Bekanntlich bedürften einige Beteiligungen einer sehr intensiven Begleitung durch die Beteiligungsverwaltung (z. B. SWS, SSB). Viel Zeit würden zudem Themen wie Umsatzsteuerpflicht auf Gesellschafterzuschüsse im Bereich der Marketinggesellschaften in Anspruch nehmen. Entsprechend der erfolgten Zusage erfolge also in Zukunft eine differenziertere Darstellung, aber der Standard des Personalberichts für die Stadtverwaltung werde nicht erreicht werden können. Sollte der Gemeinderat bei der Bewertung des Beteiligungsberichts 2013 zur Auffassung gelangen, dass dieses nicht ausreicht, müssten der Beteiligungsabteilung bei der Stadtkämmerei zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt werden. Die Abteilung 20-3 befinde sich heute schon an der Grenze der Belastbarkeit.
Gegenüber den Stadträten Kanzleiter und Adler informiert der Vorsitzende weiter, alle Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt seien Mitglied im KAV. Diese würden damit mit Ausnahme der Stiftung Kunstmuseum gGmbH der Tarifbindung unterliegen. In der Vergangenheit habe man für die Stiftung Kunstmuseum gGmbH diese Regelung beschlossen. Diese tariflich gebundenen Betriebe wendeten die Tarifverträge korrekt an.
Zur Frage von StR
Adler
, ob Geschäftsführungen noch andere Aufgaben wahrnehmen, informiert der
Vorsitzende
, in den Geschäftsführerverträgen seien Regelungen bezüglich der Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten enthalten. Die Genehmigungspflicht obliege den Aufsichtsräten, in denen die Mitglieder des Gemeinderates umfänglich vertreten sind. Vielfach würden die Geschäftsführungen in branchen- bzw. unternehmenszweckbezogenen Verbänden ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen. Solche Präsenzen seien aktiv gewünscht, um einerseits die Interessenslage ihres Unternehmens und der Stadt einzubringen und um andererseits vom dortigen Knowhow für das Unternehmen und für die Landeshauptstadt zu profitieren. In wenigen Fällen gebe es genehmigte in der Regel geringfügig vergütete Nebentätigkeiten. Weitere Regelungen gebe es für den Fall, dass bestimmte Grenzen überschritten werden. Dann bestünden im Einzelfall entsprechende Abführungspflichten. Vom Grundsatz her gebe es bei den Geschäftsführungen wenig vergütete Nebentätigkeiten.
Zum Ende der Aussprache schlägt EBM Föll dem Ausschuss als nächstes im Verwaltungsausschuss zu behandelnde Schwerpunktthema das Thema SSB/Finanzierung öffentlicher Nahverkehr vor. Diese Beratung soll nach der Sommerpause 2014 stattfinden. Gegen diesen Vorschlag erheben sich keine Einwendungen.
EBM
Föll
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 968/2013
Kenntnis genommen
.
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