Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 842/2014
Stuttgart,
11/17/2014



Netzwerk kulturelle Bildung in Stuttgart
Kulturelle Pilotprojekte in der Ganztagesgrundschule




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Vorberatung
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.12.2014
17.12.2014
24.02.2015



Beschlußantrag:

1. Der Sachstandsbericht zur kulturellen Bildung in der verbindlichen Ganztagesgrundschule (bisher: gebundene Ganztagesgrundschule) und der Ganztagesgrundschule in Wahlform (bisher: teilgebundene Ganztagesgrundschule) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten Überlegungen weiterzuentwickeln und auszubauen.

3. Den in Anlage 2 dargestellten Pilotprojekten wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014/2015 hat der Gemeinderat
ab 2014 Ressourcen für das Thema kulturelle Bildung zur Verfügung gestellt (vgl. GRDrs 1129/2013).


Am 1. Juli 2014 hat das „Netzwerk Kulturelle Bildung“ im Kulturamt seine Tätigkeit aufgenommen. Das Netzwerk ist beratend, qualifizierend und vermittelnd für die kulturschaffenden Vereine und Einrichtungen sowie für Schulen und Träger der Jugendhilfe tätig.

Erster Aufgabenschwerpunkt ist der Aufbau eines Kulturangebots in der verbindlichen Ganztagesgrundschule und Ganztagesgrundschule in Wahlform analog zum bereits bestehenden Angebot im Sportbereich.

Der Sachstandsbericht ist in Anlage 1 dargestellt, in Anlage 2 die ab Februar 2015 vorgesehenen Pilotprojekte an Schulen, die in enger Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt und dem jeweiligen Träger der Jugendhilfe entwickelt wurden.

Ausgehend von dieser Grundlage ist geplant sukzessive weitere Bereiche für ein kulturpädagogisches Angebot zu erschließen: sämtliche Schularten, Angebote für Senioren usw. Letztendliches Ziel ist ein kommunales Gesamtkonzept „Kulturelle Bildung“.

Die Verwaltung wird über den Fortgang zu gegebener Zeit gesonderte Vorlagen einbringen bzw. berichten.


Finanzielle Auswirkungen

Im Stellenplan des Kulturamtes wurden ab 2014 eine Stelle für die Leitung der aufzubauenden Koordinierungsstelle sowie eine halbe Stelle für die Assistenz geschaffen. In Höhe von rd. 40.000 Euro/Jahr stehen Finanzmittel für Sachkosten zur Verfügung.

Im Rahmen der in Anlage 2 dargestellten Projekte fallen Honorarkosten an. Deren Finanzierung erfolgt innerhalb der im Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt veranschlagten Mittel 2014/2015 analog der Vorgehensweise im Sportbereich (vgl. Anlage 2).

Die Sachkosten für Verbrauchsmittel, die in kleinerem Umfang entstehen können, stehen im Teilhaushalt 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102730 – Netzwerk kulturelle Bildung, zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung/Sachstandsbericht
Anlage 2: Pilotprojekte






Sachstandsbericht

1. Ausgangssituation

Der Kulturentwicklungsplan (GRDrs 746/2012) stellt die kulturelle Bildung als zentrale Aufgabe heraus. Ziel ist, möglichst allen Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, die Teilhabe am kulturellen Leben entlang der Bildungsbiographie zu ermöglichen. Das Netzwerk Kulturelle Bildung kubi-S ist beauftragt, ein kommunales Gesamtkonzept Kulturelle Bildung zu entwickeln und umzusetzen. Erster Schwerpunkt ist der Aufbau eines kulturellen Bildungsprogrammes für die verbindlichen Ganztagesgrundschulen und der Ganztagesgrundschulen in Wahlform. Den Rahmen hierfür hat die Stadt Stuttgart mit Beschluss des „Stuttgarter Modells“ festgelegt. Danach werden die Sport- und Bewegungsangebote in den verbindlichen Ganztagesgrundschulen und den Ganztagesgrundschulen in Wahlform von Stuttgarter Sportvereinen erfüllt. Nachdem das Modell im Sport erfolgreich umgesetzt werden konnte und das Interesse der Schulen für die kulturelle Bildung besteht, ist die Ausweitung des Modells auf Vereine aus dem Bereich Kunst und Kultur sinnvoll. Ziel ist, an Ganztagesgrundschulen – soweit von der Schulgemeinschaft gewünscht - ein qualifiziertes kulturelles Angebot zu etablieren, das die gleichberechtigte Teilhabe an qualitätvoller kultureller Bildung im Sinne einer ganzheitlichen Bildung aller Grundschulkinder ermöglicht.

Für die kulturellen und künstlerischen Vereine und Institutionen besteht durch die Einbindung in den rhythmisierten Ganztag die Möglichkeit, ihre kulturelle Bildungsarbeit im Stadtteil fortzuführen, womit eine Verankerung der kulturellen Bildung im Lebensumfeld der Kinder ermöglicht wird.

Es ist vorrangige Aufgabe, Strukturen aufzubauen, die es einerseits ermöglichen, dass sich Kulturvereine in Schulen einbringen können, und andererseits Bedingungen zu schaffen, damit seitens der Schule eine Einbindung der außerschulischen Partner vollzogen werden kann.

Analog zum bestehenden Rahmenmodell wird ein kulturelles Bildungsangebot für die verbindlichen Ganztagesgrundschulen und für die Ganztagesgrundschulen in Wahlform in Abstimmung mit der jeweiligen Schule und dem Träger entwickelt. Die ersten Pilotprojekte im Bereich Musik-, Theater- und Medienpädagogik starten mit Beginn des 2. Schulhalbjahres im Februar 2015.

Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten fließen in die Überlegungen ein, wie eine fachgerechte Integration kultureller Angebote in die Ganztagesschule erfolgen kann und welche speziellen Organisations-, Struktur- und Prozessfragen zu den Gelingensbedingungen für die Kooperation von Schulen und Trägern mit Partnern kultureller Bildung gehören.






Rahmenbedingungen der Ganztagesgrundschule

Die verpflichtende Ganztagesschule und die Ganztagesschule in Wahlform werden gemäß dem Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport verbindlich an vier Tagen in der Woche mit acht Zeitstunden oder an vier Tagen in der Woche mit 7 Zeitstunden einschließlich Unterricht angeboten. Im Rahmen der Ganztagesschule in Wahlform werden in einer mehrzügigen Schule ein oder mehrere Klassen im Ganztag geführt; in der verpflichtenden Ganztagesschule sind alle Klassen und damit die gesamte Schule im Ganztagesbetrieb.

Ein wesentlicher Bestandteil der Ganztagesschule ist ein rhythmisierter Stundenplan, der Zeiten der An- und Entspannung mit Bewegungs- und Essenspausen vorsieht. Ergänzend zum Unterricht gibt es über den Schultag verteilt vielfältige Förder- und freizeitpädagogische Angebote, die durch einen Träger der Jugendhilfe angeboten und koordiniert werden. Hierunter fällt neben der Betreuung der Hausaufgaben, des selbstständigen Lernens, der Angebote des Fördern und Forderns, der Bewegungspausen und des (warmen) Mittagessens auch die Koordinierung freizeitpädagogischer und bedarfsorientierter Angebote.

Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin übernimmt laut Gemeinderatsbeschluss (GRDrs 6/2013) sämtliche Angebote, die nicht mit den vom Land zur Verfügung gestellten Lehrerkontingenten geleistet werden können (Begleitung des Mittagessens, betreute Freizeit, Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote). Die Stadt stellt den Schulen hierfür die Leistungen von Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung, die sich im Rahmen einer Ausschreibung für die gesamten Dienstleistungen beworben haben.

In GRDrs 6/2013 wurden auch die Standards für die Trägerleistungen definiert. Wichtigster Bestandteil dieser Standards ist ein pädagogisches Rahmenkonzept für die Stuttgarter Ganztagesgrundschulen. Entsprechend dieser Standards hat die Landeshauptstadt Stuttgart mit den Trägern der Jugendhilfe Vereinbarungen über den Leistungsumfang und den sich daraus ergebenden finanziellen Ausgleich abgeschlossen. Die Inhalte dieser Vereinbarungen wurden ebenfalls im Rahmen von Gemeinderatsvorlagen beschlossen (GRDrs 485/2013, 1008/2013, 217/2014).

Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt somit die tatsächlichen Personalkosten des Trägers zu 100 %. Die Träger haben die Möglichkeit, von den Schulen gewünschte Angebote auf Dritte (z.B. Vereine) zu übertragen. Tun sie dies, so geschieht dies unter Anrechnung auf den eigenen Personalschlüssel. Kosten für die Leistungen Dritter werden somit maximal in Höhe der entsprechenden Personalkosten des Trägers übernommen. Voraussetzung ist, dass das eingesetzte Personal des Dritten den Qualitätsanforderungen der Stadt Stuttgart für die Ganztagesgrundschule entspricht. Die förderfähigen Personalausgaben begrenzen sich in der Höhe auf die vergleichbaren städtischen Eingruppierungen nach TVöD-SUE.





Auf dieser Basis erfolgt auch die Finanzierung Dritter aus dem Kulturbereich (kulturschaffende Vereine und Einrichtungen). Der Träger bezieht die Schulleitung in seine Entscheidung ein, welche Kooperationen eingegangen werden. Es werden nur solche Kooperationen durchgeführt, die die Schulleitung und das Schulverwaltungsamt befürworten. Hierfür benötigte finanzielle Mittel sind aus den Mitteln zu finanzieren, die die Landeshauptstadt Stuttgart dem Träger für die Durchführung der Bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote zur Verfügung stellt.

Der Träger muss mit den kulturschaffenden Vereinen und Einrichtungen den Vertretungsfall regeln. Der Träger verpflichtet seine Kooperationspartner schriftlich, ausschließlich qualifiziertes Personal einzusetzen.

Im Falle einer Kooperation zwischen dem Träger und einem kulturschaffenden Verein / einer kulturschaffenden Einrichtung innerhalb des Ganztagesschulbetriebs kann ein zusätzlicher Zuschuss seitens der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 15 Euro für jede durch eine vereinseigene Fachkraft erbrachte Zeitstunde am Kind geleistet werden. Insgesamt erhält die Fachkraft rd. 40 Euro (Budget Ganztagesschule plus 15 Euro). Zwischen Träger und kulturschaffendem Verein / kulturschaffender Einrichtung ist eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wenn der Stadt ein Nachweis der erbrachten Leistung vorgelegt wird.


2. Einbindung der Vereine und Institutionen nach dem „Stuttgarter Modell“

Während im Sportbereich aufgrund der Struktur von Vereinen die Durchführung eines verlässlichen und den Rahmenbedingungen von Ganztagesgrundschulen entsprechendes Angebot in vielen Fällen gut möglich ist, ist die Vereinsstruktur im Bereich von Kunst- und Kulturvereinen nicht vergleichbar ausgebildet. So sind viele Vereinigungen und Vereine in ihrem Selbstverständnis nicht auf Kinder- und Jugendbildung ausgerichtet und strukturiert bzw. die in der Nachwuchsausbildung tätigen Künstlerinnen und Künstler nicht in Vereinen organisiert.

Eine teilweise dem Sport vergleichbare Vereinsstruktur besteht lediglich im Musikbereich. Aus einer in der Vergangenheit durchgeführten Abfrage der Stuttgarter Musikvereine, Chöre und Orchester ergab sich allerdings, dass eine Einbindung der Einrichtungen nur in Einzelfällen möglich ist. Von 112 angeschriebenen Institutionen, hatten nur 9 Vereine zugleich Interesse an einer Einbindung in die verbindlichen Ganztagesgrundschulen und verfügten über die vereinseigenen Möglichkeiten, d.h. ein entsprechendes Zeitfenster für eine Tätigkeit während des Ganztagesschulbetriebes und eine pädagogisch geschulte Fachkraft zur Durchführung eines Angebots.

Mit den weiteren Stuttgarter Kulturträgern, wie Theater-, Kunstvereine, Kultureinrichtungen und vergleichbare kulturelle und interkulturelle Verbände und Vereinigungen, die in den Stadtteilen aktiv sind, werden ebenso Gespräche gesucht, um Interesse und Möglichkeiten einer Einbindung in die Ganztagesgrundschule zu klären. Einbezogen werden auch Vereinigungen, die stadtweit tätig sind und deren Einzugsbereich von Kindern für Bildungsangebote auch über einzelne Stadtteile hinausgeht. Sie bieten eine nachhaltig wirksame Struktur und sorgen ebenso für eine weitgehende Verankerung der kulturellen Bildung im Lebensumfeld. Städtische Einrichtungen sind hiervon ausgenommen. Die Einbindung dieser Einrichtungen kann nur erfolgen, wenn die Institutionen ihre Leistungen kostenfrei anbieten, um eine Doppelförderung zu vermeiden.


3. Qualifikation

Die Anforderungen und Rahmenbedingungen der Ganztagesgrundschule erfordern den Einsatz von pädagogisch geschultem Personal. In Frage kommen in erster Linie Personen mit Lehrqualifikation und Musik-, Theater-, Tanz-, Kunst- oder Medienpädagog/innen oder anderen vergleichbaren Abschlüssen im Kunst- und Kulturbereich mit pädagogischer Zusatzqualifikation. Eine genaue Festlegung, welche Ausbildungen anzuerkennen sind, wird mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt. Im Sportbereich wurde für Übungsleiter ein pädagogisches Fortbildungsprogramm „Sport im Ganztag“ entwickelt, das allerdings nur bedingt auf den Kulturbereich übertragbar ist.

Um den Personen, die im kulturellen Bildungsbereich aktiv sind und über keine oder nicht ausreichende pädagogische Grundlagen verfügen, einen Einstieg in den Ganztag zu ermöglichen, muss ein Nachschulungs- und Qualifizierungsprogramm für den Kulturbereich entwickelt werden, das auf die spezifischen Anforderungen der Ganztagesgrundschule und auf die kulturelle Bildungsaufgabe in der Schule vorbereitet. Derzeit wird gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt und der VHS Stuttgart an den Bausteinen eines Fortbildungsprogramms „Kultur im Ganztag“ gearbeitet. Über die Pilotprojekte sollen weitere Erfahrungen gesammelt werden zur inhaltlichen Ausgestaltung der Fortbildungen, die neben den pädagogischen Modulen auch einen Einstieg in die Thematik „Ganztagesschule und ihre speziellen Anforderungen“ geben soll. Dabei werden auch rechtliche Fragestellungen wie Kinderschutz und Aufsichtspflicht u.a. zu behandeln sein, die für eine Tätigkeit im Schulalltag notwendig sind.


4. Pilotprojekte (ausführliche Darstellung vgl. Anlage 2)

Zum kommenden Halbschuljahr im Frühjahr 2015 werden drei Pilotprojekte starten:
Theaterpädagogisches Projekt: Kulturkabinett e.V. - KKT, wird als Partner der Jugendhausgesellschaft mit der Carl-Benz-Schule kooperieren.

Medienpädagogisches Projekt: vhs stuttgart e.V. (vhs Treffpunkt Kinder) geht als Partner der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. mit einer mobilen Trickfilmwerkstatt in ein Pilotprojekt mit der Raitelsbergschule.

Musikpädagogisches Projekt: Der Sängerbund Plieningen 1838 e.V. wird als Kooperationspartner der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. mit der Körschtalschule für Klasse 1 im verbindlichen Ganztag aktiv.
Anlage 2 zu GRDrs 842/2014

Pilotprojekte


Theaterpädagogisches Projekt:

KULTURKABINETT e.V. - KKT wird als Kooperationspartner der Jugendhausgesellschaft in der Carl-Benz-Schule mit einem theaterpädagogischen Pilotprojekt starten.
Das Kulturkabinett führt seit vielen Jahren theater- und kunstpädagogische Projekte durch. Im Fokus dieser Projekte steht die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen zur Förderung künstlerischer, sprachlicher und sozialer Kompetenzen. Stadtteilarbeit ist ein Schwerpunkt des Kulturkabinetts. Das KKT ist Träger und "Dach" für soziokulturelle Theatergruppen, u.a. für Jugendtheater, Amateurtheater und interkulturelle Projekte. Derzeit führt das KKT u.a. mit der Eichendorffschule ein Projekt im freiwilligen außerschulischen Bereich im Rahmen des vom Ministerium Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderten Innovationsfonds durch.

In der Carl-Benz-Schule wird das Kulturkabinett e.V. - KKT im 2. Halbschuljahr mit Kindern der Grundschulklassen zwei Stunden pro Woche im rhythmisierten Ganztag mit einem theaterpädagogischen Pilotprojekt starten. Die Kinder erarbeiten sich ein Theaterstück. Sie lernen den Prozess kennen, von den Anfängen einer (gemeinsam) erzählten Geschichte bis hin zur fertigen Aufführung vor Publikum. Mit den Kindern werden kleine Geschichte und ihre Umsetzungsmöglichkeiten mit Bewegungen und den körpersprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten entwickelt, die dann im darstellenden Spiel mimisch und gestisch umgesetzt werden. Ein pädagogisches Hauptziel des Projektes ist die Sprachförderung. Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund können so mithilfe spielerischer Sprech- und Sprachübungen des Geschichtenerzählens, rhythmischer Spielelemente und im Rollenspiel leicht neue und fremde Begriffe kennen lernen. Neben der Erweiterung der Sprachkompetenz, sind Integrationsförderung, Körperempfinden, die Schulung der (sinnlichen) Wahrnehmung, das Hören, Tasten und Fühlen wichtige Aspekte bei der gemeinsamen Arbeit am Theaterspiel. Die Kinder lernen sich laut und deutlich zu artikulieren und ein präsentes, sicheres Auftreten. Durch das gemeinsame künstlerische Gestalten auf der Bühne, durch die aktive Ansprache der Phantasie und das spielerische Gestalten werden Teamarbeit, Zielstrebigkeit und Freude am Üben und sich Erproben motiviert, wobei Kreativität, vernetztes Denken, Körpersinne und Körperbewusstsein geschult und ein präsentes Auftreten entwickelt und unterstützt wird. Zu dem Stück gestalten und stellen die Kinder Bühnenbild, Requisiten und Kostüme selbst her. Die Kinder besuchen das Kulturkabinett, wo sie Erfahrungen mit der Bühne und Lichttechnik sammeln. Zum Ende des Schulhalbjahres wird das Stück aufgeführt.

Kostenkalkulation:
Das Angebot soll ab dem 2. Schulhalbjahr 2014/2015 mit 2 Stunden pro Woche stattfinden.



Der Durchführende erhält rd. 40 Euro/Zeitstunde, der freie Träger der Jugendhilfe zahlt davon 24,31 Euro pro geleistete Zeitstunde (über die ihm von der LHS für die Ganztagesschule zur Verfügung gestellten Mittel), hinzu kommen zusätzlich 15 Euro pro Zeitstunde aus Mitteln der außerschulischen Bildung. Die Mittel stehen im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts zur Verfügung.


Medienpädagogisches Projekt:
Die vhs stuttgart e.V. (vhs Treffpunkt Kinder) führt in der Raitelsbergschule als Kooperationspartner der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) ein medienpädagogisches Angebot für die Kinder ab Klasse 3 mit der mobilen Trickfilmwerkstatt durch.


Die vhs Treffpunkt Kinder kuratiert seit über 20 Jahren das Programm für Tricks for Kids des Internationalen Trickfilmfestivals Stuttgart und veranstaltet in Kooperation die Stuttgarter Kinderfilmtage.

Die "Mobile Trickfilmwerkstatt für Schulen" ist ein neues und ganzheitliches Bildungsprojekt für Kinder. Im Vordergrund stehen die filmische Umsetzung kreativer Ideen und der spielerische Erwerb von Medienkompetenz. Einstieg in das Thema finden die Kinder über optische Spielzeuge, die selbst erstellt werden. Spielerisch erlernen die Kinder die Funktionsweise des Trickfilms und üben sich im Arbeiten mit analogen und digitalen Medien. Es besteht die Möglichkeit mit verschiedenen Trickfilmtechniken wie Legetrick, Zeichentrick, Sandanimation oder Cut Out zu arbeiten.

In Kleingruppen werden jeweils Szenen entwickelt, Charaktere erstellt, sowie die Figuren und Kulissen entworfen. Die Kinder erstellen ein Storyboard, drehen, schneiden und vertonen die Filme selbst. Den Abschluss des Projekts bildet eine Präsentation in Form einer Kinovorstellung, in der alle Ergebnisse gemeinsam präsentiert werden.

Ziel ist, neben medienpädagogischen Bildungsinhalten die aktuellen Themen von Schulkindern aufzugreifen, sich mit diesen kreativ auseinanderzusetzen, Bildungsinhalte, künstlerische und handwerkliche Fähigkeiten zu vermitteln, Kommunikation und kreativen Ausdruck zu fördern und damit das Selbstbewusstsein und die soziale Kompetenz durch intensive Gruppenarbeit zu stärken. Die Workshops werden von Filmschaffenden mit spezifischem Wissen und Know-how aus dem Trickfilmbereich durchgeführt. Sie sind erfahrene Fachkräfte in der Wissensvermittlung für Kinder.

Kostenkalkulation:
Das Angebot soll ab dem 2. Schulhalbjahr 2014/2015 mit 2 Stunden pro Woche stattfinden. Der Durchführende erhält rd. 40 Euro/Zeitstunde, der freie Träger der Jugendhilfe zahlt davon 24,31 Euro pro geleistete Zeitstunde (über die ihm von der LHS für die Ganztagesschule zur Verfügung gestellten Mittel), hinzu kommen zusätzlich 15 Euro pro Zeitstunde aus Mitteln der außerschulischen Bildung.
Die Mittel stehen im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts zur Verfügung.


Musikpädagogisches Projekt:
Der Sängerbund Plieningen 1838 e.V. wird als Kooperationspartner der Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. mit der 1. Klasse im neu entstehenden Ganztag in der Körschtalschule aktiv sein.


Der Sängerbund Plieningen unterhält drei Chöre und ist mit "SingKids", einem Kinderchor, im Bereich der aktiven Förderung der Kinderstimmbildung tätig. Mit der Chorleiterin steht eine Fachkraft zur Verfügung mit umfangreicher Erfahrung in der Kinderchorleitung.

Der Sängerbund Plieningen legt mit seiner Chorarbeit für Kinder Wert auf die ganzheitliche rhythmisch-musikalische Bildung, bei der ein spielerischer Umgang mit Atmung, Stimme und Bewegung im Mittelpunkt steht. Auf nachhaltige Art und Weise werden kindgerecht musikalische Grundkenntnisse vermittelt durch den Einsatz von musikalischen Mitteln auf gesangliche, bewegte und spielerische Art und Weise. Es wird ein breites chorisches Repertoire, das sich aus überwiegend traditionellem Liedgut am Jahreskreis orientiert, erarbeitet. Die Texte werden mit Gesten, mit den Händen, Tänzen und kleinen Bewegungsabläufen begleitet. Bei der rhythmisch-musikalischen Bildung und spielerischen Hinführung zur Sprache der Musik stehen die Entwicklung und Förderung musikalischer Kompetenzen, die Steigerung der Selbst- und Körperwahrnehmung sowie die Beförderung des selbstverständlichen Singens im Alltag im Fokus.

Zum Schuljahresabschluss steht ein kleiner, erster Auftritt am Sommerfest der Schule an, bei dem einige Stücke aufgeführt werden.

Kostenkalkulation:
Das Angebot soll ab dem 2. Schulhalbjahr 2014/2015 mit 1 Stunden pro Woche stattfinden.

Der Durchführende erhält rd. 40 Euro/Zeitstunde, der freie Träger der Jugendhilfe zahlt davon 24,31 Euro pro geleistete Zeitstunde (über die ihm von der LHS für die Ganztagesschule zur Verfügung gestellten Mittel), hinzu kommen zusätzlich 15 Euro pro Zeitstunde aus Mitteln der außerschulischen Bildung. Die Mittel stehen im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts zur Verfügung.


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